Sorry... Negativ über www.lose-segen.de

Hm,

spätestens ab der ersten Nichttilgung (schönes Wort) wird der Gesamtbetrag fällig, und zwar sofort.

Wenn er noch nicht einmal fähig, willens oder in der Lage ist, die lächerlichen Tilgungen zu leisten, sollte man ihm doch mal auf die Pelle rücken.

ABER:

Das hat doch nichts mit der strafrechtlichen Relevanz zu tun, nicht immer alles in einen Topf werfen.

Wann eine Zahlung komplett fällig ist hat doch nichts damit zu tun wie oft er nicht tilgt! Außerdem giobt es keine Tilgungsvereinbarung in welcher steht, dass er jeden Tag Summe x ausschütten muss! Er muss/sollte immer das ausschütten, was er zur Verfügung hat - und wenn er das macht dann kannst du ihm in diesem Schuldenscript nichts anhängen!
 
Da bin ich anderer Meinung und zwar völlig. ;)

Es hat doch auch keiner erklärt, dass er mit Anmeldung beim Schuldenscript seine Tilgung, egal wie hoch, akzeptiert.
 
Da bin ich anderer Meinung und zwar völlig. ;)

Es hat doch auch keiner erklärt, dass er mit Anmeldung beim Schuldenscript seine Tilgung, egal wie hoch, akzeptiert.

Angemeldet? Er hat meine Daten für ein weiteres Prfojekt benutzt. (Das Tilgungsscript)
Ich habe mich lediglich eingeloggt. Nicht angemeldet
 
Angemeldet? Er hat meine Daten für ein weiteres Prfojekt benutzt. (Das Tilgungsscript)
Ich habe mich lediglich eingeloggt. Nicht angemeldet

Er hat dies angekündigt - und Ihr hättet widersprechen können. Sich immer den leckersten Braten aussuchen geht nunmal nicht. Ihr habt nicht widersprochen - auch wenn wir mal zwei Wochen Widerrufsrecht nehmen - und somit dem Script zugestimmt. Ich würde euch da nicnt rausnehmen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen - und dann mal sehen wer worauf sitzen bleiben ;).


MfG Sandro

PS: Ich versteh euch und bin auch geschädigt - habe allerdings direkt dem Übertrag widersprochen und das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Ich hab somit kein Verständnis für die, die erst hopp und dann topp sagen!
 
ich denke das tilgungsscript steht hier nicht zur Debatte. Die Forderungen kann man auch so einfordern.
Er kann nicht einfach Daten neu aufsetzen und sagen wer nicht widerspricht stimmt der Tilgung zu, so funktioniert das nicht. Und was ist mit den Leuten die keine Mail bekommen haben z.B weil NL deaktiviert oder die Mail liegt im Spamordner wo sie eigentlich auch hin gehört.

Er müßte sich bei jedem Schuldner persöhnlich melden.
 
Er hat dies angekündigt - und Ihr hättet widersprechen können. Sich immer den leckersten Braten aussuchen geht nunmal nicht. Ihr habt nicht widersprochen - auch wenn wir mal zwei Wochen Widerrufsrecht nehmen - und somit dem Script zugestimmt. Ich würde euch da nicnt rausnehmen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen - und dann mal sehen wer worauf sitzen bleiben ;).

Widersprechen kann man einer Vertragsänderung. Eine solch eklatante Änderung sollte auch haarklein fixiert werden. Bei einer Vertragsänderung muss schriftlich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden.

Die Widerspruchsfrist beginnt mit Kenntnisnahme des Widerspruchsrecht!

Also erzähl nichts vom Gipskrieg, bevor du dich mal in die Materie eingearbeitet hast. Ich empfehle da als Lektüre das BGB, Dauerschuldverhältnisse, ist zwar nicht spannend, aber ab und zu erhellend.
 
Mich würde von seiten der Schuldner mal interresieren wer denn nun schon Rechtsmittel eingelegt hat und wie die aussehen .
Und was würde abgehen wenn die Million Lose sagen wir mal 1 Eurönschen Wert wäre .
Ich glaube dann würde Sir Sirel schon Baumeln ?
 
Mich würde von seiten der Schuldner mal interresieren wer denn nun schon Rechtsmittel eingelegt hat und wie die aussehen .
Und was würde abgehen wenn die Million Lose sagen wir mal 1 Eurönschen Wert wäre .
Ich glaube dann würde Sir Sirel schon Baumeln ?


Ich bin kein Jurist, aber denke, dass ich eine Forderung nur mit dem Wert angeben kann den sie Wert war als ich sie nicht bekommen habe - aber hätte bekommen sollen. Somit war Herr Sirelwood im November überfällig?!

Wenn man nun einen entgangenen Gewinn durch Spekulation (Lospreissteigung) in Euro geltend machen möchte, so finde ich das nicht rechtens. Dies würde z.B. such teilweise die strafen, die eine Forderung früher geltend machen. Dann würde ich immer sagen "warten wir mal, vielleicht steigt er ja, wenn nicht nehm ich den Wert aus November".

Natürlich ist das nur bei einer "Euro-Umwandlung" der Fall, aber nur so kann man eine Forderung rechtlich geltend machen.

Zu deinem ersten Satz: Dazu werde ich mehr sagen, wenn der Titel rechtskräftig ist.
 
Ehrlich gesagt finde ich es gerecht wenn der maximalwert der zeit ermittelt wird in der er nicht zahlen konnte! Denn nehmen wir mal an:

Ich wollte mein geld damals bekommen, wollte es bis mitte Januar in KG-Anteile investieren und danach woanders. Jetzt würde ich zu (was ist die mio wert?) 15 oder was auch immer Cent verkaufen.

Dann geht mir nicht nur der mehrpreis der lose flöten sondern auch die Zinsen der anteile und damit wieder geld.

Also ist es in meinen augen richtig wenn man da mindestens den mehrpreis jetzt bekommt. Denn ich als wartender habe ständig verluste. Ich kann meine Lose ja nicht vermehren wenn er sie hat!!!

Das war nur mal meine meinung, ich hab keine forderungen mehr bei ihm offen!

greez
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Ich bin kein Jurist, aber denke, dass ich eine Forderung nur mit dem Wert angeben kann den sie Wert war als ich sie nicht bekommen habe - aber hätte bekommen sollen. Somit war Herr Sirelwood im November überfällig?!

Wenn man nun einen entgangenen Gewinn durch Spekulation (Lospreissteigung) in Euro geltend machen möchte, so finde ich das nicht rechtens.
Naja, aber bei € kann man schon Verzugszinsen berechnen.
Wenn man die Lose im €Wert erstreiten möchte, kann man die natürlich auch angeben.

Was für mich zählt, ist der Aufwand zur Wiederbeschaffung.
Sprich-Lose kaufen, Zeitaufwand, Überweisungsgebühren, usw usf
 
Naja, aber bei € kann man schon Verzugszinsen berechnen.
Wenn man die Lose im €Wert erstreiten möchte, kann man die natürlich auch angeben.

Was für mich zählt, ist der Aufwand zur Wiederbeschaffung.
Sprich-Lose kaufen, Zeitaufwand, Überweisungsgebühren, usw usf

Dann beweis du mal, wieviele Lose du z.B. im Januar 08 bei ihm hattest - das kannst du nicht. Du kannst nur Lose angeben die zum Schluss da waren - und diese auch einfordern. Ob du nun 0,1 oder 0,14 oder 0,16 € willst - sollte kaum ins Gewicht fallen.
 
Mich würde von seiten der Schuldner mal interresieren wer denn nun schon Rechtsmittel eingelegt hat und wie die aussehen .
Und was würde abgehen wenn die Million Lose sagen wir mal 1 Eurönschen Wert wäre .
Ich glaube dann würde Sir Sirel schon Baumeln ?

So, ich habe mich bisher noch bedeckt gehalten. Mein Verfahren ist seit heute 00:00 durch! Er hat nach aktuellem Stand gegen den Mahn nicht und gegen den Vollstreckungsbescheid vorraussichtlich kein Widerspruch eingelegt (wäre ja auch dumm für ihn).

Er hat sich direkt am Tag der Zustellung des Vollstreckungsbescheides bei mir gemeldet und wollte die Sache klären - ich habe ihm gesagt, dass ich nur Geld akzeptiere und er wollte in der nächsten Woche ( also die vergangene) eine Zahlung leisten - es kam natürlich nchts.

Ich hab ihm nochmals eine Frist gesetzt, welche er jedesmal verstreichen hat lassen.

Gestern habe ich dann mit dem für ihn zuständigem Gerichtsvollzieher gesprochen und alles nötige geklärt. Da ich noch ein paar Informationen habe die vielleicht kein anderer hier hat bin ich mir meiner Sache eigentlich relativ sicher - zumindest erstmal die Kosten decken um an Ihm nicht noch mehr zu verlieren ;).

Wäre vielleicht wirklich interessant wer noch alles einen Mahnbescheid gemacht hat. Die die bisher keinen gemacht haben brauchen dies auch - so denke ich - nicht mehr machen, denn es wird eh nichts mehr da sein wenn die die jetzt schon einen gemacht haben mir Ihrer Sache durch sind.

Ich war übrigens so fair und habe mit einem Antrag mehrere Forderungen eingereicht - so spart er ein wenig Geld.

MfG

Sandro