Bayer nähert sich Einigung in US-Umweltstreitigkeiten: Aktienkurs legt zu
Bayer scheint dem Ende eines langwierigen Kapitels der US-Rechtsstreitigkeiten um die seit Jahrzehnten verbotene Umweltchemikalie PCB einen großen Schritt näher zu kommen. Eine Grundsatzvereinbarung zur Beilegung zahlreicher PCB-Fälle am Sky Valley Education Center (SVEC) wurde getroffen, mit Ausnahme bereits gefällter Urteile, die gegen den deutschen Pharma- und Agrarchemiekonzern ergangen sind. Die hierfür anfallenden Kosten hat Bayer bereits durch Rückstellungen und Verbindlichkeiten abgesichert, was den Aktienkurs positiv beeinflusste.
Bereits im zweiten Quartal hatte Bayer Rückstellungen gebildet, um sowohl die Glyphosat- als auch die PCB-Rechtsstreitigkeiten zu adressieren, indem Rückstellungen von insgesamt 1,7 Milliarden Euro gebildet wurden. Während 1,2 Milliarden Euro davon für Glyphosat vorgesehen sind, entfallen 530 Millionen auf die PCB-Angelegenheiten. Die Einigung bezieht sich auf Vorwürfe in Washington, die PCB für gesundheitliche Beeinträchtigungen im SVEC-Gebäude verantwortlich machen. Diese SVEC-Fälle bilden den Großteil der laufenden Verfahren.
Der Ursprung der rechtlichen Probleme um Glyphosat und PCB lag in der Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 mit einem Kaufpreis von über 60 Milliarden Dollar. Bei aktuellem Börsenwert von etwas mehr als 27 Milliarden Euro belasteten die durch den Erwerb ausgelösten Klagen lange den Aktienkurs, der erst kürzlich bei etwa 18 Euro seinen Boden fand und seitdem Erholungstendenzen zeigt. Doch nach den jüngsten Nachrichten über einen möglichen Vergleich legte der Kurs um etwa vier Prozent auf 28,13 Euro zu.
Bayer-CEO Bill Anderson, seit 2023 im Amt und für einen umfassenden Umbau der Unternehmensorganisation verantwortlich, verfolgt das Ziel, die anhängigen Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 weitestgehend hinter sich zu lassen. Vergleiche, die wirtschaftlich vorteilhafter sind als risikoreiche Prozesse, spielen dabei eine wesentliche Rolle. Analyst Chris Counihan von Jefferies sieht in der bevorstehenden Einigung einen wichtigen Fortschritt, weist aber gleichzeitig auf die Bedeutung des Erickson-Falls beim Obersten Gerichtshof Washingtons hin, der den Leverkusenern noch Kopfzerbrechen bereiten könnte.
Sollte der Washington Supreme Court eine Entscheidung treffen, die von bisheriger Rechtsauffassung abweicht, könnte dies weitreichende Folgen haben. Insbesondere wird die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit von Strafschadenersatz diskutiert, der häufig deutlich über dem regulären Schadenersatz liegt und im Erickson-Fall, bei dem es um angeblich PCB-bedingte Hirnschädigungen geht, ebenfalls zur Debatte steht.

