Arbeitsunfall – was ist zu tun?
DEKRA Experten erinnern an Pflichten und Maßnahmen für Arbeitsschutz

17. Februar 2026, 14:10 Uhr · Quelle: Pressebox
Arbeitsunfall – was ist zu tun?
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Arbeitsunfall – was ist zu tun?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter über Maßnahmen bei Arbeitsunfällen zu unterweisen, um Sicherheit zu erhöhen.

Stuttgart, 17.02.2026 (PresseBox) -

  • Meldung beim Arbeitgeber und Eintrag im Verbandbuch wichtig
  • Unterweisung im Arbeitsschutz ist Pflicht für Arbeitgeber
  • Unfälle und Beinaheunfälle liefern Informationen für mehr Sicherheit
Was ist zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt? Darüber sind viele Beschäftigte nicht richtig informiert, beobachten die Arbeitsschutzexperten von DEKRA in ihrer täglichen Praxis. Dabei müssen Mitarbeitende in der jährlichen Unterweisung zum Arbeitsschutz erfahren, was es mit Erster Hilfe, Verbandbuch und Durchgangsarzt auf sich hat. Unternehmen und Beschäftigte riskieren rechtliche, finanzielle oder gesundheitliche Nachteile, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten.

„Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten zu unterweisen, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist“, sagt Jörg Lobe, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Gesundheitsschutz bei DEKRA. „Wer von einem Arbeitsunfall selbst betroffen ist oder als Ersthelfer vor Ort ist, muss diese ‚Basics‘ unbedingt kennen. Sonst riskiert er seinen Versicherungsschutz oder gar gesundheitliche Spätfolgen.“   

Häufig wird diese Unterweisung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vernachlässigt, wie der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 zeigt. Laut einer forsa-Befragung für DEKRA gibt es nur bei 75 Prozent der befragten Betriebe eine regelmäßige jährliche Unterweisung. Bei Betrieben unter 50 Mitarbeitern sind es sogar nur 45 Prozent.  

Arbeitgeber informieren

Ganz wichtig nach einem Arbeitsunfall: „Neben der Ersten Hilfe und einem Notruf – falls nötig – ist eine Information an den Vorgesetzten und damit an den Arbeitgeber unerlässlich.“ Sollte der Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führen, muss der Arbeitgeber diesen Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. So kommt es in Deutschland laut DGUV jährlich zu rund 750.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen (2024).

Zudem muss der Arbeitgeber die Unfallursache ermitteln, gegebenenfalls die Gefährdungsbeurteilung überarbeiten und Arbeitsabläufe ändern. Denn Unternehmen sind laut Gesetz grundsätzlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. „Jeder Arbeitsunfall liefert wertvolle Informationen über Gefährdungen“, erinnert DEKRA Experte Lobe, „eine systematische Auswertung ist für Arbeitgeber deshalb ein absolutes Muss, um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu erhöhen.“

Was vielen Arbeitnehmern nicht bekannt ist, ist die Funktion der Durchgangsärztin oder -arztes. Er ist der „Vertragsarzt“ der Berufsgenossenschaft (BG), bei der Beschäftigte versichert sind. Im öffentlichen Sektor übernehmen die Unfallkassen die Funktion der BG. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufsuchen. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass sie als Versicherte die bestmögliche Behandlung erhalten. Das Ziel ist es dabei, die Arbeitsfähigkeit so schnell wie möglich wieder herzustellen.

Augenärzte und HNO-Ärzte sind grundsätzlich Durchgangsärzte. Über den nächstgelegenen Durchgangsarzt hat der Arbeitgeber zu informieren. Bei ernsten Unfällen müssen Beschäftigte wie alle anderen auch die nächste Klinik aufsuchen.

Verbandbucheintrag als Nachweis

Nach dem Unfall darf der Eintrag in das das so genannte Verbandbuch nicht vergessen werden. Diesen Eintrag nimmt entweder der Ersthelfer oder bei kleineren Verletzungen der verunfallte Beschäftigte selbst vor. Dabei geht es um Zeitpunkt, Unfallvorgang, Verletzungen, Zeugen und Maßnahmen, um den Arbeitsunfall zu dokumentieren. Das Verbandbuch dient gegenüber den Versicherungsträgern als Nachweis – das ist nicht zuletzt bei gesundheitlichen Spätfolgen wichtig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Ein Verbandbucheintrag liefert zudem wichtige Informationen. „Das Verbandbuch ist für den Arbeitgeber eine wertvolle Quelle, um Gefährdungen und Unfallursachen und -abläufe zu erkennen und zu analysieren“, erinnert DEKRA Experte Lobe. Der DEKRA Arbeitsschutzexperte empfiehlt, Verbandbucheinträge in einem digitalen Tool vorzunehmen und dort auch die so genannten Beinaheunfälle zu erfassen.  Denn auch Beinaheunfälle liefern wichtige Hinweise auf Gefahrenstellen, gefährliche Arbeitsabläufe oder mangelndes Sicherheitsbewusstsein. „Damit können Beschäftigte und Arbeitgeber gemeinsam den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Chance sehen“, sagt Arbeitsschutzexperte Lobe. „Sind diese Abläufe etabliert, fördert das die Sicherheitskultur, verringert Unfälle und senkt die Ausfallzeiten.“

Arbeitsunfall: Was tun?

  • Erste Hilfe: Selbst- und Fremdschutz beachten, absichern, Verunfallte betreuen, bei Notfällen Notruf 112 wählen.
  • Vorgesetzten informieren: Sofort den direkten Vorgesetzten informieren.
  • Verbandbuch führen: Unfallzeitpunkt, -hergang und Verletzung im Verbandbuch sorgfältig dokumentieren.
  • Durchgangsarzt oder Klinik aufsuchen.
  • Notfall: Bei schweren Verletzungen Notruf wählen und direkt ins Krankenhaus.

Sicherheit / Arbeitsunfall / Arbeitsschutz / DEKRA / Unterweisung / Berufsgenossenschaft
[pressebox.de] · 17.02.2026 · 14:10 Uhr
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