News Ware günstig bei eBay ersteigert - Verurteilung wegen Hehlerei

Und wo kommt das der strafbare Versuch zustande? Vielleicht durch Anfrage von sehr niedrigen Preisen? Entspricht ja der Logik des Urteils. Frage ich eine teure Ware zu einem niedrigen Preis nach handelt es sich nach gesundem Menschenverstand (von Richtrin und Kelle) um Diebesgut. Und dieses ist strafbar.

Es ist nicht die Frage, ob ein teures gerät günstig angeboten wird, bzw. man darauf bietet.
Für Hehlerei ist entscheidend, dass es ein gestohlenes Gerät ist.
Und in dem aktuellem Fall geht es nicht um den Versuch, sondern die "Durchführung".
Oder hast Du irgendwo gelesen, dass andere Mitbieter belangt worden sind?

Im übrigen halte ich Deine These von den bereitwillig über die Herkunft einer Ware Auskunft gebende Händler für ziemlich weltfremd. Einkaufsquellen und Konditionen gehören regelmäßig zu den Geschäftsgeheimnissen.

Von Konditionen spricht keiner, nur von einem glaubwürdigen Nachweis, wie der Verkäufer in den Besitz gelangt ist...
- Lieferschein
- Schenkungs"urkunde"
- Testamentsausschnitt
...

gruss kelle!
 
"Tatsache, dass der Verkäufer aus Polen komme, hätte beim Käufer Verdacht erregen müssen"

Hm... Nicht rechtmäßiges Urteil wegen BEFANGENHEIT bzw VOREINGENOMMENHEIT des Richters?

Oder soll man dazu erzogen werden, nichts von Polen zu kaufen, weil grundsätzlich das Risiko besteht, Diebesgut zu erwerben?
 
Dieser Euro-Zeichen-Bug geht mir echt auf den Sack, ich wollte eigentlich mal was zum Thema schreiben, und schon ist alles wieder gelöscht.


Die Diskusion ist schwachsinnig.

Nur weil etwas aus dem Ausland günstig angeboten wird, heisst es noch lange nicht, dass es hehlerware ist.
Der Handel schlägt in Deutschland mit knapp 50% des Preises zu.
Warum sollte es nicht realistisch sein...
Und es kann ja auch aus einem Finanziellen Grund so billig verkauft worden sein...

Und danke jetzt schon für die Roten Popel, es geht mir am Arsch vorbei was andere über mich denken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskusion ist schwachsinnig.

Nur weil etwas aus dem Ausland günstig angeboten wird, heisst es noch lange nicht, dass es hehlerware ist.

Die Diskussion ist nur dann schwachsinnig, wenn man die Urteilsbegründung versucht auseinander zu reißen, ohne den Gesamtkontext beizubehalten.

gruss kelle!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil wird wohl mit großer Warscheinlichkeit vom Landesgericht wiederufen.
Ist meine bescheidene Meinung als Nicht-Jurist, aber ansonsten würde doch die ganze Ebay Philosophie gekippt werden.

Wenn das ganze rechtskräftig wäre, müßte ich bei jedem 3. Artikel stutzig werden. Täglich wandern dutzend (hochwertige) Artikel bei ebay für n Apfel und n Ei raus; das alles als potenzielles Diebesgut zu betrachten grenzt an Paranoia...
 
Und gerade der Fakt, das der Verkäufer aus Polen kommt hätte mir den Preis eher plausibel gemacht. Die haben da oftmals viel günstigere einkaufspreise als bei uns in Deutschland. Deswegen fahren doch unsere Handwerker ständig nach polen rüber und kaufen die selben sachen dort in ganz normalen Baumärkten billiger als bei uns manche Restpostenangebote.
 
hehlerei

also wenn ich mich so durchlese hier, muss ich ja fast zum entschluss kommen, das es hier vor juristen nur so wimmelt,...

es is ein witz,...verurteilt zu werden, wenn man zu billig einkauft,...die kripo sol ldohch gefälligst ihre arbeit gut machen, dann kommt auch keine hehlerware ins land...typisch: ebay hat wie immer kein komentar dazu,...mich würde es nicht wundern, wenn die den ball ins rollen gebracht haben.

wenn ich was auf ebay kaufe, egal zu welchem preis,..dann steht der deal und wenn dann die kripo meint ich hätte hehlerware gekauft, dann sollten sie besser zum verkäufer gehen, aber einen käufer zu bestrafen, weil die kripo nicht richtig funktioniert hat, ist echt ein witz......

last but not least, geht es bei ebay darum, waren unter dem ladenpreis ersteigern zu können....als käufer biete ich bis zu meiner persönlichen grenze, als verkäufer muss ich selber kalkulieren, ob ich es riskieren will, einen artikel für einen € anzubieten und nicht meinen preis zu erreichen...es besteht die pflicht, bei ebay zum höchstgebot zu verkaufen.......und nicht zu vergessen,...das ersteigerte navi war keine hehlerware!!!!!
hehler ist meiner meinung nach, wenn ein verkäufer aber niemals ein käufer,...der richter war wohl besoffen, oder wollte selbst ersteigern und hat nicht den zuschlag bekommen....:ugly:...mehr kann man dazu echt nicht mehr sagen!
 
"jede Menge Juristen" lesen sich entsprechenden Paragraph im StGB durch bevor sie posten ;)

StGB schrieb:
§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.
 
Man kann aber nicht jemanden verurteilen, der etwas bei Ebay unter Ladenpreis von einem Ausländer etwas kauft!

Komisch das das AGG (Antidiskriminierungsgesetz) noch nicht eingegriffen hat, naja, das schwachsinnigste Gesetz aller Zeiten sollte eh besser wieder abgeschafft werden.


Lg
 
Ich weiß ja nicht, ob du die Ursprungsmeldung gelesen hast, aber in diesem Falle handelte es sich tatsächlich um Diebesgut, das ein Polnischer Händler weit unter Ladenpreis an einen Deutschen Kunden verkaufte.

Rein faktisch ist das Urteil schon korrekt, nur die Urteilsbegründung ist der Hammer: Laut der werten Richterin hätte der Kunde (der nachweißlich nichts mit dem Diebstahl zu tun hatte) aufgrund des niedrigen STARTPREISES und der TATSACHE, das Händler POLE sei, auf eine illegale Quelle schließen müssen....

hier nochmal ein üpaar Absätze aus der Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

Spiegel ONLINE schrieb:
Die Urteilsbegründung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, überrascht mit einer erstaunlichen Indizienkette. Kurz gefasst: Das Gerät war billig und der Verkäufer kam aus Polen - daraus ergibt sich für die Amtsrichterin "der zwingende Schluss", dass der eBay-Käufer "zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer rechtwidrigen Vortat stammt".

Hintergrund: Der Hehlerei nach Paragraph 259 des Strafgesetzbuchs kann man sich auch als reiner Käufer strafbar machen. Wenn man eine Sache ankauft, die ein anderer gestohlen hat, um sich zu bereichern, ist das Hehlerei. Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist.

m Detail begründet die Richterin das Urteil so:


  • Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste."
  • Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: "Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro."
  • Das Gerät wurde als "nagelneu" verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.
  • Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte."
 
[N] Freispruch bei ersteigerter gestohlener Ware bei eBay

Folgende News wurde am 28.09.2007 um 11:46:27 Uhr veröffentlicht:
Freispruch bei ersteigerter gestohlener Ware bei eBay
DPA-News

Pforzheim (dpa) - Wer unwissentlich gestohlene Ware bei eBay ersteigert, macht sich nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht strafbar. Das Gericht sprach einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei. Damit hoben die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim auf, das den 47-Jährigen wegen Ersteigerns eines gestohlenen Navigationsgeräts zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt hatte. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar.
 
So, viel Lärm um Nichts. Das urteil ist also aufgehoben.

Viel Spaß auch weiterhin bei der Schnäppchenjagd! (Gestohlene Ware muss allerdings an den Ehemaligen Besitzer zurück gegeben werden - auf dem Verlust bliebt man im Fall der Fälle wohl sitzen)
 
Ja leider sind manche Richter wirklich Weltfremd, da kann man immer nur Hoffen, das ein "höherer" Richter es dann nicht ist und das Urteil revidiert
 
(Gestohlene Ware muss allerdings an den Ehemaligen Besitzer zurück gegeben werden - auf dem Verlust bliebt man im Fall der Fälle wohl sitzen)


das seh ich nichtmal so
wenn hier nicht wegen Hehlerei verurteilt werden kann, und das Urteil hier sogar in der Begründung es nahelegt, liegt hier ein gutgläubiger Erwerb vor, demnach muss dann zwar der Dieb / Verkäufer dem Geschädigten Schadensersatz leisten, aber nicht der Käufer
 
Mal wieder etwas aus der Rubrik Schwachsinn

also muss ich nun, wenn ich es mal übertreibe, bei einem günstigen Angebot eines "Nicht-Deutschen" von Diebesgut ausgehen?

sind die noch ganz dicht da oben?

ich ersteigere vieles von ausländischen Händlern, ist das nun alles geklaut?

totaler Schwachsinn

Gar nicht...Helerware...pech.
Genau wie bei dem SCript...
zumindest zu ähnlich...nur weit aus umfangreicher...

Ware gekauft die geklut war?
Strafbar...

Ein Script kaufen für 10 EUR was nach hundert aussieht?
Strafbar!

Das halt einfach so...wer ein Schnäppchen machen will...geht auch ein Risiko ein. Das vollkommen ligitim.

Ich hab aktuell auch was für 15 EUR gekauft...und muss mehrere Tausend zahlen weil mein Verkäufer das hätte nicht verkaufen dürfen...

So ist das halt...bei uns.

Ich vermische jetzt hier keine Threads oder so...
aber nachdem ich mich davon überzeugen laßen musste das ich doch bei einem so günstigen Preis davon ausgehen muss das da was nicht stimmt...
Stimmt!

Also...Strafe zahlen, gekaufter Artikel weg...nächstesmal zum normalen Preis mit Rech ung kaufen, oder weiter bei EBay...aber nicht wundern wenn was kommt.

Leute ist doch so...

Ich klau morgen einem seinen Laptop...
setz den bei Ebay rein...
natürlich werd der ordentlich hochgeboten das es über einen Euro geht...
Ich finde es auch nicht zumutbar das man ab einem Preis X besser kein SChnäppchen macht...aber wer ist macht...riskiert...ist es gestohlene Ware...reingefallen...Pech. Ist so. Und irgentwie auch gut so...
 
ist ja schön, dass du hier so besoffenen deinen Mist weiter verbreiten willst, aber du mischt hier deine geistigen Abfälle, einen vollkommen anderen Fall und diesen Fall , und das passt nunmal überhaupt nicht zusammen ...

also geh weiter mit deinem Script spielen und lass mich endlich in Ruhe
 
Mittlerweile wieder klar...aber war a ok...

Aber ist doch so...

Pech gehabt...am Preis hätte man es merken müssen...

Und die Idee es genau so zu machen wie einer auf den man reinfällt und es am Endkunden hängen bleibt, weil der Verkäufer nicht greifbar ist...
Die kommt doch einem dann...

Rechtlich, und darum gehts doch wenns drauf ankommt, ist das so.

Mal wieder etwas aus der Rubrik Schwachsinn

also muss ich nun, wenn ich es mal übertreibe, bei einem günstigen Angebot eines "Nicht-Deutschen" von Diebesgut ausgehen?

sind die noch ganz dicht da oben?

ich ersteigere vieles von ausländischen Händlern, ist das nun alles geklaut?

totaler Schwachsinn

Doch...das verstößt zwar gegen jede Logik...
aber das ist so...
Desen musst du dir bewußt sein...das du ein Risiko eingehst...
 
Das ist blödsinn. Wenn du etwas gekauft hast, was der Verkäufer hätte nicht verkaufen dürfen, dann ist dieser Kaufvertrag nichtig.

Mit dem, dem die Ware tatsächlich gehört, hast du keinen Kaufvertrag geschlossen und musst somit auch nichts an ihn bezahlen.

Also musst du nur deine Ware zurückgeben und nichts extra bezahlen. Im Gegenzug hast du das Recht von deinem Verkäufer den Kaufpreis zurück zuverlangen. Wie du dies anstellst, erklär ich hier aber nicht.