Buzzelfrau
Optimistin
- 14 Februar 2008
- 638
- 119
Du bist n Kerl, oder?![]()
was denkst du denn Birnchen ?!!!! hehehe klar ist es einer..... Nur Männer bringen solche Sprüche
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du bist n Kerl, oder?![]()
Ihr schafft es ja nicht mal immer bei dem Geschlechtsverkehr etwas zu nehmenbezw. wollt es nicht oder könnt es nicht
![]()
lach na wenn du so ... bist kann dich schon verstehen![]()
. Unverantwortlich.Muss dann ja nicht immer gleich HIV sein, wer weiß mit was sie sich noch so alles hat anstecken lassen °°. Bevor du dich dazu bequatschen lässt das Kondom wegzulassen würde ich nicht nur den Hiv-Test abwarten, sondern auch noch ein paar Tage nach ihrem letzten Frauenarztbesuch verstreichen lassen. Unverantwortlich.
Oder einfach Regelmässig Blutspenden gehen ... dann ist HIV getestet und gleich noch diverse andere Erkrankungen und man macht auch noch was gutes![]()
...oder Cashblutspenden ist toll und gibt in deutschland lecker essen![]()
soweit ich informiert bin, bekommt man in Deutschland kein Geld für Blut, zumindest nicht beim Roten Kreuz. Wies bei anderen Unternehmen ausschaut, weiß ich net....oder Cash![]()
Im Ernst jetzt? Gibt es dazu Quellen? Ich meine, wenn der Arzt meine Schilddrüsenwerte untersucht, dann guckt der doch nicht automatisch nach HIV, oder doch?Ja, der schaut nach Antikoerpern. Aber wenn du keine Viren hast, hast du auch keine Antikoerper
Und da AIDS eine meldepflichtige Krankheit ist, muss er es dir und den Behoerden mitteilen![]()
Also dazu würden mich auch mal deine Quellen interessieren.[...] Ansonsten wird bei jeder Blutuntersuchung standardmaessig ein HIV-Test durchgefuehrt [...]
Und da AIDS eine meldepflichtige Krankheit ist, muss er es dir und den Behoerden mitteilen![]()
QuelleIn Arztpraxis, Krankenhaus oder Labor darf nur dann ein HIV-Test vorgenommen werden, wenn man sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Zwangstests oder stillschweigend durchgeführte Tests (z.B. bei Untersuchungen im Krankenhaus oder im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge) sind rechtlich unzulässig und können als Verletzung des Persönlichkeitsrechts geahndet werden.
Quelle (PDF)Jemanden auf HIV zu testen, setzt eine medizinische Indikation voraus. Routinemäßige HIVAntikörpertests aller Patienten sind rechtlich unzulässig. Der HIV-Test greift in das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Patienten ein. Die Erhebung eines Testergebnisses berührt auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Diese Rechte sind Grundrechte, die letztlich Ausdruck der Menschenwürde sind. Deshalb werden sie durch unsere Verfassung garantiert. Grundsätzlich darf daher der Test nur bei der informierten Einwilligung eines Patienten vorgenommen werden. Ein Test zum Schutz des Arztes und des medizinischen Personals ist deshalb - ohne zu beurteilen, ob dieser Zweck tatsächlich damit zu erreichen ist - ohne Einwilligung des Patienten rechtswidrig.
[...]
Nach dem Bundesseuchengesetz resultiert keine Meldepflicht für HIV-Infektionen, da Aids nicht zu den in § 3 BSeuchG enumerativ aufgeführten Erkrankungen wie zum Beispiel Diphtherie, Tuberkulose (aktive Form), Virushepatitis et cetera zählt. § 8 BSeuchG, der die Meldepflicht beim Ausbruch von Erkrankungen beschreibt, ist hier nicht anwendbar.
Auch das neue Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen sieht keine namentliche Meldepflicht beim Krankheitsverdacht, bei der Erkrankung oder beim Tod durch eine HIV-Infektion vor. Nach § 7 III Nr. 2 dieses Gesetzes ist lediglich eine
nichtnamentliche Meldepflicht bei dem direkten beziehungsweise indirekten Erregernachweis vorgesehen. Die Meldung hat dann nach § 10 I Nr. 1 in Verbindung mit II dieses Gesetzes in einer vorgeschriebenen anonymisierten Form zu erfolgen.