BITKOM und GEMA: Einigung auf Lizenzvergütungen bei Video-on-Demand

Das Geschäft mit Video-on-Demand boomt im Netz. Für dieses Jahr rechnet der Hightech-Verband BITKOM mit rund 27,2 Millionen digitalen Filmen, die in Deutschland online geliehen oder gekauft werden. Außerdem werden demnach rund 6,1 Millionen TV-Serien als Einzel-Episoden oder komplette Staffel in Internet gekauft oder geliehen. Seit Jahren wurde über die Festlegung von urheberrechtlichen Lizenzvergütungen diskutiert, nun ist der Durchbruch gelungen. Der BITKOM sowie die Verwertungsgesellschaft GEMA haben sich laut einer Mitteilung von Dienstag erstmalig auf eine vertragliche Vereinbarung geeinigt, die die Höhe der Urhebervergütungen für Musik in online angebotenen Filmen, Serien, TV-Shows und Dokumentationen regelt.

Lizenzabgaben rückwirkend ab 2002

Laut dem Vertrag, der rückwirkend ab dem 1. Januar 2002 gelten soll, müssen Anbieter von Video-on-Demand-Inhalten künftig 16,5 Cent für zum Kauf angebotene Spielfilme sowie 5,5 Cent bei Vermietung eines Films als Lizenzvergütung an die GEMA zahlen. Auch bei TV-Serien hält die Verwertungsgesellschaft die Hand auf: 4,9 Cent werden für den Kauf einer Serienfolge fällig, bei der Miete eines Serien-Titels müssen 2,35 Cent an die GEMA abgeführt werden.

BITKOM-Mitglieder sollen einen Rabatt auf den Video-on-Demand-Tarif der GEMA erhalten. Der Vertrag erfasst nur den Kauf oder die Miete einzelner Videos. Derzeit laufen noch Verhandlungen zu Abonnement-Angeboten wie sie beispielsweise maxdome zu einem monatlichen Pauschalbetrag bereithält. Auch ausschließlich werbefinanzierte Videoangebote werden in der Vereinbarung von BITKOM und GEMA nicht berücksichtigt.

Gespräche zu Abo-Angeboten laufen noch

"Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter und leistet damit einen Beitrag zum Erfolg des wachsenden Marktes für Video-on-Demand im Internet", erklärte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Der Gesamtvertrag für Video-on-Demand-Angebote ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Lizenzierung von Onlineangeboten", kommentierte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker die Vereinbarung. "Er zeigt, dass auch im Onlinebereich angemessene Vergütungen für die von der GEMA vertretenen Rechteinhaber vereinbart werden können", so Heker weiter.
[onlinekosten.de] · 01.04.2014 · 14:16 Uhr
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