Bayerns Oberstes Gericht erschüttert Wirecard-Anleger: Schadenersatzklagen gegen EY unzulässig
Im anhaltenden Wirecard-Skandal hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen erheblichen Rückschlag für die Hoffnungen vieler Anleger auf Schadensersatz verkündet. Das Gericht entschied, dass in dem laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren keine Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geltend gemacht werden können, die bis zum Kollaps im Sommer 2020 die Bilanzen des Unternehmens geprüft und bestätigt hatte. Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt erläuterte diese Entscheidung und stieß auf scharfe Kritik von Anwalt Peter Mattil, der nun den Bundesgerichtshof anruft.
Parallel zum laufenden Strafprozess, in dem Ex-CEO Markus Braun und weitere Angeklagte zur Verantwortung gezogen werden, haben sich bereits etwa 8.700 Anleger auf Schadensersatzklagen eingeschworen. EY bleibt die Hauptangriffsfläche, obwohl das Gericht feststellte, dass die beanstandeten Bilanzen von der Wirecard-Führung veröffentlicht wurden und nicht von EY. Diese Rechtskonstellation lässt die Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer in der aktuellen Form nicht zu.
Der vorsitzende Zivilsenat ernannte einen hessischen Bankkaufmann, der 500.000 Euro verlor, zum repräsentativen Kläger. Trotz dieser Etappenniederlage halten betroffene Anleger und ihre Anwälte an ihren Forderungen fest, da ihnen keine Aussicht auf Entschädigung bleibt, sollten etwaige Vermögenswerte des früheren Wirecard-Vorstands unerreichbar sein. Laut Gerichtspräsidentin Schmidt könnten Klagen gegen EY dennoch möglich sein, aber der Fokus müsse sich auf die Verletzung von Prüfpflichten richten, nicht auf fehlerhafte Marktdarstellung.
Während die Auseinandersetzungen gegen EY somit zeitlich in die Länge gezogen werden, bleibt das Verfahren gegen Markus Braun und andere Ex-Führungskräfte bestehen. Die Entwicklungen in diesem Musterverfahren versprechen, die Rechtsprechung für ähnliche Fälle maßgeblich zu prägen, auch wenn die Aussicht auf eine rasche Klärung fernzubleiben scheint.

