Blumenkästen nur an der Innenseite des Balkons
18. Juni 2025, 09:27 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 18.06.2025 (lifePR) - Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. In dem konkreten Einzelfall war entscheidend, dass die WEG den Beschluss gefasst hatte, um Verschmutzungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern (Az.: 1293 C 12154/24 WEG).
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