Bund und Länder einigen sich auf Milliardenpaket für Infrastruktur
Der Bund und die Länder gehen einen entscheidenden Schritt in Richtung umfassender Infrastrukturentwicklung: Eine neue Verwaltungsvereinbarung soll die Verteilung der avisierten 100 Milliarden Euro auf die 16 Bundesländer regeln. Diese Einigung, deren Details der Deutschen Presse-Agentur zugänglich gemacht wurden, wartet noch auf die Unterschrift von Finanzminister Lars Klingbeil und den jeweiligen Länderministerinnen und -ministern. In einigen Bundesländern ist zudem eine Zustimmung der Landeskabinette erforderlich, bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann.
In der Präambel des Dokuments wird die dringende Notwendigkeit hervorgehoben, bestehende Infrastrukturdefizite zu überwinden und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Die vorgesehenen schuldenfinanzierten Mittel verstehen sich als Ergänzung zu den erforderlichen, fortlaufenden Investitionen der Länder und Kommunen. Insgesamt plant der Bund, in den kommenden Jahren Kredite in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutzprojekte aufzunehmen.
Ein spezieller Fonds, der von der Schuldenbremse ausgenommen ist, soll diese Maßnahmen unterstützen. Von dieser Gesamtsumme sind 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen. Während der Bund die Gelder ausschließlich für zusätzliche Investitionen einsetzen muss, ist diese Regelung für die Länder nicht verpflichtend. Die Mittelverteilung erfolgt überwiegend basierend auf dem Königsteiner Schlüssel: Ein Drittel orientiert sich an der Bevölkerungszahl, zwei Drittel am Steueraufkommen.
Die Fördergelder können für Investitionen in Verkehr, Krankenhäuser, Bevölkerungsschutz, Energie, Bildung und Digitalisierung genutzt werden. Bis Ende März 2026 müssen die Länder dem Bund berichten, welchen Anteil sie an die Kommunen weitergereicht haben und wie die Mittel verwendet wurden. Projekte, die in diesem Jahr gestartet wurden, sind förderfähig und müssen bis Ende 2042 abgeschlossen sein.

