News Ware günstig bei eBay ersteigert - Verurteilung wegen Hehlerei

Ich versteh euch/dich einfach nicht: Wenn ich bei ebay 'ne ausländische Auktion finde, bei der ein niegel-nahel-neuer 3.000 € Flatscreen für 1€ angeboten wird, macht ihr euch da wirklich keine Gedanken, ob das Ding vielleicht nicht ganz koscher ist!?!? :roll:


wenn du dir meine bisherige Argumentation angeschaut hast, dann kennst du meine Antwort dazu: NEIN

denn diese Methode ist Ganz und Gebe auf ebay
und es sind sehr viele gewerbliche Händler darunter, die eben über solche Auktionen vielerlei marktwirtschaftliche Vorteile genießen können:

- Großbestand kaufen - Einkaufspreis drücken - Überbestand auf gut Glück versteigern - Regelbastand im Lager zu einem guten Preis für die normale Kundschaft im Laden sichergestellt

- Restbestand (aus fast ähnlichen Gründen, wie oben, nur eben der Abverkauf zum Ende des Angebotes)

- Werbung (mache ich zB sehr oft, verschiedene Teile weit unter Preis anbieten, dadurch Kunden gewinnen)

du siehst hier also, das nicht immer alles, was billig ist, auch gleich illegal sein muss

man muss es nur rein marktwirtschaftlich betrachten
 
@Kelle: Bei Ebay werden aktuell um die 300 nagelneue Notebooks der modernsten Generationen angeboten ab 1 Euro Startpreis. Von deutschen Händlern, die meisten ohne Zweifel völlig seriös. Alle Notebooks gehen nahe ihrem Ladenpreis weg.

Wenn es nach Deiner Logik geht, müssten diese Angebote bei mir alle den Verdacht auf Hehlerei auslösen, weil die die Dinger ja ab 1 Euro anbieten.

Zum eigentlichen Thema: Das Urteil ist von einem Amtsrichter, der wohl wenig Ahnung hat. Da der Beklagte in Berufung gegangen ist, wird ein Landgericht das schnell einkassieren.

Marty
 
Zum eigentlichen Thema: Das Urteil ist von einem Amtsrichter, der wohl wenig Ahnung hat. Da der Beklagte in Berufung gegangen ist, wird ein Landgericht das schnell einkassieren.


das kann man nur hoffen

denn wenn man das Urteil, vor allem die Begründung dazu, nimmt, ist es mehr als schwachsinnig

ich sage hier ja nichts gegen das geklaute Navi, das kann jedem passieren
es geht hier wirklich nur um die Begründung

1. Ausländer klauen
2. Auktionen, die billig starten / auslaufen, sind Diebesgut

sorry, das ist unter aller Sau

bin mal gespannt, was aus der Berufung wird
 
zu 1...
dann hast du dich noch nie mit der Käuferpsychologie bei Auktionen auseinandergesetzt
startest du hoch, bekommst du weniger Interessenten, selbst dann, wenn der Endpreis, der zu erwarten wäre, weit über dem hohen Startpreis liegt
startest du tief, bekommst du zu Anfang eine Menge Hits auf die Auktion

Du solltest aber auch die Randbedingungen nennen.
Das klappt nur, wenn es ein Produkt ist, wo eine große Nachfrage "garantiert" ist.
Und wahrscheinlich auch nur dann, wenn das Auktionsende in einer Zeit liegt, der passend für die Kunden ist.

zu 2...
das Urteil beruht auf Nationalität?
also klauen alle Polen?
sorry, wieder eine Diskreminierung aufgrund der Herkunft, und das darf ein Gericht eigentlich nicht ... (vor dem Gesetz sind alle gleich....)

Es steht nirgendswo geschrieben, dass alle Polen klauen.
Abgesehen davon klebt doch an den Polen das Klischee des ASutodiebes, wie man Holländer auch nur als Wohnwagenfahrer sieht.
Zugegeben unschön. aber nachzuvollziehen.

zu 3...
wenn er mir ordentliche Papiere dabei gibt, dann ist es ein gutgläubiger Erwerb und ich als Käufer bin erstmal fein raus,

Eben nicht, weil der Preis viel zu niedrig ist, deutlich unter dem handelsüblichen

so geschehen mit einem Holländer, der massig Autos mit ungedeckten Schecks gekauft hat, diese alle an einen deutschen Händler weitergereicht
der deutsche Händler muss nicht eines der Fahrzeuge wieder hergeben, nicht eines!

Was hat das mit nicht handelsüblichen Preisen zu tun.
Wenn der Betrüger die Fahrzeuge mit gültigen Unterlagen zu marktüblichen Preisen verkauft, nur dann ist es gutgläubig.

Und wo gab es denn einen Dumpingpreis?

AM Ende der Auktion

Es gab keinen vom Verkäufer festgelegten Dumping-Kaufpreis, da das Endgebot außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt

Falsch.
Durch den Startpreis hat der Verkäufer die Möglichkeit, auf die Höhe des Preises Einfluss zu nehmen.
Des weiteren kann man sich ja einen Artikel, wenn man mit dem Erlös nicht zufrieden ist, von nem Bekannten wegschießen lassen.
Aber dem Verkäufer war es offensichtlich egal, ob er 10 oder 1.000 € bekommt.

Selbst wenn der Startpreis bei dieser Auktion (S-Klasse-Beispiel) 100 Euro wäre oder von mir aus auch 10.000 Euro, wieso muss ich bei einer Auktion davon ausgehen, dass es sich hier um Diebesgut handelt?

Siehe oben:
Jeder Verkäufer hat die Möglichkeit, ein Verkauf scheitern zu lassen.
Ich sage bloß "Beim Rückwärtsrangieren mit dem Traktor das Motorrad geschrottet."


Was wäre denn gewesen, wenn der endgültige Verkaufspreis durch einige andere Mitbieter in höhere Regionen getrieben worden wäre? Dann hätte es keinen "Dumpingpreis" gegeben und der Käufer hätte es laut Urteil trotzdem billigend in Kauf genommen, dass es sich um Diebesgut handelt, weil der Verkäufer aus Polen kommt???

Es war eine Kombination von Fakten die zu dem Urteil führten.
Bei einem Preis von 1.800 € hätte man dem normal Verbraucher nichts vorwerfen können.

@Kelle: Bei Ebay werden aktuell um die 300 nagelneue Notebooks der modernsten Generationen angeboten ab 1 Euro Startpreis. Von deutschen Händlern, die meisten ohne Zweifel völlig seriös. Alle Notebooks gehen nahe ihrem Ladenpreis weg.

Erstmal wüsste ich da nur zu gerne, wie viele wirklich verkauft werden.
Zum anderen spricht ja nichts dagegen.

Wenn es nach Deiner Logik geht, müssten diese Angebote bei mir alle den Verdacht auf Hehlerei auslösen, weil die die Dinger ja ab 1 Euro anbieten.

Nee, erst dann, wenn mir der Verkäufer das neue Notebook für 300 € verkauft, ohne zu murren.

Zum eigentlichen Thema: Das Urteil ist von einem Amtsrichter, der wohl wenig Ahnung hat. Da der Beklagte in Berufung gegangen ist, wird ein Landgericht das schnell einkassieren.

Das glaub ich nicht.
Erstmal ist es egal, ob sich diese Aktion bei ebay oder auf nem Flohmarkt abspielt.

Wenn jemand ein neues Produkt zu einem Dumpingpreis verkauft, ohne Angabe belegbarer Gründe (Handy aus Vertragsverlängerung zum Bleistift), dann sollte der Normalbürger schon ins Grübeln kommen, wie das geht.
Kauft er das Produkt für einen Dumpingpreis, akzeptiert er die Geschichte, und somit auch den Diebstahl.

gruss kelle!
 
Es steht nirgendswo geschrieben, dass alle Polen klauen.


Was hat das mit nicht handelsüblichen Preisen zu tun.
Wenn der Betrüger die Fahrzeuge mit gültigen Unterlagen zu marktüblichen Preisen verkauft, nur dann ist es gutgläubig.

Des weiteren kann man sich ja einen Artikel, wenn man mit dem Erlös nicht zufrieden ist, von nem Bekannten wegschießen lassen.
Aber dem Verkäufer war es offensichtlich egal, ob er 10 oder 1.000 € bekommt.

Siehe oben:
Jeder Verkäufer hat die Möglichkeit, ein Verkauf scheitern zu lassen.
Ich sage bloß "Beim Rückwärtsrangieren mit dem Traktor das Motorrad geschrottet."

zu 1. es steht in der Urteilsbegründung (da der Verkäufer aus Polen....)

zu 2. die Autos wurden hier auch nicht zu handelsüblichen Preisen verkauft, aber das ist Nebensache

zu 3. das wäre Auktionsbetrug, was zum einen durch ebay verboten ist, zum anderen aber auch als tatsächlicher Betrug geahndet werden könnte (falls sich da jemand die Arbeit eines Rechtsstreites machen würde)

zu 4. dumm nur, dass der Verkäufer das nachweisen müsste .. also fahr ich hin, und er muss mir die kaputte Maschine zeigen, kann er das nichtm, siehe zu 3.
 
Nee, erst dann, wenn mir der Verkäufer das neue Notebook für 300 € verkauft, ohne zu murren.
Der Verkäufer hat beim Einstellen ein Fehler gemacht und 10 der 300 Notebooks laufen Sonntag Morgen 07:42 Uhr aus und kommen deswegen nur auf 300€. Sollte ich mir jetzt Sorgen machen? Gerade über die Uhrzeit (bin Nachts fast immer wach) habe ich schon sehr viele Schnäppchen bei ebay gemacht.
 
ich kaufe ab und an dell server nagelneu bei ebay,

manchmal werden sie einfach uebersehen und sind bis zur letzten minute ohne gebot.

so schiesse ich die mit 1 dollar ab.

verkaeufer ist dell!

warum seid ihr ur so stur?
ne auction is ne action, in der einer gewinnen und einer verlieren kann, oder aber beide zufrieden sind.

einmal angeboten, muss das ding auch verkauft werden, egal zu welchem preis.

der richter hatte halt null ahnung von diesem metier und hat nach seiner einstellung geurteilt, dafuer gibt es berufungsgerichte.

peter
 
zu 1. es steht in der Urteilsbegründung (da der Verkäufer aus Polen....)

Ja und, wo steht, dass alle Polen klauen?

zu 2. die Autos wurden hier auch nicht zu handelsüblichen Preisen verkauft, aber das ist Nebensache

Nein, genau darum geht es hier.
Aber Geiz ist Geil scheint ja einige total verblendet zu haben.

zu 3. das wäre Auktionsbetrug, was zum einen durch ebay verboten ist, zum anderen aber auch als tatsächlicher Betrug geahndet werden könnte (falls sich da jemand die Arbeit eines Rechtsstreites machen würde)

Das wäre.
Aber durchaus gang und gebe.
Ich denke, sehr viel 1 € Startpreis Anbieter haben Ihre Spezis im Hintergrund, die zusehen, dass der Verkäufer keine Miesen macht.

zu 4. dumm nur, dass der Verkäufer das nachweisen müsste .. also fahr ich hin, und er muss mir die kaputte Maschine zeigen, kann er das nichtm, siehe zu 3.

Er zeigt Dir ne Quttung "Haben verkauft Mopped für 50 € an Schrotthändler."
Viel Spaß dabei.

Der Verkäufer hat beim Einstellen ein Fehler gemacht und 10 der 300 Notebooks laufen Sonntag Morgen 07:42 Uhr aus und kommen deswegen nur auf 300€. Sollte ich mir jetzt Sorgen machen? Gerade über die Uhrzeit (bin Nachts fast immer wach) habe ich schon sehr viele Schnäppchen bei ebay gemacht.

Man kann den Händler zumindest fragen, ob man eine Kopie des Lieferscheins bekommen kann, womit er sich als rechtmäßiger Besitzer ausweisen kann.
Kann er es nicht nachweisen, bleibt er halt auf der Ware sitzen.

Ganz einfach.

gruss kelle!
 
warum seid ihr ur so stur?
ne auction is ne action, in der einer gewinnen und einer verlieren kann, oder aber beide zufrieden sind.

Blablubb.

Die Leute sehen das doch nur so locker, so lange sie bei ebay irgendwie Geld machen können.

Würde deren geklautes Eigentum dort verhökert, dann würden Sie über solche Urteile froh sein.

Auktion hin, Auktion her, es muss sichergestellt werden, dass es so wenig wie mögliche Plätze gibt, wo Leute gestohlene Ware verkaufen können.

Da ebay das als Anbieter nicht nachprüfen kann, ist der Käufer in der Pflicht, Sorgfalt walten zu lassen.

Du sagst, werden von Dell direkt verkauft. Damit hast Du impliziet bestätigt, dass der Verkäufer vertrauenswürdig ist.
Wäre es ne Firma mit Briefkastenanschrift auf den Bahamas und nem dubiosen Konto in Timbuktu, wärst Du da genauso sorglos?

gruss kelle!
 
Ja und, wo steht, dass alle Polen klauen?

Das wäre.
Aber durchaus gang und gebe.
Ich denke, sehr viel 1 € Startpreis Anbieter haben Ihre Spezis im Hintergrund, die zusehen, dass der Verkäufer keine Miesen macht.

Er zeigt Dir ne Quttung "Haben verkauft Mopped für 50 € an Schrotthändler."
Viel Spaß dabei.


zu 1 (wie immer)...
In der Begründung stand beispielsweise, ... sowie die Tatsache, dass der Verkäufer aus Polen komme, hätte beim Käufer Verdacht erregen müssen.

also?

zu2.
findet man das heraus, kann man dagegen angehen, sogar rechtlich
ok, es ist immer schwer, das von Käuferseite aus nachzuweisen, aber eine Meldung an ebay, und wenn die die beiden Accounts sperren, ist der Verdacht bestätigt
dann kann man das zuvielgezahlte zurückfordern, oder die Auktion auf den Wert zurücktaxieren lassen, auf dem es sich im Normalverlauf befunden hätte
ob sich der AUfwand bei geringpreisigen Artikeln lohnt, ist eine Frage, geht es dabei aber um viel Geld, dann schon


zu 3.
dann erstatte ich Anzeige gegen den Verkäufer, Begründung, Betrugsverdacht
die Polizei wird ermitteln, der Verkäufer wird garantiert durchleuchtet, ob er nicht noch irgendwo eine Maschine zu stehen hat, der Schrotthändler im Rahmen der Vernehmung auf die Wahrheitspflich belehrt und befragt

ich weiß, das alles ist immer mit viel Arbeit verbunden, aber eben möglich

ich selber habe schon reichlich unehrliche Verkäufer überführt und mir die Sachen bei denen dann zu meinem eigentlichen Preis gekauft, immer unter Androhung des Rechtsweges ... du glaubst garnicht, wie handzahm die Leute werden, wenn die merken, dass alles aufgeflogen ist und man rechtlich dagegen vorgehen kann ...

wir haben hier also gelernt:
Polen klauen und man darf nichts billig kaufen (Ironie)
 
Da ebay das als Anbieter nicht nachprüfen kann,
Warum sollte man da ebay da aus der Verantwortung nehmen? Man könnte zumindest bei Neuwaren den Startpreis prozentual festlegen. Man könnte Kaufbelege oder ähnliches zwingend voraussetzen. Usw. Aber das will man gewiss nicht, es schadet ja dem Geschäft.

Und wenn dann die von dir erwähnte "Geiz ist geil"-Mentalität hinzukommt, werden solche Plattformen zum El Dorado für Hehler. He, ich bin nur der arme Käufer, vorher soll ich denn wissen, daß die neue Breitling-Uhr, die ich für 50 € ersteigert habe, Diebesgut ist. Du weißt doch, schuld/verantwortlich sind immer die anderen. :ugly:
 
Warum sollte man da ebay da aus der Verantwortung nehmen? Man könnte zumindest bei Neuwaren den Startpreis prozentual festlegen. Man könnte Kaufbelege oder ähnliches zwingend voraussetzen. Usw. Aber das will man gewiss nicht, es schadet ja dem Geschäft.

Und wenn dann die von dir erwähnte "Geiz ist geil"-Mentalität hinzukommt, werden solche Plattformen zum El Dorado für Hehler. He, ich bin nur der arme Käufer, vorher soll ich denn wissen, daß die neue Breitling-Uhr, die ich für 50 € ersteigert habe, Diebesgut ist. Du weißt doch, schuld/verantwortlich sind immer die anderen. :ugly:

zu 1
wie sollte das ablaufen?
muss man dann seine Belege an ebay schicken, die prüfen und nach Wochen kann man dann den Artikel reinsetzen?
unsinnig und rechtlich belanglos
ebay stellt nur die Plattform, damit ziehen die sich schon automatisch aus der Verantwortung
alles, was den Kaufvertrag durch die Auktion angeht, ist Sache der beiden Parteien Käufer und Verkäufer, nur die beiden, niemand anders

zu 2
das ist nunmal das gute an Auktionen
man darf hier nicht vergessen, wir reden hier von einer Auktion, nicht von einem Festpreisverkauf!!
Auktionen können gut und böse ausgehen, aus Sicht des Verkäufers ...

ich selber hab auch schon Artikel für rund 5% vom Verkaufswert verkauft, und? das ist das Pech, welches ich bei niedrigem Start nunmal in Kauf nehmen muss.

Oder bin ich nur zu ehrlich, um nicht mit BEkannten den Preis nach oben zu treiben? verdammt, ich betrüge nicht, ich sollte da besser was gegen tun, oder nicht?

nochmals:

hier muss zwingend zwischen Festpreis und Auktion unterschieden werden
das ist übrigens eigentlich auch rein gesetzlich unterschieden, aber das hat der Richter nicht wirklich beachtet, wie Peter schon schrieb, hier wurde falsch geurteil, weil der Richter keine Ahnung vom entsprechenden Fachbereich der Auktion hat ...
 
Aber das will man gewiss nicht, es schadet ja dem Geschäft.

Und die Kosten die der arme Verkäufer tragen müsste.

Und wenn dann die von dir erwähnte "Geiz ist geil"-Mentalität hinzukommt, werden solche Plattformen zum El Dorado für Hehler. He, ich bin nur der arme Käufer, vorher soll ich denn wissen, daß die neue Breitling-Uhr, die ich für 50 € ersteigert habe, Diebesgut ist. Du weißt doch, schuld/verantwortlich sind immer die anderen. :ugly:

Du weißt doch...

if ($internet eq 'connected')
{
shut_down(gehirn);
}

gruss kelle! :ugly:
 
hier muss zwingend zwischen Festpreis und Auktion unterschieden werden

Nein.

Es ist egal, wo und wie ein Preis zustande kommt, der Verkäufer hat sich davon zu überzeugen, dass die Ware die er erwirbt, rechtmäßig erworben werden kann.

Hätte in dem Fall der Verkäufer noch die Rechnung von seinem Kauf, alles in Ordnung, sch*** auf den Preis.

Es war ein Dumpingpreis, da hätte man sich kundig machen müssen.

Aber ich glaube, Du würdest auch mein Motorrad neu für 4.000 € kaufen, mich für blöd erklären, dass ich beim Händler 12.000 € bezahlt habe, und ne Woche später angerannt kommen, heulenderweise, weil Du wegen Hehlerei 8.000 € Strafe zahlen musstest.

Weil woher solltest Du auch wissen, dass ein Mopped zum Drittel des Preises mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gestohlen ist?

gruss kelle!
 
Kelle

rein rechtlich ist es eben doch zu unterscheiden, wie der Preis zustande kommt ...

eine Auktion ist ein unberechenbares Instrument der Preisfindung, der Festpreis ein berechenbares

und was nun, wenn mir der Verkäufer schreibt, dass die günstig erstandene Ware von ihm gekauft, er aber den Beleg verlegt hat?

soll ich ihm dann vor den Kopf stoßen und sagen, sorry, aber dann hast du das geklaut?

deine Argumentation ist in sich unschlüssig, weil eben nicht entsprechend auf den hier anzuwendenden Instrumenten der Preisfindung aufgelegt.

aber mittlerweile habe ich auch keine Lust mehr, da du hier anscheinend eh gerne die Auktion dem Festpreis gleichsetzen magst ..
 
rein rechtlich ist es eben doch zu unterscheiden, wie der Preis zustande kommt ...

eine Auktion ist ein unberechenbares Instrument der Preisfindung, der Festpreis ein berechenbares

Die durch den Startpreis ganz klar regeln kann, was als Endpreis rauskommen kann.
Und wie man zu den Preis kam, ist egal.
Hätte er das Ding für 500 €, also noch günstiger, auf dem Flohmarkt verkauft, wäre der Käufer auch Näse gewesen.

und was nun, wenn mir der Verkäufer schreibt, dass die günstig erstandene Ware von ihm gekauft, er aber den Beleg verlegt hat?

soll ich ihm dann vor den Kopf stoßen und sagen, sorry, aber dann hast du das geklaut?

Das ist doch egal.
Ich will einen Nachweis, dass die Ware vom Verkäufer rechtmäßig erworben wurde.
Hat er den Nachweis, ist alles in Ordnung, hat er ihn nicht, bleibt er auf der Ware sitzen.

deine Argumentation ist in sich unschlüssig, weil eben nicht entsprechend auf den hier anzuwendenden Instrumenten der Preisfindung aufgelegt.

De3r Weg wie man zu einem Preis kommt, ist egal.

Aber erkläre mir doch bitte mal, wie Du Dich davor schützt, bei ebay Hehlern auf dem Leim zu gehen.

Wie generell verhindert werden soll, dass über ebay Dieben eine Plattform zur Verfügung gestellt wird, wo sie ohne großartige rechtliche Konsequenzen ihre Ware verticken können?

Ich bin ja gespannt.

gruss kelle!

Nachtrag: War lange niicht mehr bei ebay, es gibt da den Mindestpreis, für den ein Produkt weggeht.
Wird vom Händler festgelegt, ist für den Käufer nicht einzusehen.
So hat der Verkäufer einerseits die Möglichkeit, für 1 € einzustellen, aber auch auf seine Umkosten zu kommen.
 
Hätte er das Ding für 500 €, also noch günstiger, auf dem Flohmarkt verkauft, wäre der Käufer auch Näse gewesen.


Das ist doch egal.
Ich will einen Nachweis, dass die Ware vom Verkäufer rechtmäßig erworben wurde.
Hat er den Nachweis, ist alles in Ordnung, hat er ihn nicht, bleibt er auf der Ware sitzen.

De3r Weg wie man zu einem Preis kommt, ist egal.

Aber erkläre mir doch bitte mal, wie Du Dich davor schützt, bei ebay Hehlern auf dem Leim zu gehen.

Wie generell verhindert werden soll, dass über ebay Dieben eine Plattform zur Verfügung gestellt wird, wo sie ohne großartige rechtliche Konsequenzen ihre Ware verticken können?

Nachtrag: War lange niicht mehr bei ebay, es gibt da den Mindestpreis, für den ein Produkt weggeht.
Wird vom Händler festgelegt, ist für den Käufer nicht einzusehen.
So hat der Verkäufer einerseits die Möglichkeit, für 1 € einzustellen, aber auch auf seine Umkosten zu kommen.

zu 1. das nennt sich dann Verkauf zum Festpreis, rechtlich also unterschiedlich zu einer Auktion!

zu 2. nein, der Weg ist entscheidend .. Fest oder Auktion

zu 3. da kann man sich nicht vor schützen ... deswegen kaufe ich auch nur bei vertrauenswürdigen Verkäufern, wenn es um Festpreis geht, bei anderen auch, aber dann eben nur in einer Auktion .. weil eben da die rechtliche Relevanz zum Preisbezug liegt

zu 4. das kann man nicht verhindern, Diebe handeln überall, auf ebay, im Pfandhaus, in Zeitungen, etc...

zu 5. (Nachtrag) der Mindestpreis ist nur bei gewissen Auktionsgruppen zugelassen, nicht bei allen Artikeln, zB nicht bei Navis, Videogames, etc ...
ja bei Immobilien und Grundstücken ..
 
Du solltest aber auch die Randbedingungen nennen.
Das klappt nur, wenn es ein Produkt ist, wo eine große Nachfrage "garantiert" ist.
Navigationssysteme erfüllen im Allgemeinen diese Ansprüche, oder?

Es steht nirgendswo geschrieben, dass alle Polen klauen.
Der Richter ist aber in seiner Begründung der Meinung, dass alleine die Tatsache, dass der Verkäufer Pole ist, den Käufer hätte darauf hinweisen müssen, dass das Gerät geklaut ist...

Eben nicht, weil der Preis viel zu niedrig ist, deutlich unter dem handelsüblichen
Das wusste der Käufer erst, nachdem er ein rechtsgültiges und verbindliches Angebot gemacht hat. Wie konnte er bei Angebotsabgabe wissen, dass die Auktion so niedrig ausläuft?

AM Ende der Auktion
Da ist es für ein "nicht bieten" zu spät.

Falsch.
Durch den Startpreis hat der Verkäufer die Möglichkeit, auf die Höhe des Preises Einfluss zu nehmen.
OK, also ist jedes Angebot, das bei 1 Euro startet, per Definition Hehlerware und deshalb darf man nicht bieten. Es sei denn, die Ware ist auch weniger als 1 Euro wert? Scharfe Logik, ich bin beeindruckt.

PS: Der Media Markt hatte mal eine Aktion, da haben die DVD's, die woanders 10 Euro gekostet haben, für 1 Euro verkauft. Durfte ich nicht kaufen, weil das offensichtlich Hehlerware war? Oder musste der Verkäufer zusätzlich noch Pole sein?

Aber dem Verkäufer war es offensichtlich egal, ob er 10 oder 1.000 € bekommt.
Sicher nicht, aber nicht jeder Verkäufer verstösst deshalb gegen die AGB von Ebay.

Ich sage bloß "Beim Rückwärtsrangieren mit dem Traktor das Motorrad geschrottet."
Und wieso meinst Du, dass das den Verkäufer von seinem Vertrag entbindet? Liefern muss er trotzdem. Kann er nicht, ist er schadenersatzpflichtig.

Es war eine Kombination von Fakten die zu dem Urteil führten.
Bei einem Preis von 1.800 € hätte man dem normal Verbraucher nichts vorwerfen können.
Und was, wenn der Käufer 1800 geboten hatte, aber die Auktion trotzdem für 100 ausgelaufen ist?

Das Urteil ist nichts weiteres als das Ergebnis eines unfähigen Richters, der von Vorurteilen geprägt ist und keinerlei Ahnung von Online-Auktionen hat.

Nee, erst dann, wenn mir der Verkäufer das neue Notebook für 300 € verkauft, ohne zu murren.
Wie definierst Du "murren". Ich habe von seriösen Händlern ohne zu murren Dinge ersteigert und geliefert bekommen, und das, obwohl ich wusste, dass er Miese bei dem Geschäft macht. Und das war mit Sicherheit keine Hehlerware.

Erstmal ist es egal, ob sich diese Aktion bei ebay oder auf nem Flohmarkt abspielt.
Also darf ich auf einem Flohmarkt auch nicht kaufen, was offensichtlich zu billig ist? Oder auch nur, wenn der Verkäufer Pole ist?

Wenn jemand ein neues Produkt zu einem Dumpingpreis verkauft, ohne Angabe belegbarer Gründe (Handy aus Vertragsverlängerung zum Bleistift), dann sollte der Normalbürger schon ins Grübeln kommen, wie das geht.
Du verstehst das nicht. Bei Gebotsabgabe bei Ebay weiß man nicht, für wieviel das Produkt weggeht...
Kauft er das Produkt für einen Dumpingpreis, akzeptiert er die Geschichte, und somit auch den Diebstahl.
Das ist lächerlich.

Marty