Es geht doch hier um eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus, also eine Einliegerwohnung?
https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html besagt, dass dazu nicht mal diese Pflichtverletzung bestehen muss. Man muss nur in der Kündigung auf diesen § hinweisen. Sicherhaitshalber einen Anwalt machen lassen.
Marty
https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html besagt, dass dazu nicht mal diese Pflichtverletzung bestehen muss. Man muss nur in der Kündigung auf diesen § hinweisen. Sicherhaitshalber einen Anwalt machen lassen.
Marty