15 Jahre Haft für mutmaßlichen Serienkiller

Düsseldorf (dpa) - Der Kindsmörder und mutmaßliche Serienkiller David K. ist in Düsseldorf zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der 37-Jährige hatte im vergangenen Sommer eine 52 Jahre alte Düsseldorferin in deren Wohnung mit 38 Messerstichen getötet.

Ein blutiger Fingerabdruck und Blut an seinen Schuhen hätten ihn zuverlässig überführt, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Donnerstag am Düsseldorfer Landgericht. Auch nach Morden in Hamburg und Berlin war David K. ins Visier der Ermittler geraten.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten am Montag als hochgefährlich eingestuft. Dennoch konnte gegen ihn am Donnerstag keine Sicherungsverwahrung verhängt werden, weil die letzte bewiesene Straftat des einschlägig vorbestraften Mörders mehr als fünf Jahre zurückliegt. Der 37-Jährige könne aber möglicherweise im Anschluss an die Haft nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz eingewiesen werden, sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa.

Scheinbar ungerührt nahm David K. das Urteil am Donnerstag zur Kenntnis. Bis auf einen kurzen Wutausbruch hatte er während des gesamten Prozesses beharrlich geschwiegen und nicht einmal mit seinem Pflichtverteidiger ein Wort gewechselt.

David K. hatte vor 20 Jahren in Heinsberg bei Aachen im Alter von 17 Jahren ein siebenjähriges Mädchen ermordet und sexuell missbraucht. Dafür verbüßte er sieben Jahre Jugendhaft. 2001 spritzte er in Hamburg einer 14-jährigen Prostituierten Heroin - und saß dafür zwei Jahre und neun Monate wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Ein Jahr zuvor schwamm in der Hansestadt eine Frauenleiche mit Stichwunden und Würgemalen in einem Kanal. Auch in diesem Fall führte eine Spur zu dem Obdachlosen, die sich aber nicht verdichtete. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat in dem Fall nun neue DNA-Analysen angeordnet.

In Berlin verschwindet 2009 ein homosexueller Bekannter des Mörders. Spezialisten der Polizei fanden heraus, dass sich in der sorgfältig gereinigten Wohnung des Verschwundenen ein blutiges Geschehen abgespielt haben muss. Die Leiche landete vermutlich in der Müllverbrennung - für eine Anklage reichte es bislang nicht.

Zeugen hatten den 37-Jährigen im Düsseldorfer Prozess als freundlich, höflich und sogar «lieb» beschrieben. Eine junge Düsseldorferin hatte dem hilfsbereiten Unbekannten sogar spontan einen Schlafplatz in ihrer Wohnung angeboten, erzählte sie dem Gericht. Er habe aber abgelehnt.

Doch der psychiatrische Gutachter hält die freundliche Fassade für das Kalkül eines verschlossenen, hochgefährlichen Einzelgängers, der zwar nicht psychisch krank sei, aber dennoch gestört. Er attestiert ihm eine «schizoide, dissoziale Persönlichkeit» und spricht sich für die Sicherungsverwahrung aus. Schon als Jugendlicher sei er ein Intensivtäter gewesen, sein übriges Strafregister sei lang und vielfältig.

Der 37-Jährige zähle «zu der sehr kleinen Gruppe von Tätern, die nach einem Tötungsdelikt rückfällig werden» und erneut töten. Seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft habe er selbst aufgegeben - er sei auch bislang nicht therapiewillig.

Ins Internet hatte der Angeklagte - angeblich für jemand Anderen - eine Sammlung mit blutrünstigen Darstellungen gestellt. «Ob das die Fantasien des Angeklagten sind, wissen wir nicht», sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa. Auch Richter Drees räumte ein, dass das Motiv des schweigsamen Schaustellergehilfen nicht habe aufgeklärt werden können.

Prozesse / Kriminalität
20.01.2011 · 14:48 Uhr
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