och menno ... wozu hab ich denn dieses hochoffizielle Dokument verlinkt ... ?
§54 Seite 4 - Höchstgrenze für Umzugskostenbeihilfe
... na wenn das nicht himmlisch ist wenn einem Vater Staat den Umzug bezahlt ...
Das betrifft allerdings nur diejenigen, die Arbeitslosengeld I beziehen (SGB III) und ist außerdem eine "Kann"-Leistung, was wirklich erbracht wird, kommt da auf den Sachbearbeiter an.