BGH entscheidet: Kassenärzte wegen Korruption nicht strafbar
Karlsruhe (dpa) - Ein BGH-Urteil lässt Mediziner aufhorchen: Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Der niedergelassene Arzt handele weder als «Amtsträger» noch als «Beauftragter» der gesetzlichen Krankenkassen, hieß es zur Begründung. Beifall fand die BGH-Entscheidung bei den Ärzten. Dagegen forderten Oppositionspolitiker und Krankenkassen rasch ein Anti-Korruptionsgesetz für Mediziner.