Jetzt deutlicher?

Nee, eigentlich nicht :).

Ich verstehe das für die Lehrer, denn die sollen keinen Einfluss auf die Schüler nehmen. Sie sind Staatsbedienstete und der Staat hat sich aus solchen Dingen rauszuhalten. Darum ist es sinnvoll die Grundrechte hier einzuschränken und politische/religiöse/wasweißich Äußerungen auf den privaten Bereich zu verschieben.

Schüler jedoch sind keine "Staatsvertreter". Es gibt keinen Grund deren Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Nur weil man ein öffentliches Gebäude betritt muss man (zumindest meiner Überzeugung nach) seine Meinung nicht ausstellen.
 
Nana ... ;) Das Grundgesetz brauch deshalb nicht geändert werden denn Schulen sind immer noch Ländersache.

Und das Recht auf freie Meinungsäusserung wird ihnen ja nicht abgesprochen.
Im zitierten BW-Gesetz steht doch eindeutig drin ...

... oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören

Das gilt meiner Meinung nach genau so für Schüler.
Deiner Aussage nach wäre die Meinungsäusserung [mündlich, Button, Aufnäher] "Ausländer raus" genau so legitim wie ein "Nazis raus".

Beides empfinde ich als störend und den Schulfrieden gefährdend.
 
Nana ... ;) Das Grundgesetz brauch deshalb nicht geändert werden denn Schulen sind immer noch Ländersache.

Das gilt meiner Meinung nach genau so für Schüler.
Deiner Aussage nach wäre die Meinungsäusserung [mündlich, Button, Aufnäher] "Ausländer raus" genau so legitim wie ein "Nazis raus".

Beides empfinde ich als störend und den Schulfrieden gefährdend.

Also erstens gilt das Grundgesetz auch in den Ländern.

Zweitens hast Du es immer noch nicht verstanden, glaube ich. Die Norm gilt ausschließlich für die Bediensteten des Staates. Das Wörtchen Schule sagt nur aus, dass die Ihre Meinung anderswo trotzdem verteten dürfen.

Drittens: "Ausländer raus" und "Nazis raus" sind legitime Meinungen (Wenn auch im ersten Fall eine dämliche).
 
Also erstens gilt das Grundgesetz auch in den Ländern.

Ach was. :ugly:
Das Kopftuchverbot ist allerdings Ländersache genau so wie Schulgesetze.

Zweitens hast Du es immer noch nicht verstanden, glaube ich. Die Norm gilt ausschließlich für die Bediensteten des Staates. Das Wörtchen Schule sagt nur aus, dass die Ihre Meinung anderswo trotzdem verteten dürfen.

Und? Nichts anderes habe ich geschrieben - ich beziehe mich lediglich auf das Schulgebäude.

Drittens: "Ausländer raus" und "Nazis raus" sind legitime Meinungen (Wenn auch im ersten Fall eine dämliche).

... sind deshalb laut ausgesprochen auch nicht störend für den Schulfrieden?
 
Ach was. :ugly:
Das Kopftuchverbot ist allerdings Ländersache genau so wie Schulgesetze.

Ländergesetze sind aber verfassungswidrig, wenn sie unberechtigt Grundrechte einschränken...

Und? Nichts anderes habe ich geschrieben - ich beziehe mich lediglich auf das Schulgebäude.

Nein. Du willst den Schülern etwas verbieten. Das Gesetz gilt aber nur für Lehrer.

... sind deshalb laut ausgesprochen auch nicht störend für den Schulfrieden?

Das vielleicht schon, sie sind deshalb aber durch das von Dir zitierte Gesetz nicht verboten.
 
Das vielleicht schon, sie sind deshalb aber durch das von Dir zitierte Gesetz nicht verboten.

Beispiel Bayern.

(3) Schülerinnen und Schüler dürfen Abzeichen, Anstecknadeln, Plaketten, Aufkleber und ähnliche Zeichen tragen, wenn dadurch nicht der Schulfriede, der geordnete Schulbetrieb, die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, das Recht der persönlichen Ehre oder die Erziehung zur Toleranz gefährdet wird. 2 Im Zweifelsfall entscheidet hierüber die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. 3 Die bzw. der Betroffene kann die Behandlung im Schulforum verlangen.

Ich bin mir sicher, dass ähnliche Gesetze auch in anderen Bundesländern gelten. Bei Gelegenheit suche ich mal danach.
 
Nanana, wer bitte schön ist Philo Sarrazin?
Ich denke ihr meint den Thilo Sarrazin der SPD.
Aber nun B2T.
 
Nochmal ... ich bin der Meinung, dass weder religiöse Symbole noch politische in einer Schule etwas zu suchen haben. Egal ob diese von einem Lehrer oder Schüler "präsentiert" werden.

Jetzt deutlicher?

ok dann ziehn wir die komerziellen Symbole also z.B. Markenkleidung auch noch raus und neutralisieren gleich alles..... keine Symbole und Schuluniform also - wenn man denn mehr Konsequenz und weniger Freiheit haben möchte
 
Nana ... ;) Das Grundgesetz brauch deshalb nicht geändert werden denn Schulen sind immer noch Ländersache.

  • Grundgesetz Artikel 7 Abs. 1 bis 3 [Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Ergo haben wir keine Trennung.
 
Verstehe ich irgendwie nicht. Man darf doch sowohl eine religiöse als auch eine politische Haltung haben und diese auch mit Symbolen zum Ausdruck bringen, oder?

Klar, Lehrer sollten das nicht tun - aber die Schüler, warum die nicht?

Dann sollten aber auch Kreuze in den Klassenzimmern hängen bleiben dürfen. Ich bin sicher kein überkatholischer Mensch, im Gegenteil, ich habe eher eine schlechte Meinung über die Auslegung des Christentums durch die Kirche, insbes. durch den Papst, aber das wäre genau die gleiche Thematik.
 
Doch haben wir schon...

Keine Trennung wäre vorhanden, wenn dort stehen würde: Katholische Religion ist Pflichtfach.. oder Islamkunde oder Scientology :ugly:

LG

Nope. Es wir Religion an der Schule unterrichtet und zwar nur solche, die staatlich anerkannt ist ;)
Eine konsequente Trennung würde bedeuten, dass Religionsunterricht niemals in einem staatlichem Gebäude stattfinden kann.


Dann sollten aber auch Kreuze in den Klassenzimmern hängen bleiben dürfen.

Es ist ein Unterschied, ob ein_e Schüler_in ein religiöses Symbol trägt, oder ob das Klassenzimmer mit einem solchen bestückt ist.
 
Beispiel Bayern

Ich bin mir sicher, dass ähnliche Gesetze auch in anderen Bundesländern gelten. Bei Gelegenheit suche ich mal danach.

Interessantes Gesetz. Man lernt halt immer wieder etwas neues :D. Ich bin gespannt, ob Du ähnliches für andere Bundesländer auch findest.

Nur. Diese Regelung wirft ja weitere Fragen auf. Nämlich ab wann stört ein Abzeichen "Nazis raus" bzw. "Ausländer raus" den Schulfrieden?

Gib es in Bayern schon Schulleiter, die solche Abzeichen unter Anwendung des obigen Gesetzes solche Anstecker verboten haben?

Inwiefern muss dabei die systematische Stellung der Regelung (nämlich in einem Paragraphen über Werbung an Schulen) beachtet werden? Wenn der abzeichentragende Schüler nichts weiter tut (also nicht versucht andere Schüler von dem Inhalt seines Abzeichen zu überzeugen), kann dann bereits der Schulfrieden oder die anderen genannten Rechtsgüter gefährdet sein?
 
Dann sollten aber auch Kreuze in den Klassenzimmern hängen bleiben dürfen.

Dürfen sie ja prinzipiell auch...

Damals ging es in bayern um etwas anderes...

Da gab es ein gesetz, dass im Klassenzimmer ein Kreuz hängen MUSS.

Dagegen wurde erfolgreich geklagt.

Der Umkehrschluss, Kreuze wären jetzt verboten, ist falsch.

gruss kelle!
 
Nur. Diese Regelung wirft ja weitere Fragen auf. Nämlich ab wann stört ein Abzeichen "Nazis raus" bzw. "Ausländer raus" den Schulfrieden?

Wie beschrieben ist es wohl ein "Antragsdelikt" und wird im Zweifel vom Schulleiter entschieden.

Gib es in Bayern schon Schulleiter, die solche Abzeichen unter Anwendung des obigen Gesetzes solche Anstecker verboten haben?

Mir ist zumindest nichts bekannt. Was aber die gesetzliche Regelung als solches nicht in Frage stellen muss.

Inwiefern muss dabei die systematische Stellung der Regelung (nämlich in einem Paragraphen über Werbung an Schulen) beachtet werden? Wenn der abzeichentragende Schüler nichts weiter tut (also nicht versucht andere Schüler von dem Inhalt seines Abzeichen zu überzeugen), kann dann bereits der Schulfrieden oder die anderen genannten Rechtsgüter gefährdet sein?

Aber natürlich kann das sein. Solange sich aber kein anderer Schüler von diesen politischen Botschaften benachteiligt bzw. diskriminiert fühlt und das zur Anzeige bringt, passiert auch nix.
 
Aber natürlich kann das sein. Solange sich aber kein anderer Schüler von diesen politischen Botschaften benachteiligt bzw. diskriminiert fühlt und das zur Anzeige bringt, passiert auch nix.

Na ja. Es dürfte dann wohl auch fraglich sein, ob die Gefühle eines einzelnen Schülers bereits den Schulfrieden stören.
 
Folgende News wurde am 26.08.2010 um 09:19:51 Uhr veröffentlicht:
Nahles: Sarrazin missbraucht Namen der SPD
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Hamburg (dpa) - SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat Bundesbank-Vorstandsmitglied Thilo Sarrazin wegen dessen Äußerungen über mangelnde Integrationsbereitschaft von Ausländern vorgeworfen, den Namen der SPD zu missbrauchen. «Sarrazin ist ein unterbeschäftigter Bundesbanker mit ausgeprägter Profilneurose», sagte Nahles dem «Hamburger Abendblatt» (Donnerstag). «Das allein wäre noch nicht bemerkenswert, aber er missbraucht den Namen der SPD. » Wer einzelne Bevölkerungsgruppen pauschal verächtlich mache und gegeneinander aufbringe, treibe ein perfides, vergiftetes Spiel mit Ängsten und Vorurteilen und habe mit den Werten und Überzeugungen der SPD rein gar nichts mehr zu tun, sagte Nahles. Anlass der Kritik sind vorab veröffentliche Passagen aus Sarrazins neuem Buch. Darin warnt der 65-jährige frühere Finanzsenators des rot-roten Berliner Senats unter anderem davor, dass die Deutschen zu «Fremden im eigenen Land» werden.