Karlsruhe (dpa) - Ein BGH-Urteil lässt Mediziner aufhorchen: Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Der niedergelassene Arzt handele weder als «Amtsträger» noch als «Beauftragter» der ...