News Ware günstig bei eBay ersteigert - Verurteilung wegen Hehlerei

zu 2. nein, der Weg ist entscheidend .. Fest oder Auktion

Eben nicht.
Der Artikel wurde zu einem für den Verkäufer nicht wirtschaftlichen Betrag verkauft.
Das hätte der Verkäufer verhindern können, indem er einen höheren Startpreis festlegt, oder im Hintergrund was dreht.

Oben gab es ja das Beispiel mit dem Auto, was zum halben Marktpreis wegging bei ebay.
Da hat der Verkäufer tod nd Teufel versucht, nicht 50% Verlust zu machen.
Warum nicht in dem Fall?

zu 3. da kann man sich nicht vor schützen ...

Ahja?
Frage nach Orginalrechnung, Lieferschein etc. ist unmöglich? Ich lach mich scheckig.

bei anderen auch, aber dann eben nur in einer Auktion .. weil eben da die rechtliche Relevanz zum Preisbezug liegt

Und genau da ist der Irrtum.
Der Weg ist egal, der Preis ist entscheidend, der sehr wohl vom Verkäufer legal beeinflusst werden kann.

zu 4. das kann man nicht verhindern, Diebe handeln überall, auf ebay, im Pfandhaus, in Zeitungen, etc...

Doch, durch scharfes Nachdenken.
Eigentumsnachweis fordern.
Ist der Preis realistisch? Wenn ja, nimmt man die Hehlerei wenigstens nicht billigend in Kauf und macht sich auch nicht schuldig.
Rückversicherung über Gutachter, Anfrage bei der Polizei, ob Diebstähle bekannt sind.

zu 5. (Nachtrag) der Mindestpreis ist nur bei gewissen Auktionsgruppen zugelassen, nicht bei allen Artikeln, zB nicht bei Navis, Videogames, etc ...
ja bei Immobilien und Grundstücken ..

Verkauf ich Navi unter Rubrik Auto, Teile und Zubehör sollte es klappen.

Mit Deiner Argumentation, die Art der Preisermittlung sei entscheidend, ob man sich den billigenden Hinnahme von Hehlerei schuldig macht, öffnet selbiger Tor und Tür.

Denn die Frage: "Ist der Preis realistisch?" sollte man sich immer stellen.

Es spricht ja auch nix dagegen, bei ebay Schnäppchen zu schießen, das hat das Urteil ja nicht verboten, ebenso wenig wie ein Startpreis von einem Euro.

All das ist rechtlich zulässig.

Nur die Eigenverantwortung des Käufers, sich eine Frage zu stellen, die bleibt.

Wir können natürlich zur Volksverdummung beitragen, und verbieten den Verkauf von Neuwaren bei ebay, bzw. ist ne Auktion von Neuwaren nur dann zukässig, wenn der Verkäufer gegenüber ebay nachweisen kann, dass er der Eigentümer ist.

gruss kelle!
 
[...]

Doch, durch scharfes Nachdenken.
Eigentumsnachweis fordern.
Ist der Preis realistisch? Wenn ja, nimmt man die Hehlerei wenigstens nicht billigend in Kauf und macht sich auch nicht schuldig.
Rückversicherung über Gutachter, Anfrage bei der Polizei, ob Diebstähle bekannt sind.

[...]

Denn die Frage: "Ist der Preis realistisch?" sollte man sich immer stellen.

[...]

Es spricht ja auch nix dagegen, bei ebay Schnäppchen zu schießen, das hat das Urteil ja nicht verboten, ebenso wenig wie ein Startpreis von einem Euro.

Zu 1: Du holst Dir dann also bei jedem Schnäppchen, das Du gemacht hast, ein Gutachten ein und/oder fragst bei der Polizei an, ob Diebstähle bekannt sind?

Zu 2 und 3: Ja was denn jetzt? Ob der Preis realistisch ist oder nicht spielt bei einer Auktion keine Rolle, denn ich als Käufer kenne den endgültigen Endpreis doch gar nicht solange die Auktion läuft - ich kenne lediglich mein Höchstgebot. Und wenn sonst keiner da ist, der den Auktionspreis hochtreibt, dann geht das Teil eben günstiger weg. Pech für den Verkäufer - Glück für den Käufer (Schnäppchen). Und Du sagst ja selbst, dass Startgebote ab 1 Euro und auch Schnäppchen okay seien. Im gleichen Atemzug (bzw. einen davor) sagst Du aber, dass man sich die Frage stellen soll, ob der Preis realistisch ist... und hier sage ich wieder: ich kenne den Preis bei einer Auktion nicht - ich kenne nur mein persönliches Höchstgebot, das außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt, und deshalb kann man keine Rückschlüsse daraus ziehen, dass es sich evtl. um Diebesgut handelt.

Und daher nehme ich auch nichts billigend in Kauf - ich nehme höchstens in Kauf, dass ich bei einem zu niedrigem Gebot kurz vor Ende der Auktion überboten werde... ;)
 
Navigationssysteme erfüllen im Allgemeinen diese Ansprüche, oder?

Bei nem Marktpreis von 2.100 € halt ich das für ein Gerücht.
Navis für 300 € wohl eher.

Der Richter ist aber in seiner Begründung der Meinung, dass alleine die Tatsache, dass der Verkäufer Pole ist, den Käufer hätte darauf hinweisen müssen, dass das Gerät geklaut ist...

Schwachsinn.
Die Kombination von Startpreis, Endpreis und der Nationalität des Verkäufers hätten den Käufer dazu veranlassen sollen, sich nach der Rechtmäßigkeit des ganzen kundig zu machen.

Das wusste der Käufer erst, nachdem er ein rechtsgültiges und verbindliches Angebot gemacht hat. Wie konnte er bei Angebotsabgabe wissen, dass die Auktion so niedrig ausläuft?

Gar nicht.
Aber als der verbindliche Preis feststand, hätte er fragen können/müssen, wie das überhaupt angeht.

OK, also ist jedes Angebot, das bei 1 Euro startet, per Definition Hehlerware und deshalb darf man nicht bieten. Es sei denn, die Ware ist auch weniger als 1 Euro wert?

Polemik kannst Du Dir sparen.

Und was, wenn der Käufer 1800 geboten hatte, aber die Auktion trotzdem für 100 ausgelaufen ist?

Siehe oben: Verkäufer nach Kaufbeleg fragen.

Das Urteil ist nichts weiteres als das Ergebnis eines unfähigen Richters, der von Vorurteilen geprägt ist und keinerlei Ahnung von Online-Auktionen hat.

Das hat nix mit Online Auktionen zu tun.

Versteigere nen geklautes Auto bei Christies zum Dumpingpreis, es käme das gleiche raus.
NUR mit dem Unterschied, richtige Auktionshäuser werden wohl vorher die Rechtmäßigkeit der Auktion überprüfen.

Wie definierst Du "murren". Ich habe von seriösen Händlern ohne zu murren Dinge ersteigert und geliefert bekommen, und das, obwohl ich wusste, dass er Miese bei dem Geschäft macht. Und das war mit Sicherheit keine Hehlerware.

Murren: Versuchen, irgendwie aus dem Vertrag rauszukommen, Geschichten über irgendwas zu erzählen... Sich nirgendswo melden...
Und bei 2/3 Miesen in der Preisklasse ist so etwas zu erwarten.

Also darf ich auf einem Flohmarkt auch nicht kaufen, was offensichtlich zu billig ist? Oder auch nur, wenn der Verkäufer Pole ist?

Kaufen darfst Du, was Du willst.
Stellst Du aber nicht sicher, dass offensichtlich zu billige Ware rechtmäßig erworben werden kann, bist Du am Hintern.

Du verstehst das nicht. Bei Gebotsabgabe bei Ebay weiß man nicht, für wieviel das Produkt weggeht...

Das ist richtig.
Aber durch den Startpreis kann der Händler definieren, für wieviel Geld es mindestens weggeht.

Das ist lächerlich.

Das ist nicht lächerlich, das ist gültiges Recht.

gruss kelle!
 
Das ist nicht lächerlich, das ist gültiges Recht.

Nein, ist es nicht. Da dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet dieses Urteil zunächst recht wenig (eigentlich nichts). Und ich gehe jede Wette ein, dass die Berufung (oder Revision, falls der Anwalt des Beklagten diesen Weg gehen sollte) Erfolg haben wird, weil dieses Urteil in seiner Gänze absurd ist.
 
Hat jemand mal den Originallink zu den shortnews gelesen?
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

Wählen nur Händer gestohlener Waren einen Startpreis von einem Euro? Nein. Niedrige Startpreise sind ein gutes Lockmittel, um Interesse zu wecken und Gebote zu locken. eBay-Sprecherin Maike Fuest sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Auktionen, die bei einem Euro starten, erzielen bei eBay häufig sogar höhere Endpreise als Auktionen, die mit einem Startpreis nahe dem Neupreis beginnen. Das haben auch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt."

Niedrige Einstiegspreise seien ein wichtiges psychologisches Moment, sagt Fuest. So würden Interessenten das Gefühl bekommen, dass dieser Artikel ihnen gehören könnte. Fazit: "Es ist bei eBay üblich, dass auch hochwertige Waren zu einem Startpreis von einem Euro angeboten werden."
Soweit zum 1-Euro-Startpreis.

Und wie hoch eine Auktion geht, kann ein einzelner Bieter nur wenig beeinflussen. Auch wenn ich 1000 Euro biete: wenn das vorige Gebot 20 Euro war, wird mein Gebot mit 21 angezeigt. (Oder?) Nur mehrere Bieter können das, die sich gegenseitig hochbieten. Und zu den Argumenten, warum manchmal nicht mehrere mitbieten, wurde ja schon was gesagt.
 
Zu 1: Du holst Dir dann also bei jedem Schnäppchen, das Du gemacht hast, ein Gutachten ein und/oder fragst bei der Polizei an, ob Diebstähle bekannt sind?

a) Sind meine EBay Zeiten vorbei
b) Definiere Schnäppchen: 10 - 15% unter Neupreis ist in Ordnung und realistisch
c) Bei 2/3 würde ich halt fragen, obs dazu nen Kaufbeleg gibt.

Zu 2 und 3: Ja was denn jetzt? Ob der Preis realistisch ist oder nicht spielt bei einer Auktion keine Rolle, denn ich als Käufer kenne den endgültigen Endpreis doch gar nicht solange die Auktion läuft - ich kenne lediglich mein Höchstgebot.

Richtig.
Aber wenn Du die Auktion gewinnst, dann kennst Du den Endpreis.
Über den normalen Handelspreis kann man auch Infos bekommen. So, und wenn da etwas seltsam aussieht, könnte man ja fragen.

Aber ach nee, lieber einen runterholen, habe 2/3 gespart.

ich kenne nur mein persönliches Höchstgebot, das außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt, und deshalb kann man keine Rückschlüsse daraus ziehen, dass es sich evtl. um Diebesgut handelt.

Du findest es also im Rückschluss normal, dass eine Person an einem Artikel mehr als ein durchschnittliches Monatsnetto Verlust macht?

Und daher nehme ich auch nichts billigend in Kauf - ich nehme höchstens in Kauf, dass ich bei einem zu niedrigem Gebot kurz vor Ende der Auktion überboten werde... ;)

Doch, dadurch dass Du ein Artikel zu einem unrealistisch niedrigen Preis kaufst.

Nein, ist es nicht. Da dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet dieses Urteil zunächst recht wenig (eigentlich nichts). Und ich gehe jede Wette ein, dass die Berufung (oder Revision, falls der Anwalt des Beklagten diesen Weg gehen sollte) Erfolg haben wird, weil dieses Urteil in seiner Gänze absurd ist.

Es ist geltendes Recht ud Gesetz.
Kauf Dir doch mal ne neue S-Klasse von nem Händler für 20.000 €.
Du wirst, wenn das jemand mitbekommt, sofort wegen Hehlerei verknackt.

Weil Du billigend in Kauf genommen hast, das etwas nicht stimmt, und Du Dich vorher nicht rückversichert hast.

gruss kelle!
 
Hat jemand mal den Originallink zu den shortnews gelesen?
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

Soweit zum 1-Euro-Startpreis.



das ist ja, was ich schon einige Seiten vorher schrieb ..

aber Kelle mag es so nicht sehen, er stellt, wenn ich seine Worte ganz hart auslege, alle Billigstarter als potentielle Diebe hin, sollten diese noch aus entsprechenden Ländern kommen, ist es für ihn ja schon fast erwiesen, dass es Diebesgut sein muss

und um es mal ganz dingfest zu machen, Kelle, du magst einen Beleg sehen ..

was bringt dir nun eine sagen wir handgeschriebene Quittung aus einem vermeintlichen zb polnischen Elektromarkt?

kannst du mir anhand dieser vermeindlichen Quittung nun sagen, dass es kein Diebesgut ist?

wenn ja, dann lass dir gesagt sein, dass das erstellen eines Wegwerfstempels im Bausatzprinzip nur wenige Minuten dauert, die Quittungsblöcke nur wenig kosten und das schreiben nicht einen Minute in Anspruch nimmt ...

und nun?

du nimmst es billigend in Kauf, dass eine solche Quittung falsch sein kann, dass du dennoch dann bei einem plonischen Verkäufer vermeindliches Diebesgut erstehst ..

das ist also nicht der Probleme Lösung, oder?

und bei der Polizei vorab abfragen, ob ein Diebstahl eines Gerätes X bekannt sei? die werden dir sagen:

ja, alleine xx im Zuständigkeitsbezirk unserer Direktion, und xxx bundesweit

und nun?
was hat dir diese Aussage gebracht?
du weißt, das ein Gerät des Types geklaut ist, mehr nicht
 
a) Sind meine EBay Zeiten vorbei
Jo, das merkt man, sorry ;) . Du argumentierst, ohne die aktuelle Situation bei ebay wirklich zu kennen. Du wischt die Psychologie des 1-Euro-Starts einfach so vom Tisch, und du erkennst nicht an, dass man als Bieter auf den Endpreis keinen Einfluss hat, weil automatisch immer auf das nächsthöhere Gebot gesetzt wird, auch wenn man selbst viel höher geboten hat.
 
Es ist geltendes Recht ud Gesetz.
Kauf Dir doch mal ne neue S-Klasse von nem Händler für 20.000 €.
Du wirst, wenn das jemand mitbekommt, sofort wegen Hehlerei verknackt.

Du vergleichst immer Äpfel mit Birnen. Deine Beispiele mit der S-Klasse sind immer Beispiele mit einem von vorneherein feststehenden Verkaufspreis - das ist nicht mit einer eBay-Auktion zu vergleichen (es sei denn eine mit SofortKaufen-Option, aber darum geht's hier nicht). Natürlich sollte man bei einer neuen S-Klasse für 20.000 Euro stutzig werden und lieber die Finger davon lassen. Aber mal angenommen, es hat alles seine Ordnung, der Verkäufer hat 'nen guten Tag und schenkt mir damit quasi 80.000 Euro (oder was halt 'ne S-Klasse so kostet): dann ist es noch lange keine Hehlerei, nur dass ich eine Sache zu wesentlich günstigeren Konditionen kaufe als sie eigentlich wert wäre. Hehlerei setzt nämlich voraus, dass es sich bei dem Gegenstand um Diebesgut handelt.

Von daher ist Deine Aussage so wie sie dort steht nicht ganz richtig. Aber dieses Urteil ist kein geltendes Recht - und wenn die Berufung Erfolg haben sollte, kann man sich mit dem jetzigen Urteil den Hintern abwischen. :p

Du hast Deine Meinung und andere haben eben eine andere. C'est la vie... Ich werde hierzu nichts mehr sagen, denn im Grunde wiederholen wir uns alle nur unnötig... es ist eigentlich alles gesagt worden.
 
aber Kelle mag es so nicht sehen, er stellt, wenn ich seine Worte ganz hart auslege, alle Billigstarter als potentielle Diebe hin, sollten diese noch aus entsprechenden Ländern kommen, ist es für ihn ja schon fast erwiesen, dass es Diebesgut sein muss

Du magst interpretieren was Du willst.
Ich sage: Gibt es einen Artikel zu einem unrealistischen Preis, wozu ein sehr niedriger Startpreis definitiv beiträgt, dann hat der Käufer die Verpflichtung, sich über die Rechtmäßigkeit kundig zu machen.

was bringt dir nun eine sagen wir handgeschriebene Quittung aus einem vermeintlichen zb polnischen Elektromarkt?

Die Möglichkeit zu recherchieren, ob das stimmt.

kannst du mir anhand dieser vermeindlichen Quittung nun sagen, dass es kein Diebesgut ist?

Nein.
Zweifel bleiben, da guck ich, was das Ding im polnischen Mediamarkt kostet, und bilde mir mein Urteil.

du nimmst es billigend in Kauf, dass eine solche Quittung falsch sein kann, dass du dennoch dann bei einem plonischen Verkäufer vermeindliches Diebesgut erstehst ..

das ist also nicht der Probleme Lösung, oder?

Ich glaube, der Richter hätte ne handgeschriebene Quittung mit irgendeinem Stempel nicht anerkannt.
Ob ich sowas anerkenne, ist auch mein Ding.
Ich würde in dem akuten Fall einfach die Finger von der Ware lassen, selbst wenn ich die Auktion gewonnen hätte für 600 €.

Für Euch gibt es offensichtlich nur Glück oder Pech für Käufer oder Verkäufer.
Pech des Verkäufers hört bei mir bei nem Verlust eines Monatsnettos auf.
Punkt.
Da wird nichts gekauft.

Macht ein Händler an einem Produkt 10 € miese, dann wird es Ihn nicht freuen, aber auch nicht umbringen. Es sei denn, er macht an jedem Produkt zehn € miese.
Aber beim ersten Fall würde ich mir auch keine Gedanken machen, da das noch im normalen Risiko Rahmen liegt.

und bei der Polizei vorab abfragen, ob ein Diebstahl eines Gerätes X bekannt sei?

Frag mal nach nem geklauten roten 911er Porsche, Baujahr 2005, mit 3 Sondermerkmalen.

Klar, wegen ner Jeans renn ich nicht zur Poizei um zu fragen, ist da ein Diebstahl bekannt.

Wie immer:
Ein bisschen Augenmaß.
Zu sehen, was ist realistisch.

gruss kelle!
 
Du argumentierst, ohne die aktuelle Situation bei ebay wirklich zu kennen. Du wischt die Psychologie des 1-Euro-Starts einfach so vom Tisch, und du erkennst nicht an, dass man als Bieter auf den Endpreis keinen Einfluss hat, weil automatisch immer auf das nächsthöhere Gebot gesetzt wird, auch wenn man selbst viel höher geboten hat.

a) Bezweifle ich nicht die 1 € Strategie. Ich hab selbst Sachen für 1 DM reingesetzt, die dann mehr brachten, als ich bezahlt habe.

b) Behaupte ich nicht, dass man als Bieter Einfluss auf den Endpreis hat.

Es geht schlicht und einfach darum, dass man am Ende einer Auktion beurteilen sollte, ob der erreichte Endpreis realistisch ist.

Hier wird offensichtlich so getan, als müsste der Käufer sofort den erzielten Endpreis bezahlen.

Dem ist aber nicht so.
Und hier wurde unterlassen, sich bei einem unrealistischen Preis kundig zu machen.
In dem Fall war es Diebesgut.

Also, Pech für den Käufer, der nicht kritisch nachfragt.

gruss kelle!
 
Du vergleichst immer Äpfel mit Birnen.

Nein.
Zum Zeitpunkt des Kaufes steht der Preis fest.
Ob der Preis vorher draufstand, ob Du den Händler runtergehandelt hast, ob man den Preis über eine Auktion ermittelt hat, ob man den ausgewürfelt hat, ob man ihn als Quersumme der aktuellen Uhrzeit ermittelt hat, es ist egal.

Am Ende steht die Frage:
Ist der Preis realistisch.

gruss kelle!
 
Du magst interpretieren was Du willst.
Ich sage: Gibt es einen Artikel zu einem unrealistischen Preis, wozu ein sehr niedriger Startpreis definitiv beiträgt, dann hat der Käufer die Verpflichtung, sich über die Rechtmäßigkeit kundig zu machen.

du gehst immer wieder auf den niedrigen Startpreis ein, womit du mir zeigst, dass du die Psychologie dahinter nicht verstanden hast oder nicht verstehen willst ...

ich selber handel auf ebay, seit es den Laden gibt, angefangenbei den zwei Studenten, die das Teil in Deutschland aufgebaut hatten, wo noch alles gratis war

Die Möglichkeit zu recherchieren, ob das stimmt.

Nein.
Zweifel bleiben, da guck ich, was das Ding im polnischen Mediamarkt kostet, und bilde mir mein Urteil.

Ich glaube, der Richter hätte ne handgeschriebene Quittung mit irgendeinem Stempel nicht anerkannt.
Ob ich sowas anerkenne, ist auch mein Ding.
Ich würde in dem akuten Fall einfach die Finger von der Ware lassen, selbst wenn ich die Auktion gewonnen hätte für 600 €.

dem Richter bliebe nichts weiter, als diese Quittung, wie auch du selber, zu akzeptieren
ok, man kann schauen, ob es diesen Elektromarkt wirklich gibt, was aber der Dieb dann wohl vorher auch getan haben dürfte .. ergo auch wieder nicht nachweisbar ....

Für Euch gibt es offensichtlich nur Glück oder Pech für Käufer oder Verkäufer.
Pech des Verkäufers hört bei mir bei nem Verlust eines Monatsnettos auf.
Punkt.

der Verlust ist im Gesetz als sogenanntes Unternehmerisches Risiko ausgeschrieben, das gibt es, und es ist rechtmäßig

ich verkaufe regelmäßig sogar Artikel zu super Dumpingpreisen, die weit unter normalem Wert liegen
Grund: Werbung (denn diese ist dann wieder unbezahlbar)

Frag mal nach nem geklauten roten 911er Porsche, Baujahr 2005, mit 3 Sondermerkmalen.

das nennt man Sonderfall
bei einem elektronischem Gerät aber gibt es meist kaum Merkmale, es sei denn, der Bestohlene hätte die Seriennummer, und vorrausgesetzt, der Diebstahl ist angezeigt und die SN entsprechend angegeben worden.
aber, und das zeigt meine Erfarhung, haben die wenigsten.
Wenn bei mir einer ein Gerät kauft, erhält er immer einen Quittung, zwecks Garantie, und auf dieser immer die Seriennummer, sofern eine vorhanden, sonst eben ein von uns bestimmtes Merkmal (meist bei kleinen Handhelds wie Game Boy, weil die blödenb Aufkleber mit der SN schnell angehen)
und ein jeder erhält von mir die Belehrung, dass man, im Falle eines Diebstahles, uns diese Nummer geben solle, denn ohne macht die Polizei nichts. Und wenn du dann die erstaunten Gesichter siehst, das sagt alles aus ....
 
Es geht schlicht und einfach darum, dass man am Ende einer Auktion beurteilen sollte, ob der erreichte Endpreis realistisch ist.

Hier wird offensichtlich so getan, als müsste der Käufer sofort den erzielten Endpreis bezahlen.

Dem ist aber nicht so.
Und hier wurde unterlassen, sich bei einem unrealistischen Preis kundig zu machen.
In dem Fall war es Diebesgut.


wieder mal

zu 1. es wurde nun schon zigmal gesagt, dass du als Käufer KEINEN Einfluß auf den Preis hast, und nur, weil keiner mehr mitgeboten hat, muss der Käufer nun mutmaßen, dass es geklaut ist?

Dünnpfiff, aber gewsltig

zu 2. laut ebay Regularien musst du den Preis auch bezahlen, laut gesetz ebenfalls (Ausnahmen gibt es, aber das sind eben Ausnahmen)

zu 3. siehe zu 1.
 
Vielleicht sollte man auch mal berücksichtigen das es Navigationsgeräte deutlich preiswerter als 600 Euro gibt und demzufplge auch der Kundenkreis recht beschränkt ist? Das ist bei Industriegütern durchaus möglich manche Artikel für 5% des 'Neupreises' zu bekommen, einfach weil der Interessentenkreis stark eingeschränkt ist.

Ich stell mir grad mal so das Szenario 'Kelle kauft auf dem Flohmarkt eine CD' vor:

Was soll die CD denn kosten? - 3 Euro? - Das ist aber sehr günstig, gehts nicht etwas Teurer, vielleicht 7 Euro?
Haben Sie einen Eigentumsnachweis? Nicht? Hm, ich weis nicht ob ich das glauben soll das sie die CD zum Geburtstag doppelt bekommen haben, aber ich hätte sie schon gern.
Haben sie vielleicht ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, man weis ja nie. Moment, ich ruf mal auf der Polizei an ob hier auch Hehlerware verkauft wurde. Ok, es sind nur wenige Fälle bekannt. Da will ich ihnen mal glauben.
Jetzt muss ich nur noch bei der Plattenfirma anrufen ob diese CD auch echt ist, und dann bei derr GEMA ob auch Lizenzgebühren ordnungsgemäss entrichtet wurden.
Leider hab ich nur einen 50er dabei, können sie wechseln? Ja, gut. Moment, ich muss nur noch bei der Europäischen Zentralbank anrufen ob die Sereinnummern der Scheine auch existent sind, man hört ja immer wieder das die Blüten immer besser werden.
 
du gehst immer wieder auf den niedrigen Startpreis ein, womit du mir zeigst, dass du die Psychologie dahinter nicht verstanden hast oder nicht verstehen willst ...

Die Psychologie hat Ihre Grenzen.
Wie geschrieben, gehört da erstmal eine große Nachfrage dazu. Auch andere Faktoren müssen passen.

Nur weil ich heute im garten ein U-Boot ausbuddele, es bei EBay für nen Euro reinsetze, heißt es nicht, dass ich da auch nur 10 € für bekomme.

Ebenso zweifle ich stark an, dass dieses funktioniert, wen ein Makler nen Haus nicht für 200k € nicht loswird, man aber 220k € bekommt, wenn es über ebay geht.

der Verlust ist im Gesetz als sogenanntes Unternehmerisches Risiko ausgeschrieben, das gibt es, und es ist rechtmäßig

Zweifelsohne darf jeder Verluste machen, wie er lustig ist. Okay, nur bis zur Zahlungsünfähigkeit, aber das mal außen vor.

Aber ich darf zweifelsohne Zweifel anmelden, wenn mir der Verlust zu hoch erscheint.

ich verkaufe regelmäßig sogar Artikel zu super Dumpingpreisen, die weit unter normalem Wert liegen
Grund: Werbung (denn diese ist dann wieder unbezahlbar)

Ist ja Dein gutes Recht.
Bloß unterstelle ich Dir da mal, dass es
a) Artikel im niedrigen Preisniveau sind
b) der Verlust pro Artikel nicht ein Monatsnetto ist
c) Du das im Falle des Falles rechtssicher belegen könntest.

zu 1. es wurde nun schon zigmal gesagt, dass du als Käufer KEINEN Einfluß auf den Preis hast, und nur, weil keiner mehr mitgeboten hat, muss der Käufer nun mutmaßen, dass es geklaut ist?

Dünnpfiff, aber gewsltig

Nochmal langsam:
Es ist keinem zu unterstellen, dass er Hehlerware verkauft, nur weil es ein Schnäppchen war.

Das der Normalbürger aber stutzig wird, ist zu erwarten.
Kauft er es, ohne zu hinterfragen, selbst schuld.

zu 2. laut ebay Regularien musst du den Preis auch bezahlen, laut gesetz ebenfalls (Ausnahmen gibt es, aber das sind eben Ausnahmen)

Jo, und genau eine Ausnahme ist, wenn Du Zweifel hast, und der Händler nicht nachweisen kann, dass er rechtmäßig in den Besitz der Ware gekommen ist.

Der Verkäufer im aktuellen Fall würde bestimmt nicht bei ebay Alarm schlagen, wenn der Käufer sagt: "Ohne glaubwürdige Unterlagen bezahl ich nicht."

Mal ne andere Theorie:
Vielleicht ist der Preis so niedrig geblieben, weil es genug Interessenten für das Gerät gab, die der ganzen Sache nicht trauten, also intelligenter waren, als der Käufer!

gruss kelle!

Nachtrag:
Ich biete gerade auf einen Motorradreifen.
Startpreis 1 €.
Das Modell ist vorletztes Jahr ausgelaufen und ein Händler versucht da verzweifelt, seine Restbestände für ein paar Euro loszuwerden, bevor er sie ganz wegschmeißt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag:
Ich biete gerade auf einen Motorradreifen.
Startpreis 1 €.
Das Modell ist vorletztes Jahr ausgelaufen und ein Händler versucht da verzweifelt, seine Restbestände für ein paar Euro loszuwerden, bevor er sie ganz wegschmeißt.

Er könnte die Restbestände aber auch irgendwo geklaut haben - oder macht dich der niedrige Startpreis für Neuware nicht Stutzig? Der Händler erwartet wahrscheinlich auch für Auslauf-Modelle einen Höheren Preis - warum macht er den Startpreis nicht höher?

... Oder ist es ein Deutscher Händler, bei dem solche Gedanken nicht aufkommen müssen... :evil::evil::evil:

Wer die Ironie als erster findet, hat gewonnen!!!
 
oder macht dich der niedrige Startpreis für Neuware nicht Stutzig?

Du willst mir doch wohl nicht erklären, dass ein Reifen Baujahr 2002 Neuware ist?
Er ist zwar nicht gebraucht, von daher Neuwertig, aber keine Neuware.
Gabs mal nen Urteil vor zwei Jahren dazu.

hat 92 Bewertungen, 100% positiv, und dazu noch als gewerblicher Händler in Deutschland tätig.

Auf alle Fälle eine wunderbare 1 € Auktion, um die Auktionspsychologie ad absurdum zu führen.
125 € bekommt er dafür nämlich nicht.

gruss kelle!

Nachtrag: Außerdem wohnt der Händler quasi hier um die Ecke, dem kann man dann extrem schnell auf die Füße steigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du willst mir doch wohl nicht erklären, dass ein Reifen Baujahr 2002 Neuware ist?
Er ist zwar nicht gebraucht, von daher Neuwertig, aber keine Neuware.
Gabs mal nen Urteil vor zwei Jahren dazu.

"Neuware" ist für mich bislang UNBENUTZTE Ware... :p

hat 92 Bewertungen, 100% positiv, und dazu noch als gewerblicher Händler in Deutschland tätig.

allein DAS schließt ihn als Hehler natürlich vollkommen aus... :yawn:

Auf alle Fälle eine wunderbare 1 € Auktion, um die Auktionspsychologie ad absurdum zu führen.
125 € bekommt er dafür nämlich nicht.

Abwarten ;)