BGH prüft verschärfte Wettbewerbskontrolle für Apple: Marktbeherrschung im Fokus
In einer aktuellen Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) steht Apple möglicherweise vor einer strengeren Aufsicht durch das Bundeskartellamt. Die Diskussion entzündete sich an der Einstufung des Unternehmens als von "überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb", die es den deutschen Wettbewerbshütern erleichtern könnte, bestimmte Geschäftspraktiken von Apple zu regulieren. Die Beschwerde des Technologieriesen liegt nun in den Händen des Kartellsenats des BGH, der in diesem komplexen Fall gleichzeitig die erste und letzte Instanz darstellt.
Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aus dem Jahr 2021 hat dem Kartellamt neue Werkzeuge an die Hand gegeben, um große Digitalriesen zu überwachen, deren Einfluss über verschiedene Märkte hinweg spürbar ist. Die Behörde nimmt zunächst eine übergreifende Einstufung vor, bevor sie gezielt Praktiken verbieten kann, die den Wettbewerb schaden könnten. Diese erweiterte Befugnis wird nun erstmals am Beispiel Apples gerichtlich beleuchtet.
Der Kartellsenat in Karlsruhe deutete in einer vorläufigen Bewertung an, dass Apfelproduzent es schwer haben könnte, einer strengeren Kontrolle zu entgehen. Laut Aussagen des Vorsitzenden Richters Wolfgang Kirchhoff erfüllt Apple in "sehr hohem Maße" die Kriterien für die beanstandete Einstufung. Mit umfassenden finanziellen Mitteln und einem tiefgehenden Zugang zu wertvollen Daten, agiert Apple im App-Store als zentraler Gatekeeper, was weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit und den Erfolg von Drittanbieter-Apps nach sich zieht. Ein endgültiges Urteil steht jedoch noch aus.

