Alte Konten sorgen für neuen Ärger: Erbstreit vor Gericht
In einem aufsehenerregenden Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm deuteten die Richter an, dass die Erben jüdischer Familien aus der Zeit des Nationalsozialismus möglicherweise keine weiteren Informationen zu alten Konten erwarten können. Der Senat stellte in seiner vorläufigen Einschätzung klar, dass sämtliche Ansprüche der Erben, die ihren Ursprung in dieser Zeit haben, vermutlich verjährt sind. Diese Feststellung könnte Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Verfahren haben, die sich mit der Aufarbeitung von Vermögensfragen aus der Nazizeit beschäftigen.
Ein Urenkel eines jüdischen Metzgermeisters aus Hagen kämpft momentan darum, Einblick in die Unterlagen eines Kontos bei der Sparkasse an Volme und Ruhr zu erhalten. Sein Ziel ist es nicht nur, mehr über das Schicksal des damaligen Familienvermögens zu erfahren, sondern auch möglicherweise eine Auszahlung des vermutlichen Geldbestands zu erwirken. Die Bank indes weist darauf hin, dass die Forderungen unbegründet seien.
Das endgültige Urteil des Gerichts wird für den 7. Mai erwartet. Dieser Fall könnte exemplarisch für die komplizierte juristische Aufarbeitung von Vermögensfragen aus der Zeit der Judenverfolgung stehen und viele betrifft die Frage, wie weit die Verantwortung heutiger Institutionen für die Vergangenheit reicht.

