BGH prüft: Untervermietung als lukratives Geschäft?
Der Bundesgerichtshof hat aktuell Zweifel an der Legalität von Untermieten, die den Hauptmietern finanzielle Gewinne verschaffen. Die Praxis der Untervermietung sollte ursprünglich dazu dienen, dass Mieter ihre Wohnungen während eines Auslandsaufenthalts oder ähnlicher Abwesenheit behalten können, so der Vorsitzende Richter Ralph Bünger in Karlsruhe. Ursprünglich gedacht, um die Kosten der Mieter zu reduzieren, stehe nun die Gewinnabsicht im Fokus höchstrichterlicher Überlegungen. Diese noch ungelöste juristische Fragestellung gewinnt insbesondere angesichts des angespannten Wohnungsmarktes an Bedeutung.
Die anstehende Entscheidung des achten Zivilsenats in einem Präzedenzfall aus Berlin könnte weitreichende Folgen für Vermieter und Mieter haben. Das Urteil, das eventuell neue Standards für gewinnorientierte Untervermietung setzen könnte, wird am 28. Januar bekanntgegeben.
Im speziellen Fall streitet sich eine Vermieterin mit ihrem Mieter über die Rechtmäßigkeit einer deutlichen Mietpreissteigerung. Dieser vermietete eine Zweizimmerwohnung für 460 Euro und erhielt von Untermietern 962 Euro, was laut Landgericht Berlin überzogen sei. Angesichts der Mietpreisbremse wären maximal 748 Euro plausibel gewesen. Die Vermieterin verweigerte ihre Zustimmung zur Untervermietung, da sie nicht an den erhöhten Erträgen beteiligt wurde. Der Mieter verteidigt sich mit dem Hinweis auf die voll ausgestattete Wohnung, die er den Untermietern überlassen habe — inklusive maßgeschneiderter Möbel und elektronischer Geräte. Der BGH steht nun vor der Herausforderung, hier eine richtungsweisende Entscheidung zu treffen.

