(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
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Viel geiler finde ich die Einstellung der Ermittlungen wegen eines Hitlergrußes.
Kein öffentliches Interesse an der Tat und so...
Kein öffentliches Interesse an der Tat und so...
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Viel geiler finde ich die Einstellung der Ermittlungen wegen eines Hitlergrußes.
Kein öffentliches Interesse an der Tat und so...
Ob das schon unter §258a Strafvereitelung im Amt fällt?Ermittlungsverfahren gegen Marco S. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
...
in dem oben genannten Verfahren habe ich (Staatsanwaltschaft Dresden, Frau Staatsanwälting D.) mit Verfügung vom 12.12.2016 folgende Entscheidung getroffen:
Das Verfahren wird gemäßg §153 Abs 1 StPO eingestellt.
Gründe:
Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die schuld wäre als gering anzusehen. Dem Beschuldigten lag zur Last, am 24.09.2016 im bereich der Webergasse den sog. Hitlergruß gezeigt zu haben. Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Vorausgegangen war eine verbale Auseinandersetzung mit Ordnern und Terilnehmern einer dort abgehaltenen Veranstaltung von "Dresden nazifrei"...
(..) maxator seine Kameraden nicht verurteilt.
Und die sächs. Polizei mit dem nächsten Ereignis.
Montag in DD, dabei Dein Freund und Helfer die Polizei, ähmm nein der Pegidiot...hilft bei hoheitlichen Massnahmen. Da werden sogar schon die Aufgaben kameradschaftlich geteilt.
#sucksen #sogehtsächsisch #sächsischeVerhältnisse
Vorwurf an die Polizei durften Pegida-Anhaenger Blockade raeumen?