BGH bestätigt Untersuchungshaft im Fall Nord Stream: Kein Freibrief für Geheimdienstaktionen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, die Untersuchungshaft des mutmaßlichen Drahtziehers der Nord-Stream-Anschläge aufrechtzuerhalten. Die Beschwerde des Verdächtigen, eines Ukrainers, wurde abgelehnt, da die rechtlichen Bedingungen für seine Inhaftierung erfüllt seien. Der dritte Strafsenat des BGH bestätigt den dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten, erkennt Fluchtgefahr und stützt die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.
Im Herbst 2022 hatten die Anschläge auf das deutsch-russische Pipeline-Projekt weltweite Aufmerksamkeit erregt. Die Schädigung der Pipelines durch Sprengungen nahe der dänischen Insel Bornholm legte den Gasfluss lahm. Bisher wurden keine Strafverfolgungen abgeschlossen.
Im August 2023 wurde der mutmaßliche Drahtzieher während seines Urlaubs in Italien festgenommen und Ende November nach Deutschland überstellt. Nun sitzt er in Untersuchungshaft und könnte demnächst vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg angeklagt werden, sofern die Bundesanwaltschaft Anklage erhebt.
Die neuste Entscheidung des BGH betont eine "hohe Wahrscheinlichkeit" der Beteiligung des Beschuldigten an den Anschlägen. Ein möglicher Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes bietet keine Immunität; die Funktionsträgerimmunität greift bei geheimdienstlichen Gewaltakten nicht. Auch das Kriegsvölkerrecht und das Kombattantenprivileg könnten nicht angewendet werden, da die Pipelines als zivile Infrastruktur galten.
Ebenfalls bestätigte der BGH die Zuständigkeit der deutschen Justiz für das Verfolgen dieser Straftaten. Die Auswirkungen der Sprengungen auf deutschem Staatsgebiet und deren Bedrohung für die innere Sicherheit Deutschlands rechtfertigen das Eingreifen der Bundesanwaltschaft, da der Fall von besonderer Bedeutung ist.

