S*x ohne Kondom in einer Beziehung?

Kondom in einer Beziehung

  • Ja

    Stimmen: 55 33,3%
  • Nein

    Stimmen: 110 66,7%

  • Umfrageteilnehmer
    165
aber die von Governator angesprochene Blutspende ist ein Punkt wo man definitv zustimmt das das Blut untersucht werden darf. Ich denke damit decken sie auch den HIV Test ab. So wurde mir das zumindest erklärt als ich das erste Mal Blut gespendet habe.

Und bislang ging ich eigentlich auch immer davon aus, dass bei jeder Probe getestet wird. Ist ja sonst auch ziemlich dämlich oder? Ich meine die Fragen zwar nach Risikogruppen, aber ob da alle immer die richtigen Antworten machen (bewusst oder unbewusst) weiß ja keiner. Und man kann sich ja auch infizieren wenn man nicht in England war zwischen 1980 und 1996 (ich glaub das ist der abgefragte Zeitraum) oder sich hat Tätowieren lassen. Also müssen die im Prinzip schon für den Patientenschutz auf HIV testen.

@ eigentliches Topic, ich verzichte in einer Beziehung auf ein Kondom, da ich sowieso erst nach längerem Zusammensein (paar Monate) mit ihr in die Kiste springe, bis dahin sollte man sich halt soweit kennen dass man sich vertraut und auch selber weiß dass man clean ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist: Wann schläft man denn miteinander? Ich kenne es, sowohl wenn man das quasi "sofort" tut, als auch wenn man 8 Monate oder mehr darauf wartet.

Wenn man gleich beim 2. Date miteinander schläft ist ein Kondom denke ich angebracht ;-) Es ist eine Sache des Vertrauens und der Nähe. Ein HIV-Test ist jedoch angebracht; man muss ihn ja nicht ständig machen (es sei denn man vögelt wie wild in der Gegend rum ;-) ) - soweit ich weiß ist die Inkubationszeit bei HIV auch relativ hoch.

Lieben Gruß

Roman
 
Man muss es haben

Ich finde es wichtig Kondome bei mjede neue Beziehung zu nutzen. Man kann ja nie wissen.
Es gubt Aids wie auch andere Krankheiten und dazu noch Schwangerschaftsgefahr wenn die Partnerin keine Pillen nimmt.
 
Als ich meinen Mann kennengelernt habe haben wir beide nach einiger Zeit einen Aidstest gemacht und erst danach die Kondome weggelassen.
Mitlerweile benutzen wir aber wieder welche, weil ich seit der Geburt meines ersten Kindes von der Pille starke Nebenwirkungen bekam. Ergo wieder mit Kondom. Finde ich auch angenehmer
 
soweit ich weiß ist die Inkubationszeit bei HIV auch relativ hoch.

Die Inkubationszeit der HIV-Infektion ist sehr unterschiedlich. Ungefähr eine bis sechs Wochen nach der Infektion kommt es zu einer akuten HIV-Erkrankung. Die Symptome sind unspezifisch, am meisten ähneln sie jedoch einer Grippe. Oft verläuft die HIV-Infektion ohne Symptome. Nach Abklingen der Erkrankung kommt eine beschwerdenfreie Zeit. Es gibt
Quelle www.medhost.de/sexualitaet-partnerschaft/sexuell-uebertragbare-krankheiten/aids-hiv.html

Natürlich gibt es auch Ausnahmen long-term-survivors nennt man das, dann kann das bis zu 15 Jahren dauern.

ne nen arzt darf ohne dein wissen kein aids-test machen. deswegen gibt es ja auch dieses anonymen einrichtungen. wenn ein arzt dich positiv testet ist er dazu verpflichtet es der krankenkasse mitzuteilen und dann kannste einpacken, da die dich nicht untersützen werden.


Nach dem Bundesseuchengesetz resultiert keine Meldepflicht für HIV-Infektionen, da Aids nicht zu den in § 3 BSeuchG enumerativ aufgeführten Erkrankungen wie zum Beispiel Diphtherie, Tuberkulose (aktive Form), Virushepatitis et cetera zählt. § 8 BSeuchG, der die Meldepflicht beim Ausbruch von Erkrankungen beschreibt, ist hier nicht anwendbar.
Auch das neue Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen sieht keine namentliche Meldepflicht beim Krankheitsverdacht, bei der Erkrankung oder beim Tod durch eine HIV-Infektion vor. Nach § 7 III Nr. 2 dieses Gesetzes ist lediglich eine nichtnamentliche Meldepflicht bei dem direkten beziehungsweise
indirekten Erregernachweis vorgesehen. Die Meldung hat dann nach §
10 I Nr. 1 in Verbindung mit II dieses Gesetzes in einer vorgeschriebenen anonymisierten Form zu erfolgen.
(beschränkte) ärztliche Meldepflicht
– Nur dann, wenn „Weiterverbreitung der KH zu befürchten oder
sich der Kranke der ärztlichen Behandlung ... entzieht“
– =Durchbrechung der Schweigepflicht (§ 54 Abs 2 Z 1 ÄrzteG)
– Nicht bei „kooperierenden“ Patienten !
– An Gesundheitsbehörde (Amtsarzt)
Quelle: Bundessechenschutzgesetz gibt es nicht mehr sondern das Infektionsschutzgesetz

Siehe oben: Eine Meldepflicht besteht nicht. Sollte der Erkrankte uneinsichtig sein oder bewußt Geschlechtsverkehr ausüben, dann kann der Arzt die Schweigepflicht brechen, denn Leib und Leben anderer Menschen ist in Gefahr. Der Erkrankte kann zusätzlich dann wegen der begangenen Straftat belangt werden. (Kommt auf das Bundesland an, in Bayern ist das versuchter Totschlag und woanders dann fahrlässige Körperverletzung.

Also no S*x ohne Gummi wenn man sich nicht kennt....oder am Beginn einer Beziehung steht.
Ein gemeinsamer Test kann eine frische Beziehung sehr wohl festigen und schafft Vertrauen.
Sorry für viel Text, aber ich finde die Informationen schon wichtig und die Quellen natürlich. Fundiertes Wissen ist schon eine Präventivmaßnahme und kann somit schützen.