Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Ein unmögliches Unterfangen?

Arbeitnehmer können sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ein finanzielles Polster für den Ruhestand aufbauen. Dabei profitieren sie von einigen Vorteilen, die jedoch mit gewissen Nachteilen einhergehen. Manche Kunden spielen daher mit dem Gedanken, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Doch dies ist meist nicht möglich.

Der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge kann sich vorteilhaft auswirken, insbesondere dann, wenn sich der Arbeitgeber an den Einzahlungen beteiligt. Da die Beiträge vom Brutto-Einkommen abgehen, reduzieren sich die Sozialabgaben, etwa Pflege- und Krankenversicherungsbeitrag, für Arbeitnehmer. Zudem werden die Erträge aus der bAV erst mit Beginn der Auszahlung versteuert, sodass Beschäftigte von geringeren Steuerabgaben profitieren, da ihr Steuersatz im Alter meist niedriger ist als während des Erwerbslebens.

Betriebliche Altersvorsorge wegen Nachteilen kündigen

Doch die betriebliche Altersvorsorge hat auch Nachteile, über die nicht immer ausreichend informiert wird. So fallen beispielsweise auf die Rentenzahlungen Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge an, welche die betriebliche Rente deutlich reduzieren. Kritiker sprechen daher von einem Minusgeschäft. Wem dies erst nach der Entscheidung für die bAV auffällt, fragt sich, wie sinnvoll es ist, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Eine Antwort darauf erübrigt sich jedoch in den meisten Fällen.

Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht vorgesehen

Die Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel nicht möglich. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Einzahlungen für die Altersvorsorge verwendet und daher erst mit dem Rentenalter ausgezahlt werden. Mitunter können Versicherer allerdings Ausnahmen zulassen.

Da Arbeitnehmer jedoch in der Einzahlphase aufgrund einer niedrigeren Lohnsteuer von Steuerersparnissen profitieren, kann sich der Staat diese bei frühzeitiger Vertragsbeendigung zurückholen. Die Rückzahlung reduziert sich dadurch, sodass sich dieser Schritt normalerweise als unrentabel erweist.

Unverfallbare Ansprüche bei der betrieblichen Altersvorsorge

Die bAV-Ansprüche sind unverfallbar. Sofern nur der Beschäftigte etwa über die Entgeltumwandlung Geld in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, gilt dies sofort. Beteiligt sich der Arbeitgeber, besteht eine dreijährige Frist, ehe die Betriebsrente beim Arbeitsplatzwechsel wirklich erhalten bleibt.

Auszahlung der bAV erst im Rentenalter

Ist die betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert, gibt es eine weitere Hürde. Denn der Chef tritt als Versicherungsnehmer auf. Erst wenn dieser eine Verzichtserklärung unterschreibt und damit seine sogenannten Versicherungsnehmereigenschaften auf den Arbeitnehmer überträgt, rückt die Möglichkeit näher zu prüfen, ob die Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge in irgendeiner Form durchführbar ist. Fast immer gilt dabei allerdings, dass die Auszahlung erst im Rentenalter gewährt wird. Zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe bringt es daher nur wenig, den Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge anzufassen.

Betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen

Da die betriebliche Altersvorsorge in der Regel nicht gekündigt werden kann, bleibt als Alternative, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Gegebenenfalls fallen dadurch Gebühren beim Versicherer an. Wer sich für diesen Schritt entscheidet, hält so die Verluste im Rentenalter durch die anfallenden Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge gering, weil die angesparte Betriebsrente klein ausfällt. Gleichzeitig müssen sich Verbraucher dann jedoch Gedanken machen, wie sie alternativ für das Alter vorsorgen können. Denn ganz ohne ein zusätzliches finanzielles Polster können Rentner den gewohnten Lebensstandard nicht halten. Dazu reicht die gesetzliche Rente in der Regel nicht aus.

Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge

Als Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge bieten sich staatlich geförderte Altersvorsorgemöglichkeiten an. Während sich die Rürup-Rente durch ihre Steuervorteile vor allem für Gutverdiener, aber auch Selbständige und Freiberufler empfiehlt, kommt die Riester-Rente durch Zulagen für Versicherungsnehmer und Kinder in der Regel Familien zugute.

Generell ist die passende finanzielle Absicherung für den Ruhestand von mehreren Faktoren abhängig. Wie viel Risiko bzw. Sicherheit wollen Versicherte? Wie viel Geld können sie monatlich oder jährlich zurücklegen? Soll das Finanzpolster auf einen Schlag oder monatlich ausgezahlt werden? Wer diese Fragen für sich geklärt hat und nach optimalen Vorsorgeprodukten sucht, wird schnell von der immensen Auswahl überfordert sein. Daher empfiehlt es sich, bei dem wichtigen Thema Altersvorsorge auf einen Experten zu vertrauen, der zuverlässig Optionen findet, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 08.02.2016 · 09:15 Uhr
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