www.Infernoslots.de: ZorDrak weg, Lose weg, Seite weg.

Frage mich wer wirklich was gegen ihn unternimmt oder ob er damit locker flockig davon kommt.

Warst Du Anleger bei „Inferno“?
Wenn JA, jammer nicht herum, unternimmt etwas!

Stütze dich nicht auf andere, damit Du zu deinen Recht kommst.

Hier denkt jeder mit einer einzigen Aktion ist es getan, nein jeder sollte sein Recht ergreifen!

Hier ein Link: https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/internet.php

Aber das machen ja die wenigsten, daher ist der weitere Untergang vorprogrammiert...
 
Das Schärfste an Allem ist ja noch , dass Z hier fleißig mitliest und sich einen feixt, wie die geschädigten User sich hier teilweise rumquälen, ob sie denn was machen sollten oder könnten.

Bei mir hat er sich verrechnet, falls er mit Nichts rechnet. Für mich sind das auch Ehrenschulden, die da zu begleichen sind - sowas sehe ich eng.

... und jayjay der Freibrief wird sich schnell vom Tag- in einen Alptraum wandeln. Alles zu seiner Zeit .
 
Einen verbrieften realen Gegenwert außerhalb der Community haben sie jedoch nicht.

Stimmt. Verbrieft ist der Gegenwert nicht... Aber der Gegenwert für nen Euro ist auch nicht verbrieft. und (geschätzte) 30K Euro sind für mich ein verdammt realer Gegenwert. Vielleciht hätte sich dieser Rechtsprecher mal wirklich mit der Materie befassen sollen.. oder man ihn darauf hinweisen sollen dass es Leute gibt die von dem nicht vorhandenen Gegenwert ihren Unterhalt bestreiten.
 
Zitat :

"Dadurch unterfallen die Klammlose nicht dem strafrechtlichen
Vermögensbegriff, so dass eine Straftat unter keinen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten
(z.B. §§ 263, 266 StGB) gegeben ist."

Der ( als Abstraktum) juristische Dünnbrettborer ( ich spreche niemanden persönlich an ) sollte sich mal mit § 823 Abs 2 BGB befassen und der Definition immaterieller Werte, die sehr wohl unter das Deliktrecht fallen. Ich würde auch mal empfehlen, genauer hinzusehen, welche Möglichkeiten man gemäß dieser Rechtsvorschrift hat. Das wäre ja noch schöner, wenn ich mit der billigen Arbeitserleichterung der sicher überlasteten Gerichte so einfach vom Tisch wischen kann, was täglich Tausend mal vor den Gerichten verhandelt und gewonnen wird.

Hier sprechen wir von Äpfeln und plötzlich von Birnen .

Im Übrigen hatte ich meine Meinung bereits kundgetan, dass man hier nicht wegen der Lose direkt vorgehen kann. Es kommt halt drauf an , ob der Laie oder der Profi Strafanzeigen stellt.
 
Hallo,

Als Nutzer der Webseite, ist mir nur die hinterlegte Adresse ersichtlich.

nimms mir nicht übel, seit paar Tagen scheinst du in diesem Thread "zu leben". Dann musst du aber doch anderen Usern nicht solchen völligen Mist raten!! Was willste damit erreichen?

Meine Fresse wenn ihr den wirklich erreichen wollt dann checkt halt endlich mal die Adresse die bei der Denic hinterlegt war. Wenn die auch falsch ist, milli hatte ja noch ne Möglichkeit gepostet wie man die Adresse vielleicht bekommen kann.

In dem Thread euch gegenseitig verarschen wird euch nicht helfen.

LG Laemmi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zitat :

"Dadurch unterfallen die Klammlose nicht dem strafrechtlichen
Vermögensbegriff, so dass eine Straftat unter keinen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten
(z.B. §§ 263, 266 StGB) gegeben ist."

Der ( als Abstraktum) juristische Dünnbrettborer ( ich spreche niemanden persönlich an ) sollte sich mal mit § 823 Abs 2 BGB ...
Hier sprechen wir von Äpfeln und plötzlich von Birnen .
....

genau das tust Du grad! StGB=Strafrecht; BGB= Zivilrecht!

Beim Zivilrecht wirst Du zwangsläufig Geld einsetzen müssen um zu Deinem Recht zu gelangen, ausser Du hast eine kulante Versicherung.

@SLInvest: Diebstahl ist auch nicht §263 ;)

btw. Evtl. sollte man eher den Diebstahl mit Unterschlagung anzeigen, als den Betrug, wenn ich Hellhammers Post lese.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was macht man denn, wenn man nicht genau weiß, wer einem das Fahrrad geklaut hat ? Der Dieb ist unbekannt und ich mache nix ?

Manchmal, wie auch hier ist halt der direkte Weg durch die Eingangstür versperrt ....

x-cited - ich empfehle den Gang zum Anwalt, der dir die Äpfel und Birnen in diesem Fall genau erklären kann. Das BGB ist nicht Strafrecht . In der Tat. Aber es regelt auch die Ansprüche nach einem Delikt. ... und bitte Lesen bevor man kommentiert , sonst könnte man fast glauben, den Geschädigten soll mit so einigen Äußerungen nur der Wind aus den Segeln genommen werden .
 
Schön, mir als Nutzer ja auch ;) aber ich werde sicherlich der Polizei nicht diese Adresse angeben, wenn ich sowieso weiss dass sie falsch ist.

Ihr lasst euch viel zur leicht einschüchtern, die hinterlegte Adresse spiegelt den Anbieter wieder.
Einen normalen Benutzer ist es nicht zumutbar, Information vor einem Besuch der Webseite zu sammeln. Daher muss der Benutzer auf die Angaben vertrauen.
 
Hallo,

Ihr lasst euch viel zur leicht einschüchtern, die hinterlegte Adresse spiegelt den Anbieter wieder.
Einen normalen Benutzer ist es nicht zumutbar, Information vor einem Besuch der Webseite zu sammeln. Daher muss der Benutzer auf die Angaben vertrauen.

und dann? Meinste wegen deinen paar Klammlosen ermittelt die Polizeit gegen Unbekannt, wenn die Daten falsch sind.
In welcher Traumwelt lebst du?

Da musste schon selber was tun und mit richtigen Daten erstmal aufwarten können wenn du ihn an den Eiern erwischen willst. Alles andere ist nur heisse Luft und für dich scheinbar sammeln von Postings.

LG Laemmi