BGH entscheidet über Kostenaufteilung bei Wohnungsmodernisierung
In die Welt der Wohnungseigentümergemeinschaften bringt ein Urteil des Bundesgerichtshofs neue Klarheit: Heute fällt die höchste deutsche Rechtsinstanz eine Entscheidung, die besagt, wie Kosten für Instandhaltungsarbeiten gerechterweise zu teilen sind. Das modernisierte Wohnungseigentumsrecht aus dem Jahr 2020 gibt Eigentümergemeinschaften Spielraum, eigene Regelungen über die Kostenteilung zu treffen. Diese Freiheit hat jedoch Raum für Diskussionen geschaffen, die nun zu richtungsweisenden Urteilen führen.
Zwei Fälle stehen besonders im Fokus: Im ersten, unter dem Aktenzeichen V ZR 81/23 dokumentierten Rechtsstreit, ist die Rede von einer Tiefgarage mit Hebeanlagen für Doppelparkplätze. Eine Eigentümergemeinschaft entschied, dass künftig ausschließlich die Eigentümer der 20 Doppelparker für die Instandhaltung aufkommen. Das Landgericht Lüneburg hatte zuvor eine anderslautende Anfechtungsklage eines Teileigentümers abgelehnt.
Der andere Fall (V ZR 87/23) betrifft eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Darmstadt. Hier wurde beschlossen, defekte Dachflächenfenster zu ersetzen – allerdings soll die finanzielle Last allein der Eigentümer der betroffenen Dachgeschosswohnung tragen. Die Klage dagegen hatte vor dem Landgericht Frankfurt keinen Erfolg.
Diese Entscheidungen des BGH liefern nun präzise Auslegungen des Wohnungseigentumsrechts und haben damit das Potential, zukünftige Auseinandersetzungen unter Wohnungseigentümern in eine geregelte Bahn zu lenken. (eulerpool-AFX)