www.Infernoslots.de: ZorDrak weg, Lose weg, Seite weg.

Ist in diesem Thread doch gang und gebe, siehe z.B. die Postings von SLinvest ;)

So jetzt wissen wir es ja alle, dass du hier Werbung für ein Inkassoböro machst. Der Anzug, den du hier zur Schau tragen willst, ist dir ein paar Nummern zu groß. Verwende deine Energie besser mal drauf den alten scambag ZorDrak auszumachen.

Scam heißt "Betrug", "List". Überlistet sind wir wohl alle bei Infernoslots. Außer dir wahrscheinlich.

Ich unterhalte mich mir dir nicht weiter - es sei denn du sagst was zur Sache .

Was das Googlen angeht, schließt du besser nicht von dir auf andere.

Offenbar hast du bei der Zurschaustellung deiner Wissenfragmente übersehen, dass du genausowenig einen Titel für Klammlose bekommst , wie du die Eintreibung zum Inkasso geben kannst. Was willst du denn auf den Mahnbescheid schreiben ? 300 Mrd Klammlose ? Soll ich mal lachen ? Das nur mal zur Qualität deiner Vorstellung hier.

Nimm mal die Scheuklappen weg, dann hast du mehr Übersicht.

Ich für meine Seite arbeite auch lieber mit Besserkönnern als mit notorischen Besserwissern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das beweist wieder das du mit sachen um dich wirfst von denen Du keine Ahnung hast.

Wenn ihr alle eure Forderungen an einen User abtretet und dann vor Gericht erfolg haben solltet stellt das ein großes Problem dar, denn derjenige der die Schulden eintreiben soll benötigt dafür eine Inkassolizenz welche nicht so leicht zu bekommen ist, Hellhammer kann euch das sicher bestätigen (Ich wollte selbst ins Inkasso einsteigen und weiß daher über die Anforderungen für eine Inkasso-Lizenz bescheid).

Dein erster Satz passt auch zu dir ;)
Inkasso brauchst du, wenn du das ganze gewerbsmäßig machst. Wenn es - wie hier - eine einmalige Interessengemeinschaft ist - ist es kein Problem.

Aber um den hohen Kosten vorzubeugen, ließ meinen Beitrag oben...

Lass es am besten einfach, mit jedem Posting gibst du mehr von deiner Unwissenheit preis und predigst hier Halb bzw. Falschwissen.
....

Ein Abtreten der Forderung an eine Privatperson ist schon möglich, aber nicht so wie ihr euch das vorstellt, denn, zuallerst braucht es einen Titel den sich jeder selbst besorgen (und dafür zahlen) muss. Diesen Titel kann man abgeben an wen auch immer man will, man muss ihn dann nur nach § 727 ZPO ( Zivilprozeßordnung ) beim Amtsgericht umschreiben lassen.
...
Alles was ohne Titel geht ist Inkasso, und dafür braucht es eine Lizenz/Erlaubniss die hier im Forum wohl nur Hellhammer hat.
...
Darum an alle: Selbst Mahnen, der einzig sichere weg ;)
Auch hier passt der erste Post zum Rest ;)

Also für mich Inkasso/Forderungsrecht einfach erklärt:

1. Eine Forderung kannst auch ohne Titel abtreten. §398 ff BGB (für dich einfacher: https://de.wikipedia.org/wiki/Abtretung).

2. Den Titel musst nur umschreiben, weil der GV nur für den Titelinhaber aktiv wird (sog. formalisiertes Vollstreckungsverfahren). Den Titel kann aber jeder erwirken (dieser muss übrigens nicht mal rechtmäßig sein, nur vollstreckbar).

3. Im Ergebnis hast du aber Recht: wie ich oben geschrieben habe, einer besorgt einen Titel, prüft ob es was zu holen gibt (EV, InsO etc.) und dann der Rest macht es ihm nach.
 
Vor Abtretung sollte aber erst mal feststehen, welcher Vermögenswert den Losen zugrunde gelegt werden kann. Hier gibt es zur Zeit wohl widersprüchliche Rechtsauffassungen.
 
Ich fasse es mal so auf, du hast angelegt in dem festen Glauben die Summe x nach dem Tag x wieder zu erhalten.

Diesem Glauben ist Zordi nicht nachgekommen... somit ist er zumindest verpflichtet diese Summe zurück zu erstatten... inwiefern man das nun in eine rechtliche Forderung umwandeln kann, denke ich kann dir nur ein fachkundiger Anwalt korrekt erklären...

Ansonsten lohnen sich hier derartige Spekulationen über Rechtsmeinungen meiner Meinung nicht...

Grüße, Tobi
 
.... Ansonsten lohnen sich hier derartige Spekulationen über Rechtsmeinungen meiner Meinung nicht...

Grüße, Tobi

Genau das denke ich auch.

User, die sich hier über den Stand der Dinge informieren wollen, lesen hier leider fast nur "widersprüchliche Rechtsauffassungen".

Aber das wird, denke ich, leider nicht so schnell aufhören. :roll:
 
Stimmt. Verbrieft ist der Gegenwert nicht... Aber der Gegenwert für nen Euro ist auch nicht verbrieft. und (geschätzte) 30K Euro sind für mich ein verdammt realer Gegenwert. Vielleciht hätte sich dieser Rechtsprecher mal wirklich mit der Materie befassen sollen.. oder man ihn darauf hinweisen sollen dass es Leute gibt die von dem nicht vorhandenen Gegenwert ihren Unterhalt bestreiten.

nur mal um was klarzustellen: ich habe nicht 30K Euro bei Infernoslots stecken. Das sind die (geschätzten) Gesamtschulden von IS. Bevor man rot popelt sollte man vielleicht mal richtig lesen und VORHER das Gehirn einschalten?

Mann Mann Mann.. Gehirnallergikern sollte der Zuagng zu diesem Forum verwehrt werden.
 
User mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen könnten vielleicht auch hier weiter diskutieren:
https://www.123recht.net/forum_default.asp?ccheck=1
Das wäre der richtige Ort dafür.

Ich finds ja richtig, wenn ein User bereits echte Erfahrung mit einer Klage gegen eine Loseseite, bzw. dessen Betreiber gesammelt hat, und hier davon berichtet.
Aber die mittlerweile Seitenweise Diskussionen bringen doch nun gar nichts, und verwirren nur.
 
Vor Abtretung sollte aber erst mal feststehen, welcher Vermögenswert den Losen zugrunde gelegt werden kann. Hier gibt es zur Zeit wohl widersprüchliche Rechtsauffassungen.

Der Wert der Lose richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Verlustes. Fraglich ist ob der Schaden erst entsteht wenn du die Lose wiederbeschaffst oder in dem Moment wo die Lose weg sind ;-)

Wieder eine Frage die nur ein RA beantworten kann....

Im Übrigen bin ich derselben Meinung wie BlueBaron.. das bringt hier nix (mehr)
 
Auf unsere ganzen möchtegern-Juristen gebe ich hier mal keinen Kommentar mehr ab, ich hoffe ihr fallt alle kräftig auf die Schnauze mit Euren "Ich kann machen was ich will" Interpretationen des Gesetzes. (Natürlich hoffe ich das die normalen User zu Ihrem recht kommen)

Der Wert der Lose richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Verlustes. Fraglich ist ob der Schaden erst entsteht wenn du die Lose wiederbeschaffst oder in dem Moment wo die Lose weg sind ;-)
Wenn der Staatsanwalt die selbe Meinung vertritt wie der von Hellhammer hast du nur eine Chance wenn du die Lose wieder beschafft hast, denn vorher kann dir dann kein Schaden entstanden sein (lies dir am besten das Schreiben des Staatsanwaltes nochmal durch).

Wobei auch hier im Zivilrechtlichen Verfahren das Problem besteht das Zordi dem MB widersprechen kann und ihr ihn dann vor einen Richtier zerren müsst. Dieser kann dann die selbe Meinung wie der Staatsanwalt von Hellhammer verteten und wer seine Lose nicht bereits wieder gekauft hat verliert in diesem Fall.
Wenn der Richter es dann allerdings anders sieht bekommt ihr Recht, müsstet dann nur noch hoffen das bei Zordi mal was zu Pfänden gibt.
 
wenn ich mich hier an Formulierungen stören würde hätte ich 24 Stunden i9m Forum zu tun. Ich werde den Eindruck nicht los dass es Dir nicht um die Sache sondern ums Recht haben geht.

Der Eindruck dass der Staatsanwalt sich nicht wirklich mit der Materie befasst hat entsteht bei DEINER Formulierung zwangsläufig. Zugegeben: Du hast das verkürzt wiedergeben müssen. Aber wenn der Staatsanwalt davon ausgeht dass es sich hier um imaterielle Werte handelt liegt der Verdacht nahe dass er eben nicht weiss wovon er redet. Im übrigen solltest du genau lesen was du so gerne zerpflücken würdest. Ich habe eine Vermutung ausgesprochen und kein Wissen wiedergegeben. Dass Du Dir was anderes einredest ist nicht mein Problem...



in welcher Welt lebst Du eigentlich?
Ich habe hier von privaten und beruflichen Problemen Zordraks gelesen und davon dass er wieder bei den Eltern eingezogen sei. Das macht er sicher weil er im Geld schwimmt... Dass da nix zu holen ist kann ich mir an 2 Fingern abzählen. Abgesehen davon zeigen die Erfahrungen vergangener Pleiten dass jeder Euro den man hier investiert ein rausgeschmissener Euro ist


Hallo,
Genau das meinte ich ich auch bei meinen Therad.
Der brauch jetzt bloss noch eine Eidenstaatliche ablegen und jeder gang zum Anwalt kostet kostet Gled und man bleibt auf seine kosten sitzen.
Willkommen in Deutschland !!!

jens
 
Ihr lasst euch viel zur leicht einschüchtern, die hinterlegte Adresse spiegelt den Anbieter wieder.
Einen normalen Benutzer ist es nicht zumutbar, Information vor einem Besuch der Webseite zu sammeln. Daher muss der Benutzer auf die Angaben vertrauen.
Wollt Ihr mal schmunzeln...?

Heute bekam ich unsere Schreiben an ETU wieder zurück... wie bei ZorDrak auch schon mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln"...
Beide Adressen lt. Impressum Inferno.

Woher ahne ich bloß, dass das erneut abgesandte Schreiben an ZorDrak (Addy Denic) uns auch wieder erreichen wird *schmunzel wenn es nicht so traurig wäre*
 
Zuletzt bearbeitet:
Wollt Ihr mal schmunzeln...?

Heute bekam ich unsere Schreiben an ETU wieder zurück... wie bei ZorDrak auch schon mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln"...
Beide Adressen lt. Impressum Inferno.

Woher ahne ich bloß, dass das erneut abgesandte Schreiben an ZorDrak (Addy Denic) uns auch wieder erreichen wird *schmunzel wenn es nicht so traurig wäre*

Merkst Du was?

Die Problematik ist bereits bekannt, daher hat das auch nichts mehr mit einem Jugendstreich zu tun.
Das sind vorsätzliche Falschangaben...

Zur Zeit möchte ich mich aber nicht näher darüber äussern.
 
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~ Text entfernt (Mone) ~

Kontakte mal die Nummer evtl. bekommst du da eine aktuelle Adresse von Z raus wen du nett bist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn das Impressum und der Denic-Eintrag nicht stimmen, wissen wir wohl, was zu tun ist .

Der Apfel ist reif.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor Abtretung sollte aber erst mal feststehen, welcher Vermögenswert den Losen zugrunde gelegt werden kann. Hier gibt es zur Zeit wohl widersprüchliche Rechtsauffassungen.
Ganz einfach: du kannst antreten ALLES was ein Anspruch ist. D.h. du kannst z.B. auch nur die Einziehung eines Anspruchs abtreten (sog. Prozessstandschaft).

Ich finds ja richtig, wenn ein User bereits echte Erfahrung mit einer Klage gegen eine Loseseite, bzw. dessen Betreiber gesammelt hat, und hier davon berichtet.
Aber die mittlerweile Seitenweise Diskussionen bringen doch nun gar nichts, und verwirren nur.

Ich habe welche. Soll ich dir meine Titel faxen oder glaubst du daran?
 
Wenn das Impressum und der Denic-Eintrag nicht stimmen, wissen wir wohl, was zu tun ist .

Der Apfel ist reif.

Mein Tipp: Fragt mal bei Eselsdompteur. Der kann mehr dazu sagen .

Der richtige Weg ist der folgende:

Man erstattet Anzeige gegen unbekannt. Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug(263 I StGB)

Dazu brauchst man:

1. Schade: die eingezahlten Lose.
2. Verfügung: Das Einzahlen der Lose.
3. Schaden: keine Lose da
4. Irrtum: Er gab an, er werde die Lose auszahlen. Das war nicht so.
5. Verfügung muss auf dem Irrtum basieren: man zahlte die Lose ein, weil man daran glaube diese wieder zu kriegen.
=> Betrug.
Gewerbemäßigkeit aufgrund der Anzahl der Fälle und der Vorgehensweise.

Dann ermittelt die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Danach kommt ein Brief: Verfahren eingestellt. Nun macht man folgendes:

1. Akteneinsicht beantragen und so die Anschrift des Betrügers rausfinden (es reicht auch ein Schreiben an die StA mit der Bitte um die Herausgabe der Anschrift).

2. (Nach Wunsch) Beschwerde gegen die Einstellung einlegen (habe schon erfolgreich gemacht). Dann prüft die Oberstaatsanwaltschaft die Sache.

Mit der Anschrift einen Mahnbescheid beantragen und dann einen Vollstreckungsbescheid. Wenn alles da ist, GV vorbeschicken. Ob dann etwas zu holen ist, ist die Glückssache.....


EDIT: Hier wurde geschrieben, die StA erkennen in den Losen keinen Vermögenswert. Das ist Quatsch bzw. die StA hat es von euch falsch erklärt bekommen. Ich habe bereits eine Staatsanwaltschaft (im Beschwerdeverfahren) belehrt, dass Lose einen Wert haben. Wenn Ihr bei der Anzeige z.B. 10 Seiten anbietet wo man die Lose kaufen/verkaufen kann hilft das weiter.
Das von mir erwähnte Verfahren kann bei der Anzeige ebenfalls angegeben werden:
754 Js 20484/08 bei der StA Lübeck.
774 Js 38951/08 bei der StA Lübeck (Wiederaufnahme auf meine Beschwerde hin, gleiches Verfahren).
 
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.... Ich habe welche. Soll ich dir meine Titel faxen oder glaubst du daran?

Nicht Nötig. Klar glaube ich Dir. ;)

Ich finds wie gesagt auch gut, wenn Du von Deiner Erfahrung berichtest.

Ich finde nur, dass die ewig langen Diskussionen nichts bringen, weil es dort meist nur darum geht, wer nun Recht hat, und wer nicht.
Und dies ist doch am Thema vorbei.
 
Wenn das Impressum und der Denic-Eintrag nicht stimmen, wissen wir wohl, was zu tun ist .

Der Apfel ist reif.

Nicht Nötig. Klar glaube ich Dir. ;)

Ich finds wie gesagt auch gut, wenn Du von Deiner Erfahrung berichtest.

Ich finde nur, dass die ewig langen Diskussionen nichts bringen, weil es dort meist nur darum geht, wer nun Recht hat, und wer nicht.
Und dies ist doch am Thema vorbei.

Fragt einfach direkt was ihr wissen wollt. Wenn ihr Lust habt, kann ich ebenfalls auf der Seite einzahlen und dann mit euch zusammen Anzeige erstatten. Würde dann ein Musterschreiben vorbereiten.

EDIT:

Angebot:

Wenn sich 10 Leute bei mir melden, die mitziehen würden, würde ich alle Musterschreiben usw. vorbereiten und diese zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, ihr seit bereit:

1. Ein Mahnschreiben an die Anschrift des Zodiaks zu schicken (Porto 0,55)
2. Wenn keine Lose da: Anzeige erstatten (keine Kosten, aber ca. 1 Stunde Zeit bei der Polizei).
3. Wenn keine Lose da: eine Anfrage an die StA schicken, mit der Bitte um die Mitteilung der Anschrift (Porto 0,55)
4. Wenn keine Lose da: Ein zweites Mahnschreiben an den Zodiak mit der Umrechnung Lose in Euro und Forderung nach Schadensersatz (Porto 0,55)
5. Wenn keine Lose da: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragen. Kosten unterschiedlich. Mind. 23€ Gerichtskosten.
6. GV vorbereischicken (Kosten ca. 23€+Anfahrt). Wenn es etwas zu holen gibt, erstattet er ALLE Kosten, wenn nicht bleibt ihr auf dem Titel (30 Jahre lang, auch gegen die Erben) sitzen.

Punkte 5+6 können auch von einem erstmal gemacht werden um zu sehen ob etwas zu holen gibt. So kann man sich die Kosten im Falle des Nichtholens teilen.

ALSO: wer mitmachen will, meldet sich bei mir per PN oder Email ([email protected])
 
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