Auflösung des NRW-Landtags ohne Auswirkung auf Bundesversammlung

Düsseldorf (dpa) - Die Auflösung des nordrhein-westfälischen Landtags hat keine Auswirkung auf die Bundesversammlung an diesem Sonntag. Die Entsendung der Delegierten zur Wahl des Bundespräsidenten erfolge unabhängig von einem Landtagsmandat, sagte ein Parlamentssprecher am Donnerstag in Düsseldorf. Die Wahlfrauen und Wahlmänner müssten lediglich die Voraussetzungen für eine Wahl in den Bundestag erfüllen. Wählbar ist jeder volljährige Deutsche. Nordrhein-Westfalen schickt 133 Wahlleute zur Bundesversammlung.

Bundespräsident / Landtag / Wahlen / NRW
15.03.2012 · 12:05 Uhr
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