
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, die Untersuchungshaft des mutmaßlichen Drahtziehers der Nord-Stream-Anschläge aufrechtzuerhalten. Die Beschwerde des Verdächtigen, eines Ukrainers, wurde abgelehnt, da die rechtlichen Bedingungen für seine Inhaftierung erfüllt seien. Der dritte Strafsenat
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