BGH-Entscheidung: Neuer Anlauf für Versandapotheken in der EU
Der Bundesgerichtshof befasst sich derzeit mit der langfristig umstrittenen Frage, ob Versandapotheken mit Sitz in EU-Ländern, wie etwa in den Niederlanden, Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente an deutsche Kunden gewähren dürfen. Dabei steht vor allem die Vereinbarkeit dieser Praxis mit der in Deutschland bestehenden Arzneimittelpreisbindung im Fokus der juristischen Überprüfung.
Die aktuelle Praxis der niederländischen Versandapotheke sieht vor, ihren deutschen Kunden pro verschriebenem Medikament Boni in Höhe von drei Euro, maximal jedoch neun Euro pro Rezept, zu gewähren. Zusätzlich konnten Patienten Prämien erhalten, wenn sie an einem Arzneimittelcheck per Formular oder Telefon teilnahmen.
Der Bayerische Apothekerverband betrachtet diese Boni als einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und die bestehenden Preisbindungen, wodurch seine Klage in den ersten Instanzen erfolgreich war. Im Mai deuteten sich jedoch beim BGH abweichende Einschätzungen an.
Die Richter analysieren, ob die bestehende Preisregelung überhaupt eine notwendige Maßnahme für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland ist. Nach europäischer Rechtsprechung seien "harte Fakten" erforderlich, um zu begründen, dass eine Abweichung die Versorgungslage gefährdet – eine Beweisführung, die bisher offenbar noch nicht erbracht wurde.

