Was soll das überhaupt-- Hilfe Bitte.

Also ich hatte ja meine Seite bei Ebay ersteigert da wo es noch PR0 hatte und wenig Domaineinträge.
Habe alles (Domain Datenbank Script) übernommen vom alten besitzer und weitergeführt.Angeblich soll jetzt die Mailadresse vom Opfer schon damals unerwünscht von alten Besitzer eingetragen worden sein.

(Der besitzer hatte damals mehrere Portale wie meins verkauft, alle Seiten wurden abgemahnt)

Laut Anwalt:

Da ich ja alles übernommen hatte war dieser Mail-addi auch drin.
Somit habe ich auch gespammt indem ich auch an die Email Mails schickte.

Ich kann zwar nichts dafür aber bezahlen muss ich trotzdem meint er.Er kommt mir bisschen entgegen indem er die Summe auf 500 Euro runtersetzt und in zwei Raten aufteilt.(Sofern der Abmahner dies zustimmt).

Er meint auch dass ich mir den alten besitzer mal vorknöpfen soll.


Ich weiß jetzt garnicht ob ich den alten besitzer anzeigen soll.
Oder überhaupt gar einen Rechtsanwalt suchen soll der jetzt gegen die Urteil mich verteidigen solll.Oder am besten die 500 euro abbezahlen und die Seite verkaufen ?? :roll:

gibt es nichts neues ?
 
Ich hatte herausgefunden das der Typ der mich angeklagt hatte, seine Seite (mit Domain + Email-adresse) von irgendein anderen Person Herrn XX käuflich erworben hatte.

Er war also nicht immer der Besitzer gewesen.Sowie ich mit meiner Seite.

Die beiden Vorgänger Herr XX und Herr YY (mein Vorgänger) hatten miteinander schon Kontakt gehabt.XX hatte bei YY Dientleistungen in Anspruch genommen (Suchmaschinenoptimierungen Einträge ,Pagerank Einträge usw.)

Damit hatte man die Email-Addi schon damals eingetragen in das Portal.
XX war auch einverstanden.

Der alte Besitzer hatte auch Newsletter bekommen und war zufrieden damit.
Als er aber die Seite weitergab , wusste der neue Besitzer nicht dass die Adresse schon in vielen Pagerank-Portalen eingetragen war.

Somit hatte ich auch an ihm die Newsletter geschickt da ich ja die ganze Datenbank übenommen hatte.

Dies habe ich auch den Anwalt gesagt der mich abgemahnt hatte.Der bestand aber immernoch auf die Forderungen, trotz der neuen Lage.

Somit musste ich mir auch ein Anwalt aufsuchen.
Der meinte dass wir unter normal Umständen völlig Recht haben.Die Forderungen müssen wir nicht erfüllen.
Habe ja auch die Beweiße von Herrn XX und Herrn YY auch als Email-verkehr gehabt.


Im moment warten wir noch auf die Antwort von der Gegenseite.



PS:
Verstehe den folgenden Satz nicht:(muss ich jetzt blechen für anwaltgebühren ?)

„Die Forderung der durch meine Beauftragung entstandenen rechtsanwaltsgebühren aufgrund der unberechtigten Inanspruchname durch Ihren Mandanten bleibt vorbehalten.“


Gruß

konseyko
 
Vorerst behält er sich vor, dir seine Kosten zu berechnen, auch wenn er in der Hauptsache keinen Erfolg hat.

Da solltest du bei dem nächsten Gespräch deinen Anwalt fragen, was das genau zu bedeuten hat.