Du schreibst unten, der deutsche Staat sollte da einen Riegel vorschieben. Wie soll er das machen? Da kommt jemand und "beweist" seine deutsche Abstammung. Damit hat er nach deutschem Recht die Staatsbürgerschaftsrechte. Wie soll der Staat unterscheiden könne?AlexK schrieb:Jeder russische Staatsbürger hat die Möglichkeit, - natürlich gegen eine kleine "Aufmerksamkeit", die er dem Beamten zukommen lässt, sich die nötigen Papiere der russ. Behörden zu besorgen, die eine deutsche Abstammung nachweisen.
Der russische Staat müsste seine Korruption in den Griff kriegen. Solange kann man nur alle nehmen, die augenscheinlich deutscher Abstammung sind. Mal abgesehen davon, dass man auch deutsche Sprachkenntnisse haben muss laut Vertriebenengesetz.
Stimmt, die Rentenhöhe ist aber sehr begrenzt.Dieses Papier wirkt sich dann auf die Rentenzahlungen in Deutschland aus. Und genau hier fängt das "Sozialschmarotzertum" an.
Und für nachgeholte Verwandte gibt es nur Rente, wenn diese auch deutscher Abstammung sind und gearbeitet haben.
Exakt das ist der Punkt. Man trennt "Gut" und "Böse", nicht Nationalitäten.Aber es ist halt wie bei allen Nationalitäten, es gibt die Guten und die Schlechten, da sollten wir schon differenzieren.
Das ergibt sich allerdings aus keinem Gesetz der Bundesrepublik. Und KfW-Darlehen zu ermässigten Konditionen bekommt auch jeder Deutsche.Desweiteren ist hier noch anzumerken, dass es für Aussiedlerfamilien sehr wohl vom Vater Staat einiges gibt. So zum Beispiel zinsfreie Darlehen zur Schaffung von Wohneigentum durch die KfW...
Gruss
Marty
Ich bin dafür neben den Kriminellen auch noch die Idioten auszuweisen. Verdammt einsam hier