DocTrax schrieb:Wie kommst du darauf, dass das überhaupt geht? Wo steht das?NicoleWendt schrieb:Wenn ich für ein Game oder ein Design bezahle, dann besteht darauf ein Recht. Es nennt sich Urheberrecht, was der Ersteller in diesem Falle an mich abtritt.
Ein "Abtritt" geht wirklich nicht. Aber ein Übertrag der Nutzungsrechte.
Siehe § 29 UrhG - Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht.
NicoleWendt schrieb:Da Klammlose lt. der aktuellen Rechtsprechung einen festen Wert haben, ist davon auszugehen, dass §108a (gewerbsmäßige, unerlaubte Verwertung) anzuwenden ist. Dies erhöht den einfachen Strafrahmen für oben genannte Tatbestände auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Hast du dazu ein paar Urteile, die du nennen kannst? Das hätte ich nicht gedacht.
Gruß, Zera