(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
- 6.828
- 507
Und wo kommt das der strafbare Versuch zustande? Vielleicht durch Anfrage von sehr niedrigen Preisen? Entspricht ja der Logik des Urteils. Frage ich eine teure Ware zu einem niedrigen Preis nach handelt es sich nach gesundem Menschenverstand (von Richtrin und Kelle) um Diebesgut. Und dieses ist strafbar.
Es ist nicht die Frage, ob ein teures gerät günstig angeboten wird, bzw. man darauf bietet.
Für Hehlerei ist entscheidend, dass es ein gestohlenes Gerät ist.
Und in dem aktuellem Fall geht es nicht um den Versuch, sondern die "Durchführung".
Oder hast Du irgendwo gelesen, dass andere Mitbieter belangt worden sind?
Im übrigen halte ich Deine These von den bereitwillig über die Herkunft einer Ware Auskunft gebende Händler für ziemlich weltfremd. Einkaufsquellen und Konditionen gehören regelmäßig zu den Geschäftsgeheimnissen.
Von Konditionen spricht keiner, nur von einem glaubwürdigen Nachweis, wie der Verkäufer in den Besitz gelangt ist...
- Lieferschein
- Schenkungs"urkunde"
- Testamentsausschnitt
...
gruss kelle!
...mehr kann man dazu echt nicht mehr sagen!