(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
- 6.828
- 507
zu 2. nein, der Weg ist entscheidend .. Fest oder Auktion
Eben nicht.
Der Artikel wurde zu einem für den Verkäufer nicht wirtschaftlichen Betrag verkauft.
Das hätte der Verkäufer verhindern können, indem er einen höheren Startpreis festlegt, oder im Hintergrund was dreht.
Oben gab es ja das Beispiel mit dem Auto, was zum halben Marktpreis wegging bei ebay.
Da hat der Verkäufer tod nd Teufel versucht, nicht 50% Verlust zu machen.
Warum nicht in dem Fall?
zu 3. da kann man sich nicht vor schützen ...
Ahja?
Frage nach Orginalrechnung, Lieferschein etc. ist unmöglich? Ich lach mich scheckig.
bei anderen auch, aber dann eben nur in einer Auktion .. weil eben da die rechtliche Relevanz zum Preisbezug liegt
Und genau da ist der Irrtum.
Der Weg ist egal, der Preis ist entscheidend, der sehr wohl vom Verkäufer legal beeinflusst werden kann.
zu 4. das kann man nicht verhindern, Diebe handeln überall, auf ebay, im Pfandhaus, in Zeitungen, etc...
Doch, durch scharfes Nachdenken.
Eigentumsnachweis fordern.
Ist der Preis realistisch? Wenn ja, nimmt man die Hehlerei wenigstens nicht billigend in Kauf und macht sich auch nicht schuldig.
Rückversicherung über Gutachter, Anfrage bei der Polizei, ob Diebstähle bekannt sind.
zu 5. (Nachtrag) der Mindestpreis ist nur bei gewissen Auktionsgruppen zugelassen, nicht bei allen Artikeln, zB nicht bei Navis, Videogames, etc ...
ja bei Immobilien und Grundstücken ..
Verkauf ich Navi unter Rubrik Auto, Teile und Zubehör sollte es klappen.
Mit Deiner Argumentation, die Art der Preisermittlung sei entscheidend, ob man sich den billigenden Hinnahme von Hehlerei schuldig macht, öffnet selbiger Tor und Tür.
Denn die Frage: "Ist der Preis realistisch?" sollte man sich immer stellen.
Es spricht ja auch nix dagegen, bei ebay Schnäppchen zu schießen, das hat das Urteil ja nicht verboten, ebenso wenig wie ein Startpreis von einem Euro.
All das ist rechtlich zulässig.
Nur die Eigenverantwortung des Käufers, sich eine Frage zu stellen, die bleibt.
Wir können natürlich zur Volksverdummung beitragen, und verbieten den Verkauf von Neuwaren bei ebay, bzw. ist ne Auktion von Neuwaren nur dann zukässig, wenn der Verkäufer gegenüber ebay nachweisen kann, dass er der Eigentümer ist.
gruss kelle!