BGH: Hotelbetreiber dürfen Gäste aus politischen Gründen ablehnen
Karlsruhe (dpa) - Hotelbetreiber dürfen Gäste wegen ihrer politischen Überzeugung ablehnen - etwa wenn diese Rechtsextremisten sind. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof das Hausverbot eines Wellnesshotels gegen den ehemaligen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt im wesentlichen gebilligt. Eine Begründung sei nicht erforderlich, entschied der 5. Zivilsenat. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde. Der ehemalige NPD-Chef will gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen.