(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
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Da finde ich aber nix von 20 Minuten sondern was von 20 % ...
Und wenn ich das richtig lese auch nur bei Privatsendern.
Erster Absatz:
Die rechtlich zulässige Werbezeit für öffentlich-rechtliche Sender beträgt damals wie heute 20 Minuten pro Sender/Werktag in der Zeit vor 20 Uhr.
gruss kelle!
