Urheberrechtsverletzungen sind KEIN Spass!

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DocTrax schrieb:
NicoleWendt schrieb:
Wenn ich für ein Game oder ein Design bezahle, dann besteht darauf ein Recht. Es nennt sich Urheberrecht, was der Ersteller in diesem Falle an mich abtritt.
Wie kommst du darauf, dass das überhaupt geht? Wo steht das?

Ein "Abtritt" geht wirklich nicht. Aber ein Übertrag der Nutzungsrechte.

Siehe § 29 UrhG - Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht. ;)

NicoleWendt schrieb:
Da Klammlose lt. der aktuellen Rechtsprechung einen festen Wert haben, ist davon auszugehen, dass §108a (gewerbsmäßige, unerlaubte Verwertung) anzuwenden ist. Dies erhöht den einfachen Strafrahmen für oben genannte Tatbestände auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Hast du dazu ein paar Urteile, die du nennen kannst? Das hätte ich nicht gedacht.

Gruß, Zera
 
zerafin schrieb:
Hast du dazu ein paar Urteile, die du nennen kannst? Das hätte ich nicht gedacht.

Die würde ich auch gerne mal sehen, wäre wirklich mal interessant.

Find ich übrigends gut, dass hier mal ein kleiner Hinweis an alle gepostet wird, wie sowas evtl. enden könnte, auch wenn man noch nicht weiß, was vor Gericht rauskommt (wenns denn soweit kommt).
 
NicoleWendt schrieb:
Welches GELD?

...

Zu den ganzen rechtlichen Auslegungen -> sieht unsere Rechtsabteilung scheinbar anders.
Weiterhin gibt es mindestens einen uns bekannten Präzedenzfall, in denen ein Klammer (vor gar nicht allzu langer Zeit) zur Zahlung verurteilt wurde. Der zugrunde gelegte Kurs lag bei 5 Euro / Mio.
(Quote etwas gekürzt) :)

Das Geld, das ich in Form von Klammlose dort anlegen kann :) Nach der o.g. Aussage, bzw. nach dem Zitat im ersten Thread ist Klammlose = Geld, und nicht Klammlose =! Geld. Ein Zahlungsmittel ist Geld, bzw. Geld eine geläufige Bezeichnung für ein anerkanntes Zahlungsmittel. Ergo wäre die Niciba, und alle anderen Banken eine richtige Bank, genauso wie alle "Loseverleiher" teilweise mit "Wucherzins" in die Sparte "Kredithaie" fallen würden :) Ich glaube wir stehen alle mit einem Bein im Knast... *lach* Das ist natürlich nur Spaßig dahergesagt :)

Weiterhinn zu dem "Präzidenzfall" Ich wette mit dir, das dieser so genannte Präzidenzfall eine aussergerichtliche Einigung war, bei der sich jemand so ins Hemd gemacht hat, vor Straf-/ Zivilrechtlichen Folgen seiner Aktion das er freiwillig den o.g. Kurs gezahlt hat. Hätte ein Gericht wirklich solch einen Beschluss gefasst, dann hätte das genauso auswirkungen auf alle anderen "Spaßwährungen" des Internets !

Bedenke zum Beispiel folgendes:
Ich und meine Freunde nehmen Monopoly Spielgeld, und "verkaufen" uns gegenseitig für dieses Monopoly Spielgeld irgendwas. Nun kommt ein Aussenstehender daher, und möchte mitmachen... Ein cleverer Freund von mir wittert ein "echtes" Geschäft und sagt diesem Aussenstehenden:"Für 10 Euro geb ich dir 1000 Monopoly $" Das Geschäft ist abgeschlossen. Macht dies nun das Monopoly Spielgeld, zu einer echten Währung ? Nein, selbst dann nicht wenn meien Freunde 2 oder 3000 Mann sind :)

Noch eine kurze Anmerkung, du sprichst von einer Rechtsabteilung, vertrittst du hier die Intressen eines grösseren Unternehmens ? Oder meinst du mit "Rechtsabteilung" einen privaten Anwalt ?

Schöne Grüße :)
 
RagePX schrieb:
Noch eine kurze Anmerkung, du sprichst von einer Rechtsabteilung, vertrittst du hier die Intressen eines grösseren Unternehmens ? Oder meinst du mit "Rechtsabteilung" einen privaten Anwalt ?
Dann hätte ich Anwalt geschrieben ;)

In all meinen Seiten steht aber - manch einem wird es aufgefallen sein - nicht mein Name drin, sondern der, eines Vereins.

So, aber um das ganze mal ein wenig aufzuhellen hier:

Die Design-Geschichte ist nun ebenfalls geklärt, und somit hier vom Tisch.
 
Neugieriger OT an->

*guck-staun-wunder-amkopfkratz-denk-nachdenk-nachschlag-grübel-augenweitauffreiß*

Betreiber der Webseiten niciba.de, karibiklose.de und nicifon.de ist ein Verein?

A.Q.U.A. e.V.
Kunigundenstr. 1

09306 Rochlitz

VR-1001 AG Hainichen
Steuernummer: 222/WV/KO2

Und dieser ist der Inhaber aller von Dir hier angebotenen oder gekauften Lizenzen?

Und da es eine Rechtsabteilung gibt bist Du dann Angestellte dieses Vereins oder im Vorstand des Vereins?

<-Neugieriger OT aus

NicoleWendt schrieb:
Der Witz ist, dass nicht der Hoster diesen Space off gesetzt hat, aber das steht hier auch gar nicht zur Debatte.

Der Hoster müßte ja auch entweder aufgefordert werden von der Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder überhaupt ersteinmal Kenntnis von einer Straftat haben!?

Also hat Shivaleut die selber zugemacht ?

Liebe Grüße
Lacki1969

PS: What the Hell ist eine "Stafanzeige" ? Hoffe Du hast das nur falsch kopiert ;)
 
Lacki1969 schrieb:
PS: What the Hell ist eine "Stafanzeige" ? Hoffe Du hast das nur falsch kopiert ;)


Bestimmt verschrieben, das muss Stuffanzeige heissen. Steht für irgend so´n Zeug bzw. alles Mögliche. ;)
 
Lacki1969 schrieb:
PS: What the Hell ist eine "Stafanzeige" ? Hoffe Du hast das nur falsch kopiert ;)
Hehe, nee, der Fehler is auch im Original.
Bisher niemandem aufgefallen, is ja wieder mal cool ;)

Den Neugier - Mode bitte im EiSieKuh, wenn dann ;)
 
Bad_Boy schrieb:
Bestimmt verschrieben, das muss Stuffanzeige heissen. Steht für irgend so´n Zeug bzw. alles Mögliche. ;)

Hm ... Stuff !? Da mache ich mir glatt Sorgen um das Rechtssystem :LOL:

NicoleWendt schrieb:
Hehe, nee, der Fehler is auch im Original.
Bisher niemandem aufgefallen, is ja wieder mal cool

Dann solltest Du dem Schreiber mal tüchtig auf die Finger hauen ;)

NicoleWendt schrieb:
Den Neugier - Mode bitte im EiSieKuh, wenn dann

Wow ... ich hab doch gar nicht nach Vereinsgeheimnissen gefragt ... steckt hinter dem Verein die CIA ... der Verein führt nicht zufällig Flüge ins Ausland durch ? Nicht das ich morgen nicht mehr hier wohne !? :LOL:

Liebe Grüße
Lacki1969
 
Lacki1969 schrieb:
Wow ... ich hab doch gar nicht nach Vereinsgeheimnissen gefragt ... steckt hinter dem Verein die CIA ... der Verein führt nicht zufällig Flüge ins Ausland durch ? Nicht das ich morgen nicht mehr hier wohne !? :LOL:

Keine Sorge, Nicole scheint ihr Impressum schnell geändert zu haben. Jetzt siehst du wer dahinter steckt.

Hat ihre Rechtsabteilung nicht vorher schon gesehn, dass da etwas gefehlt hat? hmm...
 
Lacki1969 schrieb:
Betreiber der Webseiten niciba.de, karibiklose.de und nicifon.de ist ein Verein?

A.Q.U.A. e.V.
Kunigundenstr. 1

09306 Rochlitz
Weil man hier sagt, dass alle 3 Seiten das gleiche Impressum haben. Stimmt aber nicht. Somit könnte man doch durchaus annehmen, dass du schnell das Fehlende ergänzt hast bzw gerade dabei bist.
 
jab, fehlt was. Bei Nicifon finde ich keine emailadresse, bei niciba & karibiklose keine VR-Nr. Das solltest du ändern bzw. ergänzen. Oder den Verein bei den Loseseiten rausnehmen.

Bei nicifon würde mich nebenbei mal die Vereinssatzung interessieren. ;)
 
Bad_Boy schrieb:
Bei nicifon würde mich nebenbei mal die Vereinssatzung interessieren. ;)

Hm ... mit Aqua würde ich eher einen Schwimm - oder Taucherverein verbinden !?

CashButterfly schrieb:
..und mich würde interessieren wer der Jugendschutzbeauftragte ist.

Das Thema Jugendschutzbeauftragter hat mich auch schonmal interessiert ... muss man dafür eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer haben ?

Liebe Grüße
Lacki1969
 
CashButterfly schrieb:
Weil man hier sagt, dass alle 3 Seiten das gleiche Impressum haben. Stimmt aber nicht. Somit könnte man doch durchaus annehmen, dass du schnell das Fehlende ergänzt hast bzw gerade dabei bist.
Nö, da habsch wohl irgendwo mal was vergessen...........

Muss ich wohl nachtragen, siehste, so schnell geht das...........

Lacki1969 schrieb:
Hm ... mit Aqua würde ich einen Schwimm - oder Taucherverein verbinden !?
Siehste, deswegen die Punkte dazwischen ;)
Arbeitsgemeinschaft Qualität Umwelt und Arbeit e.V.

Lacki1969 schrieb:
Das Thema Jugendschutzbeauftragter hat mich auch schonmal interessiert ... muss man dafür eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer haben ?

Zitat: "Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist erstmals eine Qualifikation des Jugendschutzbeauftragten vorgeschrieben. Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen. Da Jugendschutz in erster Linie Rechtsberatung ist, ist dies die klassische Aufgabe eines fachkundigen Rechtsanwaltes, wobei die Bestellung eines Anwaltes als Jugendschutzbeauftragter natürlich nicht vorgeschrieben ist."
 
Sorry Nicole , aber ich sehe zu niciba höchstens gleiche Farben , was hat das mit Uhrheberrecht zu tun , du benutzt eh ein script das mittlerweile mit addons dem deinen gleichzusetzen ist.
Habe jetzt nicht alles durchgelesen , also sorry , aber das script gibt es an jeder ecke ;)
 
NicoleWendt schrieb:
Muss ich wohl nachtragen, siehste, so schnell geht das...........

Solltest Du auf allen Seiten komplettieren !?

NicoleWendt schrieb:
Siehste, deswegen die Punkte dazwischen ;)
Arbeitsgemeinschaft Qualität Umwelt und Arbeit e.V.

"Nicifon ... der Begriff für wirklich private Erotik!" Ist das nun Qualität, Umwelt, Arbeit oder alles drei :LOL:

NicoleWendt schrieb:
Zitat: "Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist erstmals eine Qualifikation des Jugendschutzbeauftragten vorgeschrieben. Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen. Da Jugendschutz in erster Linie Rechtsberatung ist, ist dies die klassische Aufgabe eines fachkundigen Rechtsanwaltes, wobei die Bestellung eines Anwaltes als Jugendschutzbeauftragter natürlich nicht vorgeschrieben ist."

Das bedeutet das ich auch auf jeder Webseite die einen Jugendschutzbeauftragten benötigt diesen selber stellen kann ohne abgeschlossenes Staatsexamen als Rechtsanwalt !? Ups :-?

Liebe Grüße
Lacki1969
 
Lacki1969 schrieb:
Hm ... mit Aqua würde ich eher einen Schwimm - oder Taucherverein verbinden !?

Na ja, feucht und schlüpfrig eben. :mrgreen:


Das Thema Jugendschutzbeauftragter hat mich auch schonmal interessiert ... muss man dafür eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer haben ?

Liebe Grüße
Lacki1969

Nein, brauchst du nicht, du musst fachkundig sein, was immer das heisst.
https://www.schure.de/22620/jmstv1.htm § 7.

Ein Medienanwalt hat mal eine Seite abgemahnt, weil sie keinen Anwalt als Jugendschutzbeauftragten hatte. Wurde zweimal niedergeschmettert.

Das Urteil ist rechtsgültig.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/38480
 
Lacki1969 schrieb:
Das bedeutet das ich auch auf jeder Webseite die einen Jugendschutzbeauftragten benötigt diesen selber stellen kann ohne abgeschlossenes Staatsexamen als Rechtsanwalt !? Ups :-?
Korrekt. Aber zur Not, falls das mal geändert wird, gibts genügend Anwälte hier im Haus.....

Bzgl: was es ist: also erst mal Qualität, dann ne Menge Arbeit, und Umwelt... hm.... <g>
 
Bad_Boy schrieb:
Na ja, feucht und schlüpfrig eben. :mrgreen:

Hm ... meine christliche Erziehung verbietet mir jeglichen Kommentar :LOL:

Bad_Boy schrieb:
Nein, brauchst du nicht, du musst fachkundig sein, was immer das heisst.
https://www.schure.de/22620/jmstv1.htm § 7.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/38480

Danke für die brauchbaren Links zum Thema ... muss mal gerade Weg und meine Dienste anbieten ... als freier Mitarbeiter mit vollen Zugriffsrechten ... bitte sagt MissLacki nichts davon :LOL:

Liebe Grüße
Lacki1969

PS: Aber Betreiber der Seiten und Inhaber aller Lizenzrechte ist demnach nicht Nicole Wendt sondern der Verein A.Q.U.A. e.V ?
 
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