News Ware günstig bei eBay ersteigert - Verurteilung wegen Hehlerei

allein DAS schließt ihn als Hehler natürlich vollkommen aus... :yawn:

Macht es deutlich unwahrscheinlicher als jemand mit einer Bewertung oder so.


Nix abwarten.

Auf einem Motorrad darf man vorne und hinten nur einen Typ von Reifen fahren.

Das heißt, jemand der ein Vorderrad kauft, welches seit zwei Jahren nicht mehr im Handel ist, muss noch so viel Profil auf dem Hinterrad haben, dass es sich lohnt.

Seeehr unwahrscheinlich.

Einfach zu kaufen weil er billig ist, bringt da nichts, weil fahren darf man dann trotzdem nicht.

Summasummarum, nimmt man das Alter hinzu, geht der Kundenkreis gegen relativ klein
-> Produkt wird günstig verkauft.

Ähm, verschleudert, tschuldigung ;-)

gruss kelle!
 
Macht es deutlich unwahrscheinlicher als jemand mit einer Bewertung oder so.

Ich meinte seine Herkunft (oder warum hab ich sie wohl extra markiert? :roll:) der Pole im genannten Falle hatte auch eine hohe Anzahl Positiver bewertungen...

Nachtrag:

Mal ein paar interessante Sätze aus der Quelle:

Wann ist Sparsamkeit strafbar?

Spinnt man diesen Gedanken fort, wird die Absurdität des Urteils deutlich. Michael Schilpp, Anwalt des verurteilten Schnäppchenjägers, sagt SPIEGEL ONLINE: "Viele seriöse Händler nutzen Auktionen mit 1-Euro-Startpreis als Lockmittel. Wie soll denn ein Käufer wissen, ab wann Sparsamkeit nicht mehr strafbar ist?" Der Pforzheimer Anwalt hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Ob die nächste Instanz dem Gedankengang der Amtsrichterin folgt? Ihre Argumentation ist in vielen Punkten angreifbar. Doch bis zum nächsten Urteil hat ein deutsches Gericht mal wieder etwas zusätzliche Rechtsunsicherheit im Netz geschaffen (mehr...).

Wenn in einer zwielichtigen Kneipe ein Handy für einen 50-Euro-Schein den Besitzer wechselt, ist klar, dass sich Käufer und Verkäufer einig sind: Der Preis ist niedrig, weil das Risiko wegen der unklaren Herkunft der Ware hoch ist. Bei eBay-Auktionen liegt die Sache anders. Da einigen sich nicht Käufer und Verkäufer allein auf einen Preis - den beeinflussen auch viele andere Faktoren.

Internet-Rechtsexperte Siebert bezweifelt daher, dass der Endpreis einer Auktion als Indiz für Hehlerei gelten kann: "Der hängt von vielen Faktoren ab, die der Käufer nicht beeinflussen kann: Wann läuft die Auktion? Wie ist der Text formuliert? Wie ist das Interesse anderer Bieter? Gibt es andere Angebote?"

Streitpunkt: 1-Euro-Startpreis

Etwas anderes ist es, wenn der Sofortkauf-Preis eines eBay-Angebots bei einem Drittel des Neupreises liegen würde. Da sollte man als Käufer skeptisch sein, wenn keine begründeten Anhaltspunkte für den niedrigen Preis ersichtlich sind - Macken zum Beispiel. Sieber: "Wer da ohne einen weiteren Beleg für die Rechtmäßigkeit kauft, nimmt meines Erachtens schon billigend in Kauf, dass es sich um Ware mit nicht-rechtmäßiger Herkunft handelt."

Wählen nur Händer gestohlener Waren einen Startpreis von einem Euro? Nein. Niedrige Startpreise sind ein gutes Lockmittel, um Interesse zu wecken und Gebote zu locken. eBay-Sprecherin Maike Fuest sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Auktionen, die bei einem Euro starten, erzielen bei eBay häufig sogar höhere Endpreise als Auktionen, die mit einem Startpreis nahe dem Neupreis beginnen. Das haben auch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt."

Niedrige Einstiegspreise seien ein wichtiges psychologisches Moment, sagt Fuest. So würden Interessenten das Gefühl bekommen, dass dieser Artikel ihnen gehören könnte. Fazit: "Es ist bei eBay üblich, dass auch hochwertige Waren zu einem Startpreis von einem Euro angeboten werden."

Die "erschwerte Rechtsverfolgung" in Polen

Verkäufer illegaler Waren seien gut beraten, ihre Ware von Polen aus bei eBay Deutschland anzubieten, weil das die Rechtsverfolgung erschwere - so die Einschätzung der Pforzheimer Amtsrichterin. Dem widerspricht Wolfgang Weber, Leiter der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bei eBay, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Gegen die Versuche, Ware aus rechtswidrigen Quellen bei eBay zu verkaufen, werde die Plattform gemeinsam mit vielen Polizeibehören aktiv.

Bei solchen Fällen gehe die Polizei gegen die Verkäufer vor, das sei am effektivsten. Und, sagt Weber: "Dass ein Anbieter in Polen oder im Baltikum sitzt, erschwert heutzutage die Ermittlungen kaum. Erstens ist das EU-Raum, zweitens sind gerade die polnischen Behörden bei solchen Delikten sehr engagiert und kooperationsbereit."
 
Ich meinte seine Herkunft (oder warum hab ich sie wohl extra markiert? :roll:)

Tschuldigung, war im Mittagsschlaf ;-)

Ein deutscher Gewerbetreibender kann durch Hehlerei seine ganze Existenz aufs Spiel setzen.

Wie das im Ausland ist, keine Ahnung.

Wie gesagt, die These, dass im angesprochenen Fall der Endpreis so niedrig war, weil der Verkäufer Pole war, die konnte mir noch keiner widerlegen.

Du weißt sicherlich, dass ich politisch alles andere als Rechtsaußen bin, aber bei hochwertiger Elektronikneuware für nen Appel und ein Ei aus Osteuropa, da würde ich generell nen Bogen drum machen.
Und ich wette ne Kiste Bier, dass ich da neben der Richterin nicht der einzige bin.

gruss kelle!
 
Wie gesagt, die These, dass im angesprochenen Fall der Endpreis so niedrig war, weil der Verkäufer Pole war, die konnte mir noch keiner widerlegen.

Du weißt sicherlich, dass ich politisch alles andere als Rechtsaußen bin, aber bei hochwertiger Elektronikneuware für nen Appel und ein Ei aus Osteuropa, da würde ich generell nen Bogen drum machen.
Und ich wette ne Kiste Bier, dass ich da neben der Richterin nicht der einzige bin.

Wie war das mit Rechtsfragen?

"In dubio pro reo" - Die Nachweispflicht liegt auf der Anklägerseite!!!

Bei einer Auktion ist WEDER DER KÄUFER noch DER VERKÄUFER für den Endpreis verantwortlich. Gerade das macht den Urteilsspruch und auch deine Argumentation so angreifbar!

Weder der eine noch der andere können den verlauf einer Auktion direkt beeinflussen. Mal angenommen, der Käufer wäre bereit gewesen 90% der UVP zu bezahlen und hätte diesen Wert als Maximalpreis angegben - Wie soll er andere Bieter/Interessenten dazu kriegen, höher zu bieten!

Also, lieber Kelle: Tu Dir und der Richterin einen gefallen und weise nach, das Käufer oder Verkäufer Direkten Einfluss auf den Endpreis genommen haben! Der Startpreis ist KEINE Beieinflussung, weil auch bei Neuware nicht unüblich!
 
(Bier)Kelle ich hab nun den ganzen Beitrag gelesen und muss feststellen das du deine Meinung hast und dich dadrauf festsetzt.

Zu dem Niedrigen startgebot wurde ja schon gesagt was es bringt und das es einstellgebühren spart.
Die Sprecherin von eBay (zitag glaub ich von Mone) hat dort selbst erklärt, das Waren beim Startpreis von 1€ oft hörere Gebote bekommen.

Also der Startpreis würde mich nicht stutzig machen.

Wie gesagt das der Verkäufer aus Polen kommt, oder meinet wegen ausm Busch in Afrika sollte irrelevant sein.
Klar gibt es Vorurteile ohne ende, aber man kann nicht alle in eine Schublade stecken.
Desweiten gibt es auch genug Polen, Holländer etc. hier in Deutschland.
Also daran sollte man das auchnicht so festsetzen.

Und wie du da beschreibst wie man das "Nachprüfen" sollte ob der Artikel vieleicht geklaut sein könnte is auch schwachsinnig in meinen Augen.

1. Wenn jeder wegen jedem Artikel auf den er Bieten möchte zur Polizei rennt und fragt ob das geklaut worden sein kann, würden die Polisten nichts anderes mehr machen können.

Die folge es werden nochmehr Sachen geklaut weil die Polizei eh nichtmehr ermittel kann, da sie fast nurnoch nachfragen beantworten ob was vieleicht geklaut worden sein könnte. Also is die gefahr das ich erwischt werde ja noch viel geringer, also kann man ja mal was klaun gehn oder wie ?

2. Sind auch sehr viele "gebrauchte" Sachen geklaut.
Wenn jemand n Auto knackt und das Radio oder Navi Verkauft kann man es sehr selten als "Neu" Verkaufen.

Wenn ich mir vor x Jahren mal was gekauft habe, behalte ich alle Quittungen und auch Karton´s auf, damit ich das irgendwann vieleicht mal Verkaufen kann wenn ich das nichtmehr brauche ?
Es hat nicht jeder ne leere Lagerhaller sinnfrei rumstehen.

3. Dein Beispiel mit der Rechnung etc. is auchnicht 100%ig. Betrüger betrügen und fälschen in soeinem fall auchmal eine Rechnung (das is sicherlich nicht schwer). Seriennummern etc. können Profis auch Fälschen und die Richtige Seriennummer siehste auch frühstens wenn du den Artikel zuhause (ergo bezahlt) hast. Wenn jemand in ein Warenlager oder so einbricht und weiss das Seriennummer angefragt wird und überprüft wird, kann er sich zb. 1 Navi kaufen und bei allen xxx Navi´s den möglichen Käufern diese Seriennummer mitteilen. Die is dann ja nicht als gestohlen gemeldet.

4.Wie gesagt, bei einer Autktion steht der endgültige Preis nicht fest.
Wenn die Autkion vorbei is, ist es zu spät zu bieten oder auch nicht.
Diese Autkionen sind rechtskräftige Kaufverträge, also muss man bezahlen wenn man was ersteigert hat (ausser man kann sich mit dem Käufer einigen).
Genauso sieht es für den Verkäufer aus, is ein Artikel Versteigern MUSS er Liefern oder für gleichwertigen ersatz sorgen.
Und wieso sollte man als Verkäufer zum Anwalt rennen, wenn die chancen eh schlecht aussehen daraus zu kommen, eventuell noch mehrere Hundert € fürn Anwalt etc. ausgeben nur um nicht eventuell n paar € Verlust zu machen ?

5.Mit dem Hochbieten lassen etc. ist keine gute idee für erhliche Verkäufer, da dieses nicht erlaubt is. Ich würde lieber mit den Artikeln paar € miese machen als nachher nen schlechten ruf und 10x soviel miese machen wegen einer Strafe wenns auffliegt.

6.Werden Überall geklaute Sachen Verkauft, das is eben so in der heutigen Zeit. Nicht nur bei ebay und anderen Internet Auktionshäusern.
Auch in Zeitungen, Flohmarkt , Ausschreibungen bei Einkaufsketten und auch in Fach Foren etc.


Und zu dem Geiz is Geil muss ich auchnoch was loswerden.
Weil es klar is das sicherlich weit mehr also 50% der leute eben sparsam sein müssen, weil das Geld eben nicht so reichlich vorhanden is wie anscheinend bei dir.
Und wieso sollten diese leute nicht Versuchen auch etwas "Luxus" zu bekommen ?

Und ich bin ehrlich, wenn ich um die Ecke in nem Elekroladen zb. n Navi für 550€ sehe und bei ebay das gleiche für 535€ würde ich es sicherlich nicht bei ebay kaufen. Dazu kommt dann noch der Versand und die Wartezeit dann spar ich vieleicht noch 8€, wenn ich es im Laden um die ecke kaufe habe ich es im falle eines Garantiefalles sehr viel einfacher und ausserdem sichert das ja arbeitsplätze in der nähren Umgebung etwas ab ;)

Und wenn ein Artikel einen Neupreis von 550€ und neu bei ner Auktion oder auch Sofortkauf für 560€ angeboten wird, kann der Artikel auch geklaut sein ;)

Wenn man also nur sachen kauft die teurer sind, wirst du dieben einen gefallen tun, weil auch diese dann die Artikel teurer anbieten damit sie glaubwürdiger sind (bei deiner denkweise) und somit nochmehr Gewinn erzielen.
Ergo weniger Polizisten zur Aufklärung von Diebstählen und mehr Gewinn für Diebe.

Dieses soll kein Angriff oder so sein, diese is meine Meinung.
Und ja, auch ich wurde schon beklaut, letztes Jahr im Oktober wurden mir meine Reifen vom Auto geklaut. Hört sich lustik an, ich fand es aber garnicht lustig. Wert der Nagelneuen Alufelgen und der Nagelneuen Reifen ~ 1200€
 
Weder der eine noch der andere können den verlauf einer Auktion direkt beeinflussen.

Zumindest kann es der Verkäufer direkt, durch die Angabe eines Mindestpreises.
Psychologie hin oder her, technisch und rechtlich möglich.

Mal angenommen, der Käufer wäre bereit gewesen 90% der UVP zu bezahlen und hätte diesen Wert als Maximalpreis angegben - Wie soll er andere Bieter/Interessenten dazu kriegen, höher zu bieten!

Gar nicht.
Aber er hätte die Rechtmäßigkeit überprüfen können.

Tschuldigung, kann sein, dass die Geiz ist Geil Welle an mir vorüber geschwappt ist.

Aber wenn ein aktuelles Produkt, komplett neuwertig, für ein Drittel des Neupreises zum Verkauf steht, was es nach Ende der Auktion tat, ohne Angabe jeglicher Gründe die den günstigen Preis erklären könen, dann sollte sich in einem gesunden Kopf doch die Frage regen: "Wie geht das?".

Seltsamerweise funktioniert das bei Handys:
- aus Vertragsverlängerung
- mit Rechnung
- 33 Monate Garantie

gruss kelle!
 
Er ist zwar nicht gebraucht, von daher Neuwertig, aber keine Neuware.
Gabs mal nen Urteil vor zwei Jahren dazu.


stimmt, es gab ein Urteil dazu

neu = im Auslieferungszustand, wie ab Werk erhalten

neuwertig = in Gebrauch gewesen, weist aber keine Gebrauchsspuren auf

gebraucht = entsprechend in Gebrauch gewesen und Gebrauchsspuren erkennbar

bei gebraucht gab es dann noch einige Abstufungen von leicht bis stark gebraucht

aber bei deinen Reifen wäre ich nun vorsichtig

das ist bestimmt ein Händler, der aus Polen kommt, sich als der, der um die Ecke bei dir ist, ausgibt, einige Lockauktionen gemacht hat, um Punkte zu bekommen und nun die geklauten Reifen ab 1€ verkauft ...

Identitätsdiebstahl, Hehlerei und Co ...

tztztz Kelle, ich hätte nach deinen Worten hier nun aber etwas mehr Vorsicht erwartet ..

hast du den Händler schon überprüft?
hast du die Polizei nach geklauten Motorradreifen befragt?
hast du dir die Identitiät des Händlers bestätigen lassen?

oh je .. er spricht mit doppelter Zunge .. bzzzzzzz
 
Und wenn ein Artikel einen Neupreis von 550€ und neu bei ner Auktion oder auch Sofortkauf für 560€ angeboten wird, kann der Artikel auch geklaut sein ;)

Klar kann der Artikel dann geklaut sein.

Dann nimmst Du es aber nicht billigend in Kauf, weil Du Dich daran nicht bereicherst.

Es geht doch nicht darum, ob gestohlene Ware bei ebay verkloppt wird.
Die kann man wie Du sagst, überall kaufen oder verkauft bekommen.

Ich zitiere mal aus dem Artikel von darkkurt:
"Der Hehlerei nach Paragraph 259 des Strafgesetzbuchs kann man sich auch als reiner Käufer strafbar machen. Wenn man eine Sache ankauft, die ein anderer gestohlen hat, um sich zu bereichern, ist das Hehlerei. Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist."

Fakt ist, da hat sich der Käufer deutlich bereichert.

gruss kelle!
 
Aber wenn ein aktuelles Produkt, komplett neuwertig, für ein Drittel des Neupreises zum Verkauf steht, was es nach Ende der Auktion tat, ohne Angabe jeglicher Gründe die den günstigen Preis erklären könen, dann sollte sich in einem gesunden Kopf doch die Frage regen: "Wie geht das?".

Seltsamerweise funktioniert das bei Handys:
- aus Vertragsverlängerung
- mit Rechnung
- 33 Monate Garantie

Zu dem Startpreis wurde denke ich mal nun wirklich genug gesagt.

Aber deine Aussagen ob is falsch !
Nach Auktionsende stand der Artikel nicht für 1/3 des Neupreises zum Verkauft, denn mit dem Auktionende wurde der Artikel schon Verkauft.
Und was Verkauft is kann man normal nicht Kaufen ;)

Und mit den Handy´s, naja.
-Kann doch jeder behaupten das die aus der Vertragsverlängerung kommen
-Kannst du heutzutage auch Navi´s, Notebooks, Roller und sogar Spiel Konsolen bei Handy Verträgen gratis und legal dazubekommen
-Eine Garantie hat man mit der "gefälschten Rechnung" augenscheinlich auch bekommen, das es nicht so is stellt man in der Regel erst fest, wenn´s rauskommt das die Ware geklaut is, oder die Rechnung gefälscht wurde zb. im falle eines schadenfalls am Handy zb.
Aber ich denke mal 99% der Handy´s haben in der Zeit keinen Schaden der über die Garantie gedeck wäre.
Oder die neuen Besitzer haben ihre Unterlagen irgendwo Verschlampt.
 
Ich zitiere mal aus dem Artikel von darkkurt:
"Der Hehlerei nach Paragraph 259 des Strafgesetzbuchs kann man sich auch als reiner Käufer strafbar machen. Wenn man eine Sache ankauft, die ein anderer gestohlen hat, um sich zu bereichern, ist das Hehlerei. Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist."


das aber gilt nur in einem direkten Preisvergleich

hier ist es aber, und das zum xten Male, eine Auktion, bei der der direkte Preisvergleich nicht funktioniert

Anders wäre es nun, wenn hier gewesen Wäre:
Sofortkauf 500€ (NP 5000€)

das wäre etwas vollkommen anderes

bei einer Auktion ist die Preisfindung nicht möglich

aber mach mal weiter, dir kann man das nicht anders beibiegen, weil du stur, fernab der Realität im Auktionsalltag, in deiner eigenen kleinen Welt lebst ...

Danke, das wars ... sofern hier kein anderer mehr mit richtigen und echten Argumenten kommt, werde ich hier wohl nur noch mitlesen, denn alles andere ist mir einfach zu blöd ...
 
Zumindest kann es der Verkäufer direkt, durch die Angabe eines Mindestpreises.
Psychologie hin oder her, technisch und rechtlich möglich.

Aber weder technisch noch rechtlich (vor allem das!) Voraussetzung für eine legale Transaktion... :roll:

Gar nicht.
Aber er hätte die Rechtmäßigkeit überprüfen können.
[...]
Aber wenn ein aktuelles Produkt, komplett neuwertig, für ein Drittel des Neupreises zum Verkauf steht, was es nach Ende der Auktion tat, ohne Angabe jeglicher Gründe die den günstigen Preis erklären könen, dann sollte sich in einem gesunden Kopf doch die Frage regen: "Wie geht das?".

Warum sollte er das bei einer LAUFENDEN AUKTION? Als Käufer gehst du selten davon aus, einen Artikel zu einem Preis von X € zu erwerben - wahr sicherlich auch bei diesem der Fall. Wenn du den Maximalbetrag nicht kennst, den der Käufer bereit war, zu bezahlen, kannst du ihm auch keine Bereicherungsabsicht unterstellen!

Ergo hapert es auch mit dem Nachweiß, er hätte die Bereicherung "Billigend in Kauf genommen" - Er ist zunächst lediglich Nutznießer einer legalen Preisermittlung - der Auktion!
 
hier ist es aber, und das zum xten Male, eine Auktion, bei der der direkte Preisvergleich nicht funktioniert.

Damit würdest Du Hehlerei per Auktion legailisieren.
Herzlich Glückwunsch.

Um mal den Gesetzestext zu zitieren

"Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

https://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
Die mitgeltenden Paragraphen betreffen den Fall nicht.

Da steht nichts davon dabei, wie und auf welchem Wege der Kauf erfolgen muss.
Noch nichtmal, wie sich der Preis bildet.

Fakt ist:
- Das Navi war geklaut.
- Der Käufer hat sich gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung mehr als deutlich bereichert.

Ich frage mich bloß immer, warum Leute die im Internet unterwegs sind, immer denken müssen, es wäre ein rechtsfreier Raum?

gruss kelle!
 
Kelle

diesem § steht aber noch ein weiterer entgegen

https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html


(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte. (2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.


zu 1.
wenn ich etwas aus einer Auktion erwerbe, muss ich nicht aufgrund des Preises, der eventuell erzielt wird, automatisch auf Diebesgut schließen, das, so hast du ja mittlerweile auch eingeräumt, leuchtet dir ein (hoffe ich mal)
demnach ist hier gutgläubiger Erwer anzuwenden

2. grobe Fahrlässigkeit, um den gutgläubigen Erwerb zu brechen, kann man hier nicht anlegen, was der Richter aber getan hat, indem er fälschlicherweise den geringen Auktionsendbetrag als Fixpreis angesehen und dem Volke der Polen automatisch aufgrund der Herkunft Diebeseigenschaften zusprach
beides ist unzulänglich und daher nicht zur Urteilsfindung zugelassen.
nimmt man das nun heraus, bleibt keine weitere Begründung stehen, somit kippt das Urteil und wird mit an Sicherheit grenzernder Wahrscheinlichkeit in der Berufung gekippt.

und Internet = rechtsfrei, richtig, das sollte man nicht annehmen, aber man sollte auch nich einen einzelnen § als DAS Recht ansehen, wenn es eben andere § gibt, die dem entgegenstehen, wie hier aufgezeigt.

und lustig ist, wenn in der Berufung den Beklagten hier der gutgläubige Erwerb bestätigt wird, braucht er nichtmal das Navi rausgeben, toll nicht?

ich mag deutsches Recht, wenn man es richtig anwendet

das nun aber als Freifahrtsschein für Lug und Betrug zu sehen, das sollte man tunlichst vermeiden ...

die Auktion ist nunmal, wie es die Definition auch hergibt, ein SONDERFALL der Preisermittlung
man muss hier, auch auf ebay, also nun die Punkte Auktion und Sofortkauf entsprechend werten

und genau das ist der Grund, warum leider viele Betrügereien auch als Auktion laufen, Akte und bizz haben darüber schon mehrfach berichtet.
Leidtragende sollten immer die Käufer sein, in den meisten Fällen wurden die entsprechenden Urteile aber durch die Macht der Medien glücklicherweise ins rechte Licht gerückt und revidiert

anders sieht es bei Fälschungen aus, weil da noch andere Rechte mit einwirken, aber darum geht es hier ja nun nicht
 
zu 1.
wenn ich etwas aus einer Auktion erwerbe, muss ich nicht aufgrund des Preises, der eventuell erzielt wird, automatisch auf Diebesgut schließen...

Muss man nicht.
Aber seltsam sollte es einem schon vorkommen.

Mag es rechtens sein oder nicht.
Ich glaub eher, dass ein Verkäufer ein Spezi hat, der das NeuProdukt bei nem zu niedrigen Preis wegschießt, als dass ein Händler freiwillig 2/3 zusetzt.
Kleinartikel mal außen vorgelassen.

Und was das erwähnen der Nationalität des Verkäufers anbelangt...
Miete Dir mal bei ner durchschnittlichen Verleihfirma nen Wagen: Da steht auch Nix Polen und ...

und genau das ist der Grund, warum leider viele Betrügereien auch als Auktion laufen, Akte und bizz haben darüber schon mehrfach berichtet.
Leidtragende sollten immer die Käufer sein, in den meisten Fällen wurden die entsprechenden Urteile aber durch die Macht der Medien glücklicherweise ins rechte Licht gerückt und revidiert

Warte mal...
Du beschwerst Dich darüber, dass "leider viele Betrügereien auch als Aktion laufen", andererseits beschwerst Du Dich über Urteile, die dazu führen, dass Betrügereien eingeschränkt werden?

Oder hast Du eher Angst, dass Du als ehrenwerter EBay Händler durch solche Urteile Miese machst?

Ebay stellt sich offensichtlich quer, Authentizitätsprüfungen, zumindest bei Neuartikeln, einzuführen.

Verkäufer brauchen auch nicht die Redlichkeit gegenüber dem Kunden zu beweisen.

Und der Käufer braucht sich nicht von der Redlichkeit des Verkäufers zu überzeugen.

Jetzt werden wir doch mal hypothetisch:
Würde das Urteil bestand haben, könnten sich die ehrbaren Händler durch entsprechende Nachweise gegenüber jeglichen Klagen absichern.
Der gewarnte Anwender würde bei einem vermeintlichem Schnäppchen vorher nachhaken, wenn der Verkäufer keine Nachweise liefern kann, und ggf. den Kauf rückgängig machen.
Ein in meinen Augen minimaler Mehraufwand, den der redliche Bürger sicherlich akzeptiert.

Wird das Urteil kassiert...
Den aktuell betroffenen Anwender ist Ebay eh los, das was er gespart hat, ist er dreifach an nervenaufreibenden Polizei und Gerichtsterminen losgeworden. Rein nervlich gerechnet...

Sicherlich wird es kein Grundsatzurteil geben, dass allen Käufern pauschal Gutgläubigkeit attestiert.

Ergo bleibt ein Raum, wo es keine klaren Richtlinien gibt, sondern wo es auf Einzellösungen/entscheidungen hinausläuft.
Der nächste macht nen Schnäppchen zu 1/4 des Neupreises.
Da liegt der Fall schon wieder anders, weil jemand meint, 1/3 ist gutgläubig, 1/4 nicht mehr.

Also fleißig neue Klagen, mal mit so nem Urteil, mal mit so einem Urteil.
Und mehr verunsicherte EBayer.

Warum also nicht aus dem aktuellem Urteil die Konsequenzen ziehen?
Die Redlichkeit des Kaufvertrages ist durch beide Parteien zu gewährleisten.

Zieht mich dann der Pole trotzdem mit nem gefälschten Beleg übern Tisch, läuft das unter arglistiger Täuschung, und ich bin aus dem Schneider der billigend in Kauf genommenen Hehlerei raus.

gruss kelle!
 
Warum also nicht aus dem aktuellem Urteil die Konsequenzen ziehen?

Weil dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.

Sollte die Berufung scheitern und man dann auf eine Revision verzichten, dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig als aus diesem Urteil die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Aber so weit sind wir noch nicht! :p
 
Übrigens: laut

https://de.wikipedia.org/wiki/Hehlerei

ist auch der Versuch der Hehlerei strafbar. Werden jetzt eigentlich alles Bieter in dieser Auktion die noch weniger als 600 Euro geboten haben wegen versuchter Hehlerei angeklagt? Ich überlege gerade das da einiges an Einnahmen zugunsten der Staatskasse zusammenkommen könnte ...
und wenn ich es recht überlege muss für diesen Versuch die Ware noch nicht mal illegal sein, der Versuch der Bereicherung ist ja schon gegeben wenn der Bieter nur Minimalstbeträge auf teure Artikel bietet ;)
 
Weil dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.

Lern lesen.
Darüber stand: "Werden wir doch mal hypothetisch"

und wenn ich es recht überlege muss für diesen Versuch die Ware noch nicht mal illegal sein, der Versuch der Bereicherung ist ja schon gegeben wenn der Bieter nur Minimalstbeträge auf teure Artikel bietet ;)

Auch hier gilt, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
"Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat..."

gruss kelle!
 
Auch hier gilt, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
"Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat..."

Und wo kommt das der strafbare Versuch zustande? Vielleicht durch Anfrage von sehr niedrigen Preisen? Entspricht ja der Logik des Urteils. Frage ich eine teure Ware zu einem niedrigen Preis nach handelt es sich nach gesundem Menschenverstand (von Richtrin und Kelle) um Diebesgut. Und dieses ist strafbar.

Im übrigen halte ich Deine These von den bereitwillig über die Herkunft einer Ware Auskunft gebende Händler für ziemlich weltfremd. Einkaufsquellen und Konditionen gehören regelmäßig zu den Geschäftsgeheimnissen.
 
Und egal kann es ihm nur sein, wenn er selbst nichts bezahlt hat. -> Diebesgut

gruss kelle!

Er kanns auch geschenkt bekommen haben.Zum Besipiel kann er Geburtstag gehabt haben und wenn er viel um die Welt reist,dachten vllt die Verwandten sie legen für ein Gerät zusammen da ers gebrauchen kann,aber da er eh alles im Internet(Routenmässig) nachguckt verkauft er es einfach.Dann kann es ihm auch egal sein oder wenn er schon eins hat.