Dann hast du wohl den ganzen Thread nicht gelesen, denn "Operation Ore" hat nicht nur im UK "Früchte getragen".Aber mehr als Verschwörungstheorien und seltene Einzelfälle kamen hier doch noch nicht ans Tageslicht.
gruss kelle!
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Dann hast du wohl den ganzen Thread nicht gelesen, denn "Operation Ore" hat nicht nur im UK "Früchte getragen".Aber mehr als Verschwörungstheorien und seltene Einzelfälle kamen hier doch noch nicht ans Tageslicht.
gruss kelle!
Quelle?Die Polizei ist in der Pflicht nachzuweisen, dass nicht nur Deine Handynummer mit einer anderen Kontakt hatte, sondern dass Du tatsächlich gewählt und telefoniert hast.
).Inwieweit würdest du dich einem solchen Durchsuchungsbeschluss denn widersetzen, wenn man fragen darf?Abgesehen davon, wenn irgendein Hirni so blöd ist, die Ermittler mit nem Blankoformular ins Haus zu lassen, selbst Schuld.
Quelle?
Denn zumindest beim Internetzugang stimmt das so nicht. In der Rechtsprechung wird immer noch "diskutiert", ob der Eigentümer des Anschlusses haftbar gemacht werden kann für das, was über seinen Anschluss gesendet wurde...
Inwieweit würdest du dich einem solchen Durchsuchungsbeschluss denn widersetzen, wenn man fragen darf?
In der Tat gibt es Richtlinien für Durchsuchungsbeschlüsse. Was aber nicht heisst, dass sich da jeder dran hält. Sonst würde ein Gesetzbuch reichen und wir bräuchten keine PolizeiEs gibt Anforderungen an einen Durchsuchungsbefehl, die vom BVerfG festgesetzt sind.
"Sie muss die Straftat bezeichnen, deren Begehung Anlass für die Durchsuchung gibt. Bei Wohnungsdurchsuchungen sind darüber hinaus tatsächliche Angaben über den Tatvorwurf zu machen, soweit nicht dadurch der Untersuchungszweck gefährdet würde. Weiterhin sind der Zweck, das Ziel und das Ausmaß der Durchsuchung zu benennen. Dient die Durchsuchung dem Auffinden von Beweismitteln, so sind diese soweit möglich, ggfs. annährungsweise, zu bezeichnen."
Sind die nicht erfüllt, dann wird die Tür wohl zugehen.
Abgesehen davon, widerrechtlich beschaffte Beweise haben vor Gericht keine Wirkung.
Da hast du den falschen Eindruck. Ich habe vor den deutschen Gerichten grossen Respekt. Das Problem ist, dass die Polizei manchmal mit Dingern kommt, die eines Rechtsstaats und der Uniform meiner Meinung nach unwürdig sind, z.B. vor kurzem die Quartzsandhandschuhe der Berliner Polizei.Warum werde ich den Eindruck nicht los, dass es Leute gibt, die der Meinung sind, Polizei und Gerichtbarkeit bräuchten sich an keinerlei Regeln zu halten???
Zu dem Beispiel mit der Tür: Joa schön, du machst die Tür zu, sie holen nen Schlüsseldienst oder treten dir die Tür ein wegen Verdunkelungsgefahr. Was machst du dann?
Und das mit den wiederrechtlich beschafften Beweisen stimmt nicht. In Deutschland folgt aus einer illegalen Durchsuchung nicht zwangsweise ein Beweisverwertungsverbot, nachzuhören hier.
Das Problem ist, dass die Polizei manchmal mit Dingern kommt, die eines Rechtsstaats und der Uniform meiner Meinung nach unwürdig sind, z.B. vor kurzem die Quartzsandhandschuhe der Berliner Polizei.
Sagt ja keiner, dass du die Tür nicht ersetzt bekommst im Falle des Falles. Aber ich würde mir in der Situation weniger Gedanken um die Tür machen als vielmehr um mein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, dass da grade eingetreten wirdSo lange ich den Durchsuchungsbeschluss habe, der in dem gestellten Falle unvollständig und damit ungültig ist, lehne ich mich entspannt zurück, schließlich wollte ich eh mal ne neue Wohnungstür haben.![]()
Ist kein Einzelfall. Ist ein Vortrag eines Rechtsanwalts über Hausdurchsuchungen und seine Erfahrungen mit selbiger im Laufe der Jahre. Und nebenbei noch überaus unterhaltsamIst das wieder ein Einzelfall oder soll ich da echt reinhören?
Handschuhe gefüllt mit Sand. Die wurden bei Berliner Polizisten gefunden. Sie fanden wohl die Idee ganz toll, damit Demonstranten zu schlagen, obwohl die Dinger, zumindest nach deren Polizeipräsident, illegal sind.Keine Ahnung was ein Quarzsandhandschuh ist...
Ich beschäftige mich nun wirklich nicht grade wenig mit Verfahren rund um Bürgerrechte und ich würde nichtmal ansatzweise sagen, dass ich mich in den Gesetzen auskenne. Darum haben wir ja §55 StPO, darum haben die Amerikaner ihren 5ten Verfassungszusatz, darum hat fast jedes halbwegs demokratische Land ein ähnliches Gesetz. Das ist der Einzige, den man wirklich kennen muss.Wenn sich der Bürger halbwegs mit den Gesetzen auskennt, hat er auch nichts zu befürchten.

Bei der Verbrechensaufklärung oder -verhinderung leisten Überwachungskameras in S-Bahn-Bereichen oder an öffentlichen Plätzen kaum Hilfestellung. Ihr Einsatz, so der Geschäftsführer der S-Bahnen in Hamburg, sei vor allem "psychologisch" wertvoll. Die Kameras suggerierten den Fahrgästen Sicherheit. Die teuren Maßnahmen brächten vor allem den Anbietern der High-Tech-Geräte Geld, denn die Häufigkeit krimineller Übergriffe im S-Bahnbereich liegt im überschaubaren Bereich. Die High-Tech-Ausgaben stehen dazu in keinem angemessenen Verhältnis. Zu diesem Schluss kommen auch Studien des amerikanischen Heimatschutzministerium und ähnliche Untersuchungen der Kriminalpolizei in Großbritannien. Doch ob Hamburg, Leipzig, Berlin, Paris oder London - die kostenintensive elektronische Überwachung der S-Bahn-Bereiche wird weiter ausgebaut.
So, und wie passt das nun wieder?Wer die Münchner "U-Bahn-Schläger"-Aufnahmen gesehen hat weiß, wie wenig man erkennt. [...]
Man kann mittlerweile die Wege einer jeden Person präzise nachverfolgen.
So, und wie passt das nun wieder?
Bei uns in Nürnberg sind Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen schon seit Jahren mit 2-3 Kameras ausgestattet. Zwar nicht alle, aber die neueren Fahrzeuge.Nachdem nun in München auch in den U-Bahnen Kameras sind, muss was passieren. Man kann mittlerweile die Wege einer jeden Person präzise nachverfolgen.
Im Infoschreiben des Unternehmens hab ich gelesen - und das find ich auch sinnvoll -, dass die Aufnahmen in den Fahrzeugen nach 24 Stunden automatisch wieder überspielt werden, außer der Fahrer drückt n Knöpfchen, weil irgendwas passiert is, z.B. auch wenn er Beschädigungen am Fahrzeug feststellt, um Vandalismus aufzudecken. Dann bleibt die Aufnahme erhalten und wird verwertet.
Nachdem nun in München auch in den U-Bahnen Kameras sind, muss was passieren.
Tja, was man solchen Revolverblättchen glaubt, steht natürlich auf einem anderen PapierPunkt 1: Wer kontrolliert, ob das wirklich wieder gelöscht wird? Und wer sagt dir, dass Herr Y vom Sicherheitsdienst nicht vorher ne Kopie macht.
Ich beziehe mich wieder auf das, was ich gelesen habe und da hieß es was von, dass die jeden Abend das Fahrzeug durchsehen. Würde also schon Sinn machen.Punkt 3: Gerade Vandalismus wird doch oft erst viel später als 24h bemerkt, jedenfalls würde ich das annehmen. Also bringen die Videoaufnahmen da doch auch nichts, oder liege ich falsch?
Na, da kann man ja noch von Glück sprechen, dass die Bänder nicht öffentlich im Fernsehen gezeigt werden. Sonst wüsste deine Freundin tatsächlich wo du ein- und ausgestiegen bist.Wenn ich morgen früh aus dem Haus gehe, weiß z.B. meine Freundin, wie ich aussehe. Wenn sie nun meinen Weg verfolgen möchte, braucht sie also nur eine kleine Zeitspanne von den Bändern einsehen und sieht mich, wie ich den Bahnhof betrete.
Wer kontrolliert, ob das wirklich wieder gelöscht wird? Und wer sagt dir, dass Herr Y vom Sicherheitsdienst nicht vorher ne Kopie macht.
U-Bahn-Polizei? Was ihr alles habt in München!In dem speziellen Fall wurde auf dem U-Bahn-Steig ein Feuerlöscher entleert, der Täter an einer späteren Station von der U-Bahn-Polizei gestellt; Am Ende konnte man ihm nichts beweisen, da die Bilder nicht aussagekräftig genug waren und nur 1 Zeuge (wohl Aussage gegen Aussage) vorhanden war (U-Bahn-Fahrer).
Und was bringt dich zu der Annahme?Gerade Vandalismus wird doch oft erst viel später als 24h bemerkt, jedenfalls würde ich das annehmen.
U-Bahn-Polizei? Was ihr alles habt in München!Unglaublich!
Nee, aber ist doch super. Schneller kann man einen Täter kaum fassen. Wenn sich dann nur ein Zeuge gemeldet hat ist das leider Pech. Ohne Kamera wäre es aber gar nicht erst möglich gewesen den Täter überhaupt zu fassen und schon gar nicht so schnell.
Das wäre dann aber schon paranoidWer sagt mir, dass nicht in 2 Jahren die Politiker drauf kommen, dass es doch ganz nützlich wäre zu wissen, wer zum Parteitag der XYZ-Partei erscheint [...]