Zu deinem link mal ein Zitat daraus
Die Tat muss in dem Land ansich Strafbar sein oder aber das Land darf keine Strafgewalt besitzen. Das heißt Straftaten innerhalb einer Anarchie und Straftaten die ansich eine Straftat in dem Land sind können nur nach Deutschen Recht beurteilt werden.
Bei rechten Sachen gibt es hierzu aber anscheinend wirklich ausnahmen.
aber dann bleibt halt die frage offen, ob Landser selbst vertrieben hat nach Deutschland oder aber der Vertrieb in Dänemark,Polen etc. autonom
wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt
Die Tat muss in dem Land ansich Strafbar sein oder aber das Land darf keine Strafgewalt besitzen. Das heißt Straftaten innerhalb einer Anarchie und Straftaten die ansich eine Straftat in dem Land sind können nur nach Deutschen Recht beurteilt werden.
Bei rechten Sachen gibt es hierzu aber anscheinend wirklich ausnahmen.
Vergehen, die gemäß § 130 StGB im Ausland begangen werden, gleich ob von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern, können wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden, wenn sie so wirken, als seien sie im Inland begangen worden, also den öffentlichen Frieden in Deutschland beeinträchtigen und die Menschenwürde von deutschen Bürgern verletzen. So reicht es z.B. aus, dass ein strafbarer Inhalt über das Internet, z.B. in Form einer HTML-Seite, von Deutschland aus abrufbar ist. Daraus ergibt sich z.B. die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Volksverhetzungsdelikte des Revisionisten Ernst Zündel, die dieser von Amerika aus im Internet begangen hat, für die er durch das Landgericht Mannheim verurteilt wurde.
aber dann bleibt halt die frage offen, ob Landser selbst vertrieben hat nach Deutschland oder aber der Vertrieb in Dänemark,Polen etc. autonom
