Steuer Steuerfragen-Thread

Nein, das sollte nur eine Anregung sein, dass es ja auch mehr als nur ein Template gewesen sein könnte.

Ich glaube ich sollte meine Frage-als-Antwort-Technik mal überdenken :think:
 
Ich glaube ich sollte meine Frage-als-Antwort-Technik mal überdenken :think:

Ich bitte drum. :) Auf der Rechnung steht nur Template, wobei ich deine Frage-Antwort ja auch nicht verstanden habe. Die Frage-Antwort-Technik ist bestimmt super, wenn man eine gute Basis hat bei dieser Thematik. Nur fehlt den Meisten inkl. mir die und deswegen frage ich in dem Thread, um das auf dem Niveau von "Steuer für Dummies" vielleicht erklärt zu bekommen. :mrgreen:
 
Nur damit er es nachher nicht falsch abschreibt. 2007 galt noch 410€, 2008 nur noch 150€. Hattest dich wahrscheinlich verschrieben. Wenn die Templates teurer waren als 150€, dann musst du es länger abschreiben. Könntest es aber auch drauf ankommen lassen, ob es direkt abziehbare Kosten sind ;-)

Danke für die Korrektur, hatte mich tatsächlich bei den Jahren verschrieben.

Nur darauf ankommen lassen, ob es direkt abziehbare Kosten sind, würde ich es nicht. :) In seinem Falle nun egal, da nur 100 EUR Anschaffungskosten.
 
So, hier komme ich mit meinem nächsten Problem :-?

Bin Kleinunternehmer und habe im letzten Jahr knapp die Grenze des Umsatzes überschritten. Nun bin ich also schon für dieses Jahr Umsatzsteuerpflichtig. Dies hat mir das Finanzamt auch in einem gestrigen Schreiben mitgeteilt. Hierin steht:
"Ich fordere Sie hiermit auf ab dem Veranlagungszeitraum 2009 zur Regelbesteuerung überzugehen und somit Umsatzsteuer zu vereinnahmen, diese anzumelden und eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben".

Bis jetzt habe ich gedacht, ich wäre auch in diesem Jahr kleinunternehmer und somit auch so gehandelt.

Soweit soschlecht! Ich habe zwar relativ wenig Rechnungen in diesem Jahr geschrieben und werde auch wieder unter dem Betrag von 17,5k Umsatz in diesem Jahr liegen, aber bin nun für dieses Jahr umsatzsteuerpflichtig.

Was mache ich nun mit den ganzen Einnahmen aus Affiliate-Netzwerken. Diese muss ich jetzt alle anschreiben und diese bitten mir die Ust. auszuzahlen? Ich habe zudem 4-5 Rechnungen ausgestellt ohne Umsatzsteuer. Wie mache ich das? Ich schreibe den Kunden am Besten eine neue Rechnung mit Mwst. und bitte diese um die Mwst. und dafür bekommen diese eine neue Rechnung?

Ich will auf jedenfall im nächsten Jahr wieder Kleinunternehmer sein, daher möchte ich auf keinen Fall freiwillig optieren. Wie melde ich denn jetzt die Umsatzsteuer an. Muss ich dem Finanzamt im Brief jetzt detailliert eine Auflistung über die ersten Monate geben und das ganze im Voraus blechen und mich dabei um die Umsatzsteuer kümmern, die ich noch bekomme? Im Brief steht ja nur Umsatzsteuer vereinnahmen, anmelden und eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben... :)
Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten, bin etwas frustiert aktuell ob dem ganzen Hickhack...
 
Um die Konsequenzen einer Überschreitung habe ich mir eigentlich noch nie Gedanken gemacht. Ich finde jetzt auch nichts, wonach man das erst im Jahr nach Mitteilung machen muss. Theoretisch kann man sich seinen Umsatz gem. §19 aber auch ziemlich genau errechnen und weiß damit ob man - aus der Sicht des Folgejahres - die Vorjahresgrenze überschritten hat oder nicht. Ist bei dir scheinbar nicht erfolgt, weil du sonst gegen Jahresende deinen Umsatz gemäß deinen Wünschen klein gehalten hättest.

Steuerlich dürfte die Sache klar sein. Vereinnahmte Entgelte werden dann wohl als Bruttoumsatz gewertet und dir bleibt entsprechend weniger übrig. Ob und wie du einen Mehrbetrag nachträglich von Kunden fordern kannst ist aber eine knifflige Sache. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist es wohl kein großes Problem, der Rest dürfte das aber anders sehen. Ich würde jedenfalls ziemlich intensiv vermeiden wollen nachträglich mehr als geplant zahlen zu sollen, nur weil der Unternehmer seine Besteuerungsgrundlagen nicht im Griff hat. Dazu sehe ich derzeit keine gesetzliche Grundlage und Folgeumsätze dürften dadurch auch nicht unbedingt wahrscheinlicher werden.
 
Als erstes: Das Fi-Amt hat leider Recht. Man muss selber am Jahresende prüfen, ob man die Grenze geknackt hat oder nicht.

Ich würde den Affiliate-Netzwerken mitteilen, dass nun seit Jahresbeginn bereits Umsatzsteuerpflicht vorliegt, und geänderte Rechnungen mit Umsatzsteuer beifügen und um die Erstattung der Umsatzsteuer bitten. Die Affiliate-Netzwerken können in der Regel sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Fi-Amt erstatten lassen, ist für die also finanziell keine Mehrbelastung.

Außerdem ist ein Antrag auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung nach § 20 UStG) bei Fi-Amt ratsam, damit erst bei Geldeingang die Umsatzsteuer abgeführt werden muss und nicht schon bei Rechnungslegung.

Hat das Fi-Amt bereits mitgeteilt, ob monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden müssen? Falls nicht, muss die Umsatzsteuer erst 1 Monat nach der Umsatzsteuer-Jahreserklärung bezahlt werden.
 
Vielen Dank für eure Antworten. Sicherlich ist es mein Verschulden @joschilein.
Gott sei Dank arbeite ich außer mit ein paar Affiliate-Netzwerken nur mit Leuten zusammen, die ich kenne und die Umsatzsteuerpflichtig sind, sodass das neue Rechnungsstellen kein Problem darstellt.
Nur bei den Affiliate-Netzwerken muss ich mühsam nachhaken, aber gut, mea culpa.

Dennoch habe ich noch zwei Fragen:

Der Finanzbeamte schreibt ..."Umsatzsteuer anmelden". Wo muss ich diese denn jetzt noch anmelden (?) um meine Ust-Id.Nr zu bekommen? Das Finanzamt sollte ja jetzt wissen, dass ich das brauche.
Zudem steht im Schreiben. "Ich fordere Sie auf... eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben (für 2009)"
Ich interpretiere das so, dass ich weder monatlich noch vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, sondern (dankenswerter Weise) nur die eine jährlich am Ende des Jahres.
Seht ihr das auch so? Sonst würde sich das FA ja nochmal melden oder?

Danke bereits für eure Hilfe!
 
Am besten fragst du mal nach, was denn nun dein Anmeldezeitraum sein soll. Ich bin mir nicht sicher, ob das wie bei Neugründungen läuft, bei denen m.W. erstmal der Monat gilt.

Eine Umsatzsteuerjahressteuererklärung müssen aber alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer abgeben, ganz egal ob der Anmeldezeitraum nun monatlich, vierteljährlich oder jährlich ist. Dort steht normalerweise die Summe der ganzen Voranmeldungen drin und man könnte meinen, dass man das doch alles schonmal mitgeteilt hat, aber es gibt da noch ein paar Feinheiten, z.B. wenn es mal darum geht noch etwas dem Unternehmensvermögen zuzuordnen.

[Oldimodus]Wieso sollte dir das FA automatisch eine UStIDNr zuteilen? So lange du keine Geschäfte in der EU machst, brauchst du die nicht und du hast ja für deine Rechnungen die Möglichkeit deine Steuernummer anzugeben[/Oldimodus]
Beantragen, z.B. hier und schon bekommst du eine.
 
Der Finanzbeamte schreibt ..."Umsatzsteuer anmelden". Wo muss ich diese denn jetzt noch anmelden (?) um meine Ust-Id.Nr zu bekommen?
Nirgends. Du füllst (mit Elster) das Formular Umsatzsteuervoranmeldung aus. Ich würde dazu tendieren, dass Du im Moment zur monatlichen Voranmeldung verpflichtet bist, das müsstest Du aber beim FA nachfragen. Die Voranmeldung machst Du mit Deiner normalen Steuernummer, die UST-ID ist etwas anderes.

Zudem steht im Schreiben. "Ich fordere Sie auf... eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben (für 2009)"
Ich interpretiere das so, dass ich weder monatlich noch vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, sondern (dankenswerter Weise) nur die eine jährlich am Ende des Jahres.
Die Umsatzsteuererklärung ist im Normalfall die Summe der Voranmeldungen und die machst Du zusammen mit Deiner Einkommenssteuererklärung.

Gruss
Marty
 
Ich kann mich Joschilein nur anschließen, ich würde ebenfalls beim Fi-Amt nachfragen, ob monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen abzugeben sind oder ob eine Jahreserklärung reicht.
 
Ich danke euch schonmal für die Hilfe. Werde gegen Ende der Woche mal beim FA erfragen, wie das mit der Umsatzsteuervoranmeldung aussieht, da mir das ja aus dem Brief nicht klar ersichtlich ist.

Kümmere mich erstmal momentan um die ganzen Affiliate-Netzwerke und Kunden, damit ich nicht nachher nen großen Batzen Geld direkt ans FA überweise ohne die Ust. bisher erhalten zu haben.
 
Hi :)

Bin schon wieder ich. Passt aber nicht ganz zum Thema. Ich finde bei meiner Krankenkasse Aok nicht mehr den Punkt zum Nebenerwerb. Ich hab aber noch in Erinnerung, dass es so war, dass ich familienversichert war bis ca. 365 € Einkommen aus dem Gewerbe und beim Mini-Job waren es 400 €. Da es gemischt war, wurde mir die 400 €-Grenze genommen.

Für mich ist es nicht attraktiv das Gewerbe (weiter) zu führen.

Für mein Vater könnte es aber attraktiver sein. Er übt einen sozialversicherungpflichtigen Job aus mit einem niedrigen Gehalt unter dem Freibetrag seiner Lohnsteuerklasse. Meine Frage ist nun eher zur gesetzlichen Krankenversicherung, in diesem Fall AOK. Es ist doch so, dass ein Mini-Job zur sozialpflichtigen Vollzeitbeschäftigung sozialversicherungsfrei ist bzw. eben das Gewerbe bis etwa 365 €, oder nicht? Ich finde aber leider nichts, nur was zur Familienversicherung, aber das bringt mich nicht weiter.

Absichern werden wir uns dann so oder so von der AOK. Interessiert mich nur gerade und vielleicht weiß es jemand.
 
Ich hätte kein Problem damit, wenn auch die Sozialversicherung hier ein Thema wäre.

Allerdings hast du dir da gleich ein mächtiges Thema ausgesucht. In dem Fall wäre es ein Mischfall aus einer abhängigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit. Dann geht es darum, ob man hauptberuflich selbständig ist oder nicht.

Es ist daher die Frage, welche Tätigkeit überwiegt. Kommt man zum Ergebnis, dass die abhängige Beschäftigung im Vordergrund steht, dann ist diese voll beitragspflichtig (ggf. Befreiung soweit die JAEG [Jahresarbeitsentgeltgrenze] überschritten ist) und die selbständige Tätigkeit ist komplett frei, wobei die Rentenversicherung in bestimmten Fällen als Ausnahme doppelt (also voller Beitrag, nicht nur die Höhe des Arbeitnehmeranteils) zu berücksichtigen ist.

Steht die selbständige Tätigkeit im Vordergrund, dann besteht keine Pflichtversicherung und man muss sich freiwillig oder privat versichern. Falls freiwillig zählen aber alle Einkünfte, also auch z.B. Vermietung oder Zinseinkünfte. Bei der abhängigen Beschäftigung sind dann nur RV und AV-Anteile zu zahlen und der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zu KV und PV aus, was quasi den Beträgen entspricht, die er als Arbeitgeberanteile hätte, wenn die Beschäftigung voll sv-pflichtig wäre.

Das sind die beiden grundsätzlichen Ergebnisse einer Fallabgrenzung. Wann nun aber welches Ergebnis eintritt, das darfst du gerne mal erfragen. Ich bin seit ca. 2 Jahren auf Recherche um da die tiefsten Details zu lüften, aber ich bin zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen. Keine Krankenkassen, Rentenversicherungsprüfer oder auch nur mal Finanzbeamte möchte sich wirklich konkret auf Detailfragen einlassen - jedenfalls habe ich noch niemanden gefunden.

Als einzig halbwegs konkrete Abgrenzung lässt sich sagen: Wenn man in seiner selbständigen Tätigkeit selbst Arbeitnehmer beschäftigt und die Gesamtlohnsumme über 400€ monatlich beträgt, dann gilt man als hauptberuflich selbständiger.
Und ansonsten.. Kommt es darauf an, wo man mehr verdient? Was ist wenn insbesondere die Einkünfte der Selbständigkeit schwanken? Kommt es darauf an, wofür man mehr Zeit verwendet? Was ist mit der 18 Stunden Grenze oder mit mit der anteiligen Bezugsgröße? Ist die fest oder wird die durch eine starke Selbständigkeit doch nichtig gemacht? Was ist überhaupt, wenn man in einer Beschäftigung mehr verdient, aber in der anderen mehr Zeit aufwendet? Was wenn es ständig schwankt? Wie ist es mit Wahlrechten, z.B. der einmonatigen Frist, in der man sich für die freiwillige Krankenversicherung entscheiden müsste und sonst nie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung käme, solange man seine selbständige Beschäftigung nicht aufgibt? Mehr Fragen fallen mir spontan nicht mehr ein, aber es waren schon noch ein paar, die ich mal angesammelt habe.

Wie gesagt: Konkrete Antworten habe ich bisher nie erhalten. Also viel Glück :mrgreen:
 
Dankeschön für deine Antwort. :)

Die Vollzeitbeschäftigung überwiegt klar. Die Selbstständigkeit würde nur 1/12 (100 €) bis 1/6 (bis maximal 200 €) des Einkommens ausmachen. Was meinst du mit der Rentenversicherung? Die Auswirkung habe ich nicht verstanden. Auf die selbstständige Tätigkeit?

Ich hab der AOK mal eine E-Mail geschrieben und erhoffe mir eine konkretere Antwort. Wie gesagt, so wirklich konkrete Antwort zu meinem Fallbeispiel hab ich im Internet auch nicht gefunden.
 
Schau mal in §2 SGB VI. Dort ist eine Liste von Selbständigen, die im Falle einer eigentlich hauptberuflichen Selbständigkeit trotzdem pflichtversichert alleine in der Rentenversicherung wären. Und das gefühlt allumfassende Thema "Künstler" sollte auch noch angemerkt werden.

Klar ist im Zweifel gar nichts, es gäbe höchstens keine ausreichenden Anhaltspunkte um es umgekehrt zu interpretieren. Ist wie gesagt alles einzelfallabhängig.
 
Hallo.

Angenommen, ich kaufe mir einen server.
welches dieser 3 szenarien ist für mich (abschreibung usw) das beste:

1. eine rechnung über den server
2. eine rechnung über die einzelnen komponenten
3. mehrere rechungen für die komponenten, jeweils unter 150€ netto

danke schonmal für eure tipps.

mfg simon