Ich glaube nicht, dass dies geändert wird. Schliesslich gibt es ein rechtsgültiges Urteil eines OLG.
Der Heise-Artikel ist interessant, wenn man ihn bis zum Ende liest.
Anders sieht es z.B. aus, wenn eine Seite keine zuverlässige Altersprüfung hat. Dann bekommt der Jugendschutzbeauftragte ziemlichen Ärscher. Der Betreiber natürlich auch.
@Nicole,
ich würde den Link zum Jugendschutzbeauftragten mit ins Impressum nehmen.
Nur sicherheitshalber, Vorschriften bzw. Urteile habe ich nicht gefunden.
Gefunden habe ich aber etwas, was mir nicht ganz klar war: Der Jugendschutzbeauftragte muss nicht namentlich genannt werden. Das ist zwar IMHO eher daneben, aber es ist so. https://www.ivew.de/56.72.0.0.1.0.html
Der Heise-Artikel ist interessant, wenn man ihn bis zum Ende liest.
Anders sieht es z.B. aus, wenn eine Seite keine zuverlässige Altersprüfung hat. Dann bekommt der Jugendschutzbeauftragte ziemlichen Ärscher. Der Betreiber natürlich auch.
@Nicole,
ich würde den Link zum Jugendschutzbeauftragten mit ins Impressum nehmen.
Nur sicherheitshalber, Vorschriften bzw. Urteile habe ich nicht gefunden.
Gefunden habe ich aber etwas, was mir nicht ganz klar war: Der Jugendschutzbeauftragte muss nicht namentlich genannt werden. Das ist zwar IMHO eher daneben, aber es ist so. https://www.ivew.de/56.72.0.0.1.0.html
???