Es geht mir um den Datenmissbrauch. Es ist sicher nicht auszuschließen, dass im Zuge der VDS ähnliche Szenarien auftreten können und allein das halte ich für sehr gefährlich.
 
Es werden Verbindungsdaten von Kommunikationsendgeräten gespeichert, ohne dass es irgendeinen Zusammenhang mit der nutzenden Person gibt.

Die Polizei ist in der Pflicht nachzuweisen, dass nicht nur Deine Handynummer mit einer anderen Kontakt hatte, sondern dass Du tatsächlich gewählt und telefoniert hast.

Wo ist also Dein Problem?

gruss kelle!
 
Die Polizei ist in der Pflicht nachzuweisen, dass nicht nur Deine Handynummer mit einer anderen Kontakt hatte, sondern dass Du tatsächlich gewählt und telefoniert hast.
Quelle?
Denn zumindest beim Internetzugang stimmt das so nicht. In der Rechtsprechung wird immer noch "diskutiert", ob der Eigentümer des Anschlusses haftbar gemacht werden kann für das, was über seinen Anschluss gesendet wurde, z.B. Urheberrechtsverletzungen, Onlinebetrug und ähnliches. Daraus würde ich jetzt mal ableiten, dass es für Handys auch noch nicht geklärt ist, da sich Handys ja ebenso missbrauchen lassen (läuft ja mittlerweile sogar Java drauf :ugly:).

Abgesehen davon, wenn irgendein Hirni so blöd ist, die Ermittler mit nem Blankoformular ins Haus zu lassen, selbst Schuld.
Inwieweit würdest du dich einem solchen Durchsuchungsbeschluss denn widersetzen, wenn man fragen darf?
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle?
Denn zumindest beim Internetzugang stimmt das so nicht. In der Rechtsprechung wird immer noch "diskutiert", ob der Eigentümer des Anschlusses haftbar gemacht werden kann für das, was über seinen Anschluss gesendet wurde...

Es geht doch gar nicht um irgendeine Haftung.
Urheberrechtsverstöße waren nicht der Grund für dieses Gesetz und werden durch dieses Gesetz auch nicht beeinflusst.

Es geht doch schlichtweg darum, im Falle eines Kapitalverbrechens was nicht nach Einzeltäter aussieht, dass Kommunikationsverhalten eines Verdächtigen/verurteilten Täters analysieren zu können, um ggf. Strukturen aufbrechen bzw. an Hintermänner rankommen zu können.

Unter der Voraussetzung dass man eine 1:1 Beziehung zwischen Gerät und Nutzer garantieren kann, klappt das.
Hast Du aber typische 1:n Zuordnungen wie ganz normal in einer WG oder in einem Familienhaushalt, kannst Du keine Strukturen mehr nachvollziehen.
Wenn Weihnachten hier die ganze Familie versammelt ist, sind 5 Personen über die selbe IP im Netz unterwegs und unter einer Festnetznummer erreichbar. Drösel das mal auf...

Das ganze setzt sich fort in Internet Cafes und PrePaid Handys, wo eine Zuordnung nun alles andere als möglich ist.
Achja, und ganz klassisch... Anrufbare Telefonzellen, der Overkill für die Aufklärungsarbeit.

Inwieweit würdest du dich einem solchen Durchsuchungsbeschluss denn widersetzen, wenn man fragen darf?

Es gibt Anforderungen an einen Durchsuchungsbefehl, die vom BVerfG festgesetzt sind.

"Sie muss die Straftat bezeichnen, deren Begehung Anlass für die Durchsuchung gibt. Bei Wohnungsdurchsuchungen sind darüber hinaus tatsächliche Angaben über den Tatvorwurf zu machen, soweit nicht dadurch der Untersuchungszweck gefährdet würde. Weiterhin sind der Zweck, das Ziel und das Ausmaß der Durchsuchung zu benennen. Dient die Durchsuchung dem Auffinden von Beweismitteln, so sind diese soweit möglich, ggfs. annährungsweise, zu bezeichnen."

Sind die nicht erfüllt, dann wird die Tür wohl zugehen.

Abgesehen davon, widerrechtlich beschaffte Beweise haben vor Gericht keine Wirkung.

Ich stell mir das gerade mal bildlich vor...
Der Staatsanwalt lässt nen Schubkarren voller Beweismittel zum Richter schaffen, mit dem Hinweis, wurde bei der Durchsuchung bei (Bier)Kelle am 27.10. sichergestellt.
Dann geh ich mit dem Originaldurchsuchungsbefehl zum Richter, und frage ihn, nach der Straftat, weswegen die Durchsuchung statt fand.
Kann er nix dazu auf dem Befehl finden, kann der Staatsanwalt sämtliche Beweise einpacken und die Einstellung des Verfahrens beantragen.

Warum werde ich den Eindruck nicht los, dass es Leute gibt, die der Meinung sind, Polizei und Gerichtbarkeit bräuchten sich an keinerlei Regeln zu halten???

gruss kelle!
 
Es gibt Anforderungen an einen Durchsuchungsbefehl, die vom BVerfG festgesetzt sind.

"Sie muss die Straftat bezeichnen, deren Begehung Anlass für die Durchsuchung gibt. Bei Wohnungsdurchsuchungen sind darüber hinaus tatsächliche Angaben über den Tatvorwurf zu machen, soweit nicht dadurch der Untersuchungszweck gefährdet würde. Weiterhin sind der Zweck, das Ziel und das Ausmaß der Durchsuchung zu benennen. Dient die Durchsuchung dem Auffinden von Beweismitteln, so sind diese soweit möglich, ggfs. annährungsweise, zu bezeichnen."

Sind die nicht erfüllt, dann wird die Tür wohl zugehen.

Abgesehen davon, widerrechtlich beschaffte Beweise haben vor Gericht keine Wirkung.
In der Tat gibt es Richtlinien für Durchsuchungsbeschlüsse. Was aber nicht heisst, dass sich da jeder dran hält. Sonst würde ein Gesetzbuch reichen und wir bräuchten keine Polizei ;)

Zu dem Beispiel mit der Tür: Joa schön, du machst die Tür zu, sie holen nen Schlüsseldienst oder treten dir die Tür ein wegen Verdunkelungsgefahr. Was machst du dann? Fakt ist, dass du sie nicht rausschmeissen kannst, wenn sie wirklich rein wollen. Kannst ihnen nen Ohr abquatschen, mehr nicht.
Und das mit den wiederrechtlich beschafften Beweisen stimmt nicht. In Deutschland folgt aus einer illegalen Durchsuchung nicht zwangsweise ein Beweisverwertungsverbot, nachzuhören hier.

Warum werde ich den Eindruck nicht los, dass es Leute gibt, die der Meinung sind, Polizei und Gerichtbarkeit bräuchten sich an keinerlei Regeln zu halten???
Da hast du den falschen Eindruck. Ich habe vor den deutschen Gerichten grossen Respekt. Das Problem ist, dass die Polizei manchmal mit Dingern kommt, die eines Rechtsstaats und der Uniform meiner Meinung nach unwürdig sind, z.B. vor kurzem die Quartzsandhandschuhe der Berliner Polizei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem Beispiel mit der Tür: Joa schön, du machst die Tür zu, sie holen nen Schlüsseldienst oder treten dir die Tür ein wegen Verdunkelungsgefahr. Was machst du dann?

So lange ich den Durchsuchungsbeschluss habe, der in dem gestellten Falle unvollständig und damit ungültig ist, lehne ich mich entspannt zurück, schließlich wollte ich eh mal ne neue Wohnungstür haben. ;)

Und das mit den wiederrechtlich beschafften Beweisen stimmt nicht. In Deutschland folgt aus einer illegalen Durchsuchung nicht zwangsweise ein Beweisverwertungsverbot, nachzuhören hier.

Ist das wieder ein Einzelfall oder soll ich da echt reinhören?

Das Problem ist, dass die Polizei manchmal mit Dingern kommt, die eines Rechtsstaats und der Uniform meiner Meinung nach unwürdig sind, z.B. vor kurzem die Quartzsandhandschuhe der Berliner Polizei.

Keine Ahnung was ein Quarzsandhandschuh ist...
Dass Polizisten bestrebt sind, Erfolge vorzuweisen habe ich am eigenem Leib erfahren...
Ich wurde mal mit dem Motorrad geblitzt.
Da bin ich durch die Gegend gefahren und wurde innerorts geblitzt.
Ich bin nicht mutwillig schnell gefahren sondern habe nur nicht entsprechend gebremst.
Trotzdem Punkterang.

Irgendwann kam das Schreiben mit dem Foto an und ich sollte Stellung nehmen.
Alles erstmal ignoriert weil ein Foto eines Motorrades ohne Kennzeichen ist für mich irrelevant.

Dann wurde ich vorgeladen und bin da hin.
Der Polizist, bestrebt ein Ergebnis zu bringen, wollte mich überführen und ich habe mich stur gestellt.
Dann fing er mit irgendwelchen Rechtsbelehrungen an, womit sie mich drankriegen würden wenn ich weiterhin bei meiner Aussage bleiben würde.
So mit bis zu zwei Jahren Bewährung und so...

War nett was der alles erzählt hat.

Dann fragte ich einfach:
Sie haben hier ein Foto eines Motorrades mit Fahrer, der nicht zu erkennen ist.
Und Sie behaupten, es wäre mein Motorrad.
Ich hätte gern mal das Kennzeichen des Motorrades gesehen.
*stammelstammel*
Er rief bei der anderen Dienststelle an und erfuhr, dass EIN Polizist das Kennzeichen notiert hat.

DAS war es dann.

Ich weiß, ich bin extrem abgeschwiffen..
Was ich nur sagen wollte:
Wenn sich der Bürger halbwegs mit den Gesetzen auskennt, hat er auch nichts zu befürchten.

gruss kelle!
 
So lange ich den Durchsuchungsbeschluss habe, der in dem gestellten Falle unvollständig und damit ungültig ist, lehne ich mich entspannt zurück, schließlich wollte ich eh mal ne neue Wohnungstür haben. ;)
Sagt ja keiner, dass du die Tür nicht ersetzt bekommst im Falle des Falles. Aber ich würde mir in der Situation weniger Gedanken um die Tür machen als vielmehr um mein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, dass da grade eingetreten wird ;)
Ist das wieder ein Einzelfall oder soll ich da echt reinhören?
Ist kein Einzelfall. Ist ein Vortrag eines Rechtsanwalts über Hausdurchsuchungen und seine Erfahrungen mit selbiger im Laufe der Jahre. Und nebenbei noch überaus unterhaltsam :)
Keine Ahnung was ein Quarzsandhandschuh ist...
Handschuhe gefüllt mit Sand. Die wurden bei Berliner Polizisten gefunden. Sie fanden wohl die Idee ganz toll, damit Demonstranten zu schlagen, obwohl die Dinger, zumindest nach deren Polizeipräsident, illegal sind.
Wenn sich der Bürger halbwegs mit den Gesetzen auskennt, hat er auch nichts zu befürchten.
Ich beschäftige mich nun wirklich nicht grade wenig mit Verfahren rund um Bürgerrechte und ich würde nichtmal ansatzweise sagen, dass ich mich in den Gesetzen auskenne. Darum haben wir ja §55 StPO, darum haben die Amerikaner ihren 5ten Verfassungszusatz, darum hat fast jedes halbwegs demokratische Land ein ähnliches Gesetz. Das ist der Einzige, den man wirklich kennen muss.

Trotzdem würde min. die Hälfte Deutschlands zum Revier rennen, wenn ein Zettel mit der Schrift "Vorladung" ankommt, und macht dort dann eine Aussage, obwohl sie gar nicht qualifiziert sind, sich über die rechtlichen Konsequenzen ein Bild zu machen. Laut wikipedia gab es 2003 2.197 Bundesgesetze und 3.131 Bundesrechtsverordnungen, die Gesetze der Länder nicht eingeschlossen. Wer kann bei einer Aussage beurteilen, ob er sich dadurch jetzt oder in Zukunft strafbar macht?

Es geht bei der Diskussion um VDS, Bundestrojaner u.ä. aber auch nicht um die Leute, die wissen, was sie tun. Die wissen, wie sie um VDS herumschiffen, wie sie sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten dürfen, wie sie dem BKA ins Gesicht gähnen, wenn sie mit ihrer "Remote Forensic Software" ankommen. Das wissen die Terroristenkinderpornographen aber mit ziemlicher Sicherheit auch. Der Michel auf der Strasse weiss von all dem aber nichts und will vermutlich auch nichts davon wissen.

Aber auch wenn man selbst es vermeiden kann, von einer Ungerechtigkeit betroffen zu werden, muss man sie ja noch nicht über andere ergehen lassen. ;)


Wall of Text, sorry :ugly:
 
[N] Zweifelhafter Nutzen von teuren Überwachungskameras im öffentlichen Raum

Folgende News wurde am 28.12.2008 um 12:46:00 Uhr veröffentlicht:
Zweifelhafter Nutzen von teuren Überwachungskameras im öffentlichen Raum
Shortnews

Bei der Verbrechensaufklärung oder -verhinderung leisten Überwachungskameras in S-Bahn-Bereichen oder an öffentlichen Plätzen kaum Hilfestellung. Ihr Einsatz, so der Geschäftsführer der S-Bahnen in Hamburg, sei vor allem "psychologisch" wertvoll. Die Kameras suggerierten den Fahrgästen Sicherheit. Die teuren Maßnahmen brächten vor allem den Anbietern der High-Tech-Geräte Geld, denn die Häufigkeit krimineller Übergriffe im S-Bahnbereich liegt im überschaubaren Bereich. Die High-Tech-Ausgaben stehen dazu in keinem angemessenen Verhältnis. Zu diesem Schluss kommen auch Studien des amerikanischen Heimatschutzministerium und ähnliche Untersuchungen der Kriminalpolizei in Großbritannien. Doch ob Hamburg, Leipzig, Berlin, Paris oder London - die kostenintensive elektronische Überwachung der S-Bahn-Bereiche wird weiter ausgebaut.
 
Also meiner Meinung nach bringen diese Kameras relativ wenig. Wer die Münchner "U-Bahn-Schläger"-Aufnahmen gesehen hat weiß, wie wenig man erkennt.
Deswegen glaube ich auch nicht, dass sich Täter von Kameras abhalten lassen. Jedenfalls nicht in dem Maße, dass ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt ist.

Ich finde, man sollte das Rechtssystem mal überdenken, damit Täter auch bestraft werden. Was heutzutage in D abgeht, kann einfach nicht sein.

Nachdem nun in München auch in den U-Bahnen Kameras sind, muss was passieren. Man kann mittlerweile die Wege einer jeden Person präzise nachverfolgen. Die MVG können von den Fahrgästen Profile anlegen, wer sich wann wo wie lange aufhält usw. Ich behaupte nicht dass sie es tun, aber die Möglichkeit, dass sie es tun könnten, reicht für mich aus, mich unwohl zu fühlen.
 
So, und wie passt das nun wieder?

Na, wenn ich Person Y an einem äußeren Kennzeichen festmachen kann. Ich z.B. habe eine auffällige Jacke mit einem großen Bild hinten drauf (weiß auf schwarz), was relativ gut zu erkennen sein dürfte.

Das wenig erkennen war auf Personen bezogen, die gesucht werden. Anhand dieser Bilder werden wenige "einfach so" die betreffende Person erkennen.

ABER: Wenn ich morgen früh aus dem Haus gehe, weiß z.B. meine Freundin, wie ich aussehe. Wenn sie nun meinen Weg verfolgen möchte, braucht sie also nur eine kleine Zeitspanne von den Bändern einsehen und sieht mich, wie ich den Bahnhof betrete. Ab dort bis zu meinem Verlassen der öffentlichen kann sie dann aufgrund der Abdeckung perfekt nachverfolgen, was ich so tue.

Bei schlechter Qualität ist die "Ich kenne die Person und suche sie in einer Aufnahme" immer besser möglich als "Ich kenne die Person nicht und versuche herauszufinden, wer sie ist".
 
Nachdem nun in München auch in den U-Bahnen Kameras sind, muss was passieren. Man kann mittlerweile die Wege einer jeden Person präzise nachverfolgen.
Bei uns in Nürnberg sind Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen schon seit Jahren mit 2-3 Kameras ausgestattet. Zwar nicht alle, aber die neueren Fahrzeuge.

Im Infoschreiben des Unternehmens hab ich gelesen - und das find ich auch sinnvoll -, dass die Aufnahmen in den Fahrzeugen nach 24 Stunden automatisch wieder überspielt werden, außer der Fahrer drückt n Knöpfchen, weil irgendwas passiert is, z.B. auch wenn er Beschädigungen am Fahrzeug feststellt, um Vandalismus aufzudecken. Dann bleibt die Aufnahme erhalten und wird verwertet.
 
Im Infoschreiben des Unternehmens hab ich gelesen - und das find ich auch sinnvoll -, dass die Aufnahmen in den Fahrzeugen nach 24 Stunden automatisch wieder überspielt werden, außer der Fahrer drückt n Knöpfchen, weil irgendwas passiert is, z.B. auch wenn er Beschädigungen am Fahrzeug feststellt, um Vandalismus aufzudecken. Dann bleibt die Aufnahme erhalten und wird verwertet.

Punkt 1: Wer kontrolliert, ob das wirklich wieder gelöscht wird? Und wer sagt dir, dass Herr Y vom Sicherheitsdienst nicht vorher ne Kopie macht.
Punkt 2: Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Videos in München nicht dazu taugen, Vandalismus aufzudecken. In dem speziellen Fall wurde auf dem U-Bahn-Steig ein Feuerlöscher entleert, der Täter an einer späteren Station von der U-Bahn-Polizei gestellt; Am Ende konnte man ihm nichts beweisen, da die Bilder nicht aussagekräftig genug waren und nur 1 Zeuge (wohl Aussage gegen Aussage) vorhanden war (U-Bahn-Fahrer).
Punkt 3: Gerade Vandalismus wird doch oft erst viel später als 24h bemerkt, jedenfalls würde ich das annehmen. Also bringen die Videoaufnahmen da doch auch nichts, oder liege ich falsch?
 
Punkt 1: Wer kontrolliert, ob das wirklich wieder gelöscht wird? Und wer sagt dir, dass Herr Y vom Sicherheitsdienst nicht vorher ne Kopie macht.
Tja, was man solchen Revolverblättchen glaubt, steht natürlich auf einem anderen Papier :mrgreen: Ich bin kein besonderer Freund (um nicht zu sagen, ich könnte mich täglich über die öffentlichen Verkehrsmittel aufregen! :evil: :evil:), aber ich versuch, wenigstens n bisschen was Positives in deren Infos zu finden. N Fünkchen Wahrheit wird wohl drinstecken, sonst würden sie's nicht so schreiben. Dass da ne Märchentante nur Stories erfindet, kann ich mir nicht vorstellen, drum gehen wir mal zu deren Gunsten davon aus, sie würden wirklich nach 24 Stunden wieder löschen.
Punkt 3: Gerade Vandalismus wird doch oft erst viel später als 24h bemerkt, jedenfalls würde ich das annehmen. Also bringen die Videoaufnahmen da doch auch nichts, oder liege ich falsch?
Ich beziehe mich wieder auf das, was ich gelesen habe und da hieß es was von, dass die jeden Abend das Fahrzeug durchsehen. Würde also schon Sinn machen.
 
Wenn ich morgen früh aus dem Haus gehe, weiß z.B. meine Freundin, wie ich aussehe. Wenn sie nun meinen Weg verfolgen möchte, braucht sie also nur eine kleine Zeitspanne von den Bändern einsehen und sieht mich, wie ich den Bahnhof betrete.
Na, da kann man ja noch von Glück sprechen, dass die Bänder nicht öffentlich im Fernsehen gezeigt werden. Sonst wüsste deine Freundin tatsächlich wo du ein- und ausgestiegen bist.

Wer kontrolliert, ob das wirklich wieder gelöscht wird? Und wer sagt dir, dass Herr Y vom Sicherheitsdienst nicht vorher ne Kopie macht.
:yawn: Kannst ja mal bei Herrn Y zu Hause vorbeischauen. Irgendwo muss er ja nen riesigen Raum mit Videobändern haben.

In dem speziellen Fall wurde auf dem U-Bahn-Steig ein Feuerlöscher entleert, der Täter an einer späteren Station von der U-Bahn-Polizei gestellt; Am Ende konnte man ihm nichts beweisen, da die Bilder nicht aussagekräftig genug waren und nur 1 Zeuge (wohl Aussage gegen Aussage) vorhanden war (U-Bahn-Fahrer).
U-Bahn-Polizei? Was ihr alles habt in München! 8O Unglaublich!

Nee, aber ist doch super. Schneller kann man einen Täter kaum fassen. Wenn sich dann nur ein Zeuge gemeldet hat ist das leider Pech. Ohne Kamera wäre es aber gar nicht erst möglich gewesen den Täter überhaupt zu fassen und schon gar nicht so schnell.

Gerade Vandalismus wird doch oft erst viel später als 24h bemerkt, jedenfalls würde ich das annehmen.
Und was bringt dich zu der Annahme?
Ich gehe viel mehr davon aus, dass es so konzipiert ist, dass die Aufnahmen bei der Aufklärung von Vandalismus-Delikten wirklich helfen können.
 
U-Bahn-Polizei? Was ihr alles habt in München! 8O Unglaublich!

Nee, aber ist doch super. Schneller kann man einen Täter kaum fassen. Wenn sich dann nur ein Zeuge gemeldet hat ist das leider Pech. Ohne Kamera wäre es aber gar nicht erst möglich gewesen den Täter überhaupt zu fassen und schon gar nicht so schnell.

Leider falsch. Der u-Bahn-Fahrer hat die U-Bahn-Polizei gerufen, nachdem er wohl gesehen hat, das der Feuerlöscher benutzt wurde. Die Kameras waren also völlig nutzlos.

Zum anderen: Natürlich wird meine Freundin die Bänder nicht zu Gesicht bekommen und Herr Y wird nicht alle Aufnahmen bei sich daheim horten, aber die Möglichkeit besteht.

Ich bin einfach sehr strikt gegen solche Massenüberwachung, da man nie weiß, wofür die vorhandene Infrastruktur wirklich genutzt wird. Wer sagt mir, dass nicht in 2 Jahren die Politiker drauf kommen, dass es doch ganz nützlich wäre zu wissen, wer zum Parteitag der XYZ-Partei erscheint und sich mal eben in den Überwachungsraum der nahegelegenen U-Bahn-Station setzen? Wie schon gesagt, man kann den Weg einer einzelnen Person in München schon relativ gut nachverfolgen, und das finde ich einfach kritisch.