„24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte“ – wie geht das?
Ausländische Betreuungskräfte

23. März 2026, 10:14 Uhr · Quelle: LifePR
Ausländische Betreuungskräfte aus Osteuropa helfen bei Alltagsaufgaben in der Pflege, unterliegen aber strengen Arbeitszeitgrenzen und dürfen keine medizinischen Handlungen durchführen.

Utting, 23.03.2026 (lifePR) - „24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte“ – das sind die klassischen Schlagworte, mit denen viele Anbieter im Internet die Helferinnen aus Osteuropa anpreisen. In dem Satz stecken gleich zwei Irrtümer: „24-Stunden-Pflege“ und „Pflegekraft“. Warum das so ist, erklären wir Ihnen hier:

Helferinnen aus Osteuropa: Diese Tätigkeiten sind erlaubt

Die Hilfskräfte aus Osteuropa sind tatsächlich keine professionellen Pflegekräfte. Sie dürfen zwar pflegerische Alltagstätigkeiten ausüben, einen ambulanten Pflegedienst dürfen und können sie jedoch nicht ersetzen. Die meisten haben auch gar keine Ausbildung dafür. Im Zentrum der Tätigkeit stehen Hausarbeiten wie Einkaufen, Kochen, Aufräumen und Putzen. Darüber hinaus sind zusätzlich sogenannte pflegerische Alltagshilfen erlaubt. Also alles, wofür keine pflegerische Ausbildung nötig ist. Dazu gehören Hilfeleistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Das beinhaltet Hilfe beim An- und Auskleiden, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Baden, Duschen, Pflegen von Haar, Haut, Zähnen und Nägeln, Essen und Trinken, Fortbewegen innerhalb und außerhalb der Wohnung, um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus leistet die Hilfskraft soziale Betreuungsarbeit: Gesellschaft leisten, spazieren gehen, ein Gesellschaftsspiel spielen, vorlesen gehören dazu.

Alle Tätigkeiten jedoch, die eine spezielle Ausbildung erfordern, also medizinische Handgriffe wie Verbände wechseln oder Spritzen geben, sind nicht erlaubt. Auch wenn die Betreuungskraft in ihrem Heimatland als Fachkraft solche Tätigkeiten ausgeübt hat, ist dies hierzulande nicht erlaubt. Dafür müsste sie zunächst ihre ausländische Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen.

Fazit: Die Betreuungskraft ersetzt keinen ambulanten Pflegedienst, kann ihn aber ergänzen. Die Helferinnen stellen bei der Pflege zu Hause eher eine Entlastung für die Angehörigen dar.

Biallo-Tipp: Wer seine Eltern pflegt, steht oft vor der Frage, wie sich Pflege und Beruf vereinbaren lassen. Gesetzliche Regelungen ermöglichen Freistellungen und Arbeitszeitverkürzungen, doch finanzielle Einbußen sind häufig unvermeidbar. Ein Ratgeber von biallo.de zeigt, welche Rechte und Unterstützungsleistungen pflegende Angehörige nutzen können.

Ausländische Betreuungskräfte: Wer sind die Helferinnen?

Oftmals wird im Internet mit „polnischen Pflegekräften“ geworben. Das liegt daran, dass die Helferinnen aus Polen die ersten waren, die in deutschen Haushalten ausgeholfen haben, denn in ihrem Heimatland haben sie nur beschränkte Verdienstmöglichkeiten. Aufgrund der EU-Zugehörigkeit konnten sie schon früher als ihre Kolleginnen aus anderen osteuropäischen Ländern in Deutschland legal arbeiten. Inzwischen ist dieser Berufszweig der ausländischen Hilfskraft im Privathaushalt fest in osteuropäischer Hand. Die Betreuungskräfte kommen vor allem auch aus Rumänien oder Bulgarien. Für sie gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie dürfen in allen Berufszweigen arbeiten, ohne sich eine Erlaubnis bei der Arbeitsagentur einholen zu müssen. Darüber hinaus kommen über die sogenannte Westbalkanregelung auch Betreuungskräfte aus Nicht-EU-Staaten, häufig aus Serbien.

Haushaltshilfen: So viel dürfen sie arbeiten

Ist die pflegebedürftige Person in einem fortgeschrittenen Stadium dement, ist oft eine 24-Stunden-Betreuung nötig. Die Betroffenen können nicht mehr alleine sein, auch nachts wird immer Betreuung nötig. Diese Aufgabe kann eine ausländische Haushaltshilfe nicht erfüllen. Denn das Arbeitsrecht greift bei diesem Beschäftigungsverhältnis genauso wie in anderen Berufen. Gesetzlich ist eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche bei sechs Arbeitstagen pro Woche einzuhalten. Das ist schon sehr viel. Abweichungen nach unten sind in Arbeitsverträgen üblich. Wer nachrechnet, merkt schnell, dass damit eine 24-Stunden-Betreuung nicht möglich ist. Wer das wünscht, muss einen Schichtdienst organisieren und mehrere Personen in die Betreuung einbinden.

Während der Arbeitszeit gelten zudem Ruhephasen und Pausenregelungen. Auch wenn die Betreuungskraft im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt, steht ihr ein Feierabend und eine Mittagspause zu. Eine ständige Rufbereitschaft ist nicht vorgesehen. Sollte ein Bereitschaftsdienst erwünscht sein, ist das im Arbeitsvertrag zu verankern. Zudem ist dieser Dienst mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Ebenso steht einer Haushaltshilfe ein freier Tag pro Woche zu und sie hat natürlich einen Urlaubsanspruch.

Achtung: Arbeitszeit ist rechtliche Grauzone

Die Arbeitszeitregelung ist tatsächlich eine Grauzone in diesem Arbeitsverhältnis. Denn die Abgrenzung zwischen Privatleben und Beruf ist schwierig zu realisieren. Schließlich wohnt die Haushaltshilfe mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach, im besten Fall haben sie ein persönliches, liebevolles Verhältnis. Es liegt nahe, dass dann Arbeit und Privatleben oft fließend ineinander übergehen, dass die Hürde, um einen zusätzlichen Handgriff zu bitten, niedrig ist. Dieses Problem ist nicht zu vernachlässigen. Denn es führt oft auf Dauer zu einer Überlastung der Haushaltshilfe, was dann meist darin endet, dass sie den Haushalt verlässt. Betroffene und ihre Angehörigen sind gut beraten, einen Blick darauf zu haben, dass die Helferin auch ein Privatleben hat.

Biallo-Tipp: Wenn Sie eine Betreuungskraft beschäftigen, müssen Sie im Klaren darüber sein, dass weiterhin ein umfangreiches Netzwerk nötig ist, um die Pflege zu Hause zu stemmen. Freunde, Angehörige, aber auch eine Nachbarschaftshilfe, ein ambulanter Pflegedienst sind einzubinden. Zusätzlich kann eine Tagespflege in Anspruch genommen werden. Die Haushaltshilfe aus Osteuropa ist nur ein Pfeiler im Pflegekonzept.

Von Annette Jäger

Finanzen & Versicherungen / Pflege / Ausländische Helferinnen / Arbeitsrecht / Haushaltshilfe / Betreuung zu Hause
[lifepr.de] · 23.03.2026 · 10:14 Uhr
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