Genau. Das ist der zentrale Punkt! Ihnen wird gar nicht die Möglichkeit der Beweisführung gegeben! Und wenn die Beweisführung ausgemachter Schwachsinn ist (wovon ich ausgehe), dann kann man sie wegen Diffarmierung und Volksverhetzung belangen. Wäre ja toll. Die Realität sieht aber so aus, dass allein der Versuch der Beweisführung strafbar ist. Eigentlich schon der Gedanke, sich mit einer Beweisführung zu beschäftigen, verboten.Dann natürlich die Freiheit auf Unversehrtheit der Persönlichkeitsrechte. Dazu zählt Schutz vor Diffamierung. Die Holocaust-Leugner werfen u.a. den Nachkommen der Opfer vor, zu lügen. Wenn man das nicht fundiert belegen kann, macht man sich strafbar.
Weißt Du, ich halte nix von Verboten. Jeder sollte jederzeit die Möglichkeit haben, auch den größten Unsinn zu "beweisen". Wenn die Beweisführung in der Öffentlichkeit misslingt, dann muss man davon ausgehen, dass es keine Beweisführung werden sollte, sondern Diffarmierung, Volksverhetzung, Provokation. Und dann kann man jemanden auch dafür belangen. Sagt ja niemand, dass jeder jeden Scheiß behaupten kann und dann mit Halb- und Unwahrheiten ein X für ein U verkaufen darf. Aber ich halte es jedenfalls für besser, als von vornherein eine Meinung zu verbieten. Irgendwie assoziiere ich Rede- und Meinungsverbote immer mit Diktaturen, weiß auch nicht warum...
Gruß,
Photon
