MaximoLider
Well-known member
- 2 Mai 2006
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Hmm, da wurde doch mit dem Betreiber einen Vertrag geschlossen, oder? Da nicht davon auszugehen ist, dass der Betreiber neben seinen AGB noch mit einzelnen Usern Einzelveträge gemacht hat für ein paar Klicks- wüsste ich nicht, aus welcher vertraglichen Grundlage heraus eine Mahngebühr gerechtfertigt ist.
Bin mal gespannt, ob das auch bei Zurückweisung des Mahnbescheids mit Gerichtsprozess durchgezogen wird![]()
Der Schuldner ist in Verzug. Der Geubiger mahnt dieses per Briefpost an. Dadurch entstehenen Kosten die der Schuldner zu zahlen hat ( hätte ja pünklich Zahlen können-oder? ). Und vorab gibt´s immer eine "kostenlose Zahlungserinnerung" per Email.
Ich kreuze grundsätzlich IMMER Punkt 46 des Mahnbescheides an ( „Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens.“)!
- wüsste ich nicht, aus welcher vertraglichen Grundlage heraus eine Mahngebühr gerechtfertigt ist.