Was soll das überhaupt-- Hilfe Bitte.

Ohne dass dies jetzt eine Rechtsberatung darstellt, aber:

Wenn Dir einer ne Rechnung per Mail schickt, in der er 20 € für Porto und Telekommunikationspauschale verlangt, ist da meiner Meinung definitiv ein "Haken an der Sache".

Und ob das so zulässig ist, dass Anwälte diese 1,9 Geschäftsgebühr (siehe Rechnung) verlangen können, kann man ganz schnell rausfinden. Im Gesetz steht nämlich zu dieser 2300 VV RVG, dass man die nur verlangen kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Was soll denn an dieser total merkwürdigen Standartmail, die ja angeblich sogar 4x verschickt wurde, umfangreich und schwierig sein.

Ist wie gesagt keine Rechtsberatung, sondern wirklich nur bei kurzem Ergooglen rauszufinden gewesen.

Ich glaub auch, so ne Sache gibste am besten wirklich zu nem Anwalt, damit der Kerl merkt, dass das so nicht in Ordnung ist, wie die da verfahren...

Andererseits solltest Du natürlich auch guggen, dass Du das Eintragen in den Newsletter wirklich sicherer machst, ich glaub nämlich, dass sehr viele Anwälte, die hier mitlesen könnten, sonst selbst schnell ganz viele Leute finden, die sich bereitwillig bei dir eintragen. :evil:
 
Wenn der Post von nem Anwalt kriegt, macht der ganz schnell das Gesicht zu. Der verschickt 10 solcher Mails, wenn 6 bezahlen hat er einen guten Schnitt gemacht. Für die 4 die zum Anwalt gehen, verläuft die Sache im Sande. Das ist meine Meinung.
 
Hallo Konseyko,

auch ich sehe das so, daß dieser Typ wohl auf diese Weise einen schönen Nebenverdienst ergaunern will. Könnte so etwas wie eine sehr gut gemachte Fishing-Mail sein. Mir kommt da nämlich so einiges spanisch vor. Ich finde es schon mal ungewöhnlich, daß ein Anwalt so etwas als Mail schickt. Normalerweise wird so etwas doch per Post verschickt?:think: Und in deinem Impressum steht ja deine Postadresse. Bevor du irgendetwas unterschreibst oder Geld überweist, solltest du in der Anwaltskanzlei einfach mal anrufen und nachfragen, ob die so einen Fall übernommen haben. Wenn nicht, kannst du die Mail getrost vergessen.

Du sagst, dass man sich jederzeit aus dem Newsletter austragen kann. Wieso hat dieser Herr das nicht schon bei der ersten Mail gemacht?:think: Dann wären ihm die anderen doch erspart geblieben.
Wenn dem Empfänger die Möglichkeit gegeben wird, sich aus dem Newsletter auszutragen und er dieses nicht macht, kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass dieser Newsletter gewünscht ist. Solange in einer Mail die Möglichkeit angeboten wird, sich aus dem Verteiler auszutragen, sehe ich das nicht als Spam. Erst, wenn man, obwohl man sich ausgetragen hat, immer noch Mails bekommt, ist das Spam, wo man gegen vorgehen kann. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob das rechtlich auch so gesehen wird. Vielleicht haben da andere mehr Ahnung?
Liebe Grüße
Sonnflora
 
Habe eine Mail geschrieben an dem Rechtsanwalt.Wegen der Beweiße.
Mal schauen.
Vielen DAnk für eure Meinungen bin natürlich für jede weitere Anregung offen.

Hier der Link zum Betrag:

https://pr24.be/Kostennote.jpg

Gegenstandswert 7500 Euro, hm wie setzt sich eine solche Summe zusammen?
Er hat doch lediglich ein paar Mails bekommen, die richten doch keinen Schaden an, außer, wenn sie unerwünscht waren etwas Ärger.
 
Keine Ahnung, solchen Summen sind aber fast die Regel, siehe meinen Link zu den Urteilen, der Anwalt ist übrigens schon recht bekannt, wenn es der echte ist.
 
Keine Ahnung, solchen Summen sind aber fast die Regel, siehe meinen Link zu den Urteilen, der Anwalt ist übrigens schon recht bekannt, wenn es der echte ist.

Genau Bad_Boy. Wenn es der echte ist. Deshalb halte ich es für das Beste, wenn konseyko erstmal in der Kanzlei anruft und nachfragt. Fishing-Mails, wo man seine Bankdaten samt Geheimnummer eintragen soll, sind ja nichts neues mehr :roll: . Und warum sollte es nicht auch einer auf diese Weise versuchen? So eine Mail zusammen zu schustern ist ja nicht besonders schwer und manch einer läßt sich einschüchtern.
Liebe Grüße
Sonnflora
 
Ohne dass dies jetzt eine Rechtsberatung darstellt, aber:

Wenn Dir einer ne Rechnung per Mail schickt, in der er 20 € für Porto und Telekommunikationspauschale verlangt, ist da meiner Meinung definitiv ein "Haken an der Sache".

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Eine Rechnung per eMail? Von einem Rechtsanwalt? Genau der sollte die Anforderungen kennen, wenn er Geld möchte.

Und auch richtig: Ich habe noch nie per eMail mit einem Anwalt kommuniziert, es kamen immer Faxe oder Briefe auf offiziellem Briefbogen.

Ich mache mich mal bei meinem Anwalt kundig, ob so ein Vorgehen möglich sein kann.

Gruß
buhacont
 
Warum sollte das nicht möglich sein? Er gibt doch im Impressum als Kontaktmöglichkeit auch E-Mail an... ich sehe da kein Problem.

Es ist wohl nicht der beste und sicherste Weg Rechnungen zu verschicken aber dennoch der schnellste :mrgreen: bin aber auch gespannt was dein Anwalt dazu sagt!

MfG.
 
Jeder Anwalt, der was taugt, verschickt alles per Post oder Fax, da es schon optisch mehr einschüchtert als ne mail, die man meistens für Spam hält.

P.S.: Zeig den Anwalt doch an, dass er dich zuspammt und werbung für die Seite seines Mandanten und seiner Kanzlei macht. Dann verlangst du schmerzensgeld für den Herzinfakt vor dem du im ersten Post scheinbar fast standst und natürlich die 20€ E-Mail Porto nicht vergessen. :biggrin:


Mal sehen wie der Anwalt dann schaut. :mrgreen:

Anwalt->8O
 
Frage:

Is das nicht so das man bei solchen E-Mails eigendlich eine handschriftliche Unterschrift drunter setzen muss damit dieser gültig wird?Ist sowas überhaupt schon möglich bzw. rechtsgültig?
 
In einem Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, daß es ein elektronisch erstelltes Schreiben ist und somit ohne Unterschrift Gültigkeit hat, braucht es keine Handschriftliche Unterschrift. Aber wohlgemerkt, es muß darauf hingewiesen werden.
 
In einem Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, daß es ein elektronisch erstelltes Schreiben ist und somit ohne Unterschrift Gültigkeit hat, braucht es keine Handschriftliche Unterschrift. Aber wohlgemerkt, es muß darauf hingewiesen werden.

ah ok... ob dieser Hinweis auch in der E-Mail enthalten ist/war?Kann so einen im ersten Posting dieses Threads nämlich nicht feststellen. :-? Wobei dann jeder 12 Jährige (ist ein Beispiel) dann den Satz per PC drunter schreiben könnte um ein vollwertiges Schreiben zu erhalten...
 
Es hat doch einer Geschrieben, dass dieser Anwalt sowas schon oft probiert hat, hatte er damit erfolg?

WAs ist das überhaupt für ein Anwalt? Sicher einer von denen, die den ganzen Tag auch bei ebay on sind und jeden kleinen fehler sofort anzeigen. :-?


Würde mich sehr interessieren, was dabei nun rauskommt, wer weis wer der nächste ist.
 
Leider habe ich das gleiche Anschreiben auch per Post bekommen.

Mit zwei Anlagen drin:

Eine Unterlassung des "Spam" Emails.Muss unterschrieben zurückgeschickt werden .Im wiederholtem Falle muss ich 5001 Euro blechen.

Zweite Anlage:

Die super Rechnung mit satten 930 Euro die ich bis 15.11.06 bezahlen muss.


Der zuständige Herr Rechtsanwalt war leider heute nicht erreichbar laut der Sekretärin.Die werden mich am Montag zurückanrufen.Mal schauen.
 
Ich hatte eher gemeint, dass die Kanzlei schon bekannt ist, der hat sogar ne eigene Infoseite für Abmahnungen.

https://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_abmahnungen.php

Ne andere Infoseite:

https://www.abmahnwelle.de/

Unser Mandant hat sich mit der Werbung per E-Mail an seine E-Mail-Adresse nicht einverstanden erklärt.

Das lässt jetzt allerdings zweierlei Interpretationen zu. Hat er sich beschwert oder war er nur von Anfang an nicht einverstanden?

Ich würde dir dringend raten, anwaltlichen Rat einzuholen. Du kannst ja vorher fragen, was es kostet, einige bieten auch Erstberatungen kostenlos an.
 
Also ich hatte ja meine Seite bei Ebay ersteigert da wo es noch PR0 hatte und wenig Domaineinträge.
Habe alles (Domain Datenbank Script) übernommen vom alten besitzer und weitergeführt.Angeblich soll jetzt die Mailadresse vom Opfer schon damals unerwünscht von alten Besitzer eingetragen worden sein.

(Der besitzer hatte damals mehrere Portale wie meins verkauft, alle Seiten wurden abgemahnt)

Laut Anwalt:

Da ich ja alles übernommen hatte war dieser Mail-addi auch drin.
Somit habe ich auch gespammt indem ich auch an die Email Mails schickte.

Ich kann zwar nichts dafür aber bezahlen muss ich trotzdem meint er.Er kommt mir bisschen entgegen indem er die Summe auf 500 Euro runtersetzt und in zwei Raten aufteilt.(Sofern der Abmahner dies zustimmt).

Er meint auch dass ich mir den alten besitzer mal vorknöpfen soll.


Ich weiß jetzt garnicht ob ich den alten besitzer anzeigen soll.
Oder überhaupt gar einen Rechtsanwalt suchen soll der jetzt gegen die Urteil mich verteidigen solll.Oder am besten die 500 euro abbezahlen und die Seite verkaufen ?? :roll:
 
Wenn du mit einem Anwalt direkt reden möchtest, das geht auch übers Telefon und wenn du vorher genau weißt was du ihn fragen willst und ihm erklären kannst was los ist... dann wirds sicher garnicht so teuer.

https://www.anwalt.de/rechtsberatung/telefon.php

Musste das auch schon mal nutzen da gibts für jedes Fachgebiet Anwälte. Um diese Zeit ist natürlich keiner mehr erreichbar übers Telefon aber wenn du es Nachmittags versuchst hast du gute Karten eine große Auswahl zu haben.

MfG.
 
Unternehme DU nichts, schreibe nicht zurück und rufe nicht an!!! Gehe zum Anwalt, drucke alles aus und schildere den Vorfall genau. Ist besser bevor du was falsches sagst. :)
 
Hallo zusammen,

anbei das Statement meines Anwaltes zu der Frage, ob ein Anwalt seine Rechnungen per eMail senden kann/darf:

...

Zu Ihrer Frage, auch ich habe erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit einer Email-Rechnung, da gem. § 10 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der Anwalt die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechung einfordern kann. Dies bedeutet m.E. Schriftform iSd § 126 BGB.

Für eine wirksame Forderung ist eine formelle Rechnung im Übrigen grundsätzlich unerheblich (nicht aber für eine Rechtsanwaltsrechnung) und damit auch der Mangel der Angaben und der Form gem. §§ 14, 14a UStG. Allerdings besteht selbstverständlich auch im Hinblick auf eine umsatzsteuerrechtlich korrekte Rechnung ein eigenständiger Anspruch, denn sonst hätte man ja einen Schaden insoweit, als dass man den Vorsteuerabzug nicht geltend machen könnte.

...


Also ich lese daraus, eine Rechtsanwaltsrechnung per eMail ist nicht akzeptabel und somit erstmal hinfällig.

Gruß
buhacont