Rotlicht VZ - Mahnungen/Inkasso/Schufa

deniz

Well-known member
25 März 2008
320
27
Guten Abend die Damen und Herren,

ich erhalte seit wenigen Wochen ständig Mahnungen von Rotlicht VZ. Ich hätte mich dort angeblich angemeldet und damit ein Abo in Anspruch genommen. 98 Euro wollen die von mir, obwohl ich mir 120% sicher bin, mich dort nicht angemeldet zu haben.

Hab denen auch geschrieben und natürlich gesagt ich werde nicht zahlen da ich die Anmeldung nicht durchgeführt habe. Hilft alles nichts, sie hätten meine IP und somit wäre es jeder Zeit nachweisbar, dass ich die Anmeldung doch durchgeführt habe.

Nach weiteren 2 Mahnungen, ist soeben eine Mail eingetroffen, womit sie mir mit Inkasso und Schufa-Einträgen drohen, wenn ich denn nicht S O F O R T zaheln werde.

Was nun? Eins steht fest, ich habe nicht vor zu zahlen da ich mich nicht angemeldet habe. Aber auf Schufa-Einträge und Inkasso besuche habe ich auch keine Lust... Verarschen die mich nur oder sollte ich diese Drohungen ernst nehmen?

Vielen Dank schonmal für alle Infos !!!
 
Ergebnis aus kurzer Google-Suche

Hier die 08/15-Antwort für diesen Typ (Egal ob SMS, rotlicht oder was auch immer):

1) Das lesen:
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief

2) Das schauen:
https://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090

Rechungen werden kommen. Das wird wohl nach diesem Muster ablaufen:
https://www.kalletaler-dreieck.de/

Erst beim gerichtlichen Mahnbescheid ist Handeln angesagt (Kreuz an der richtigen Stelle machen und zurückschicken), aber der wird kaum kommen, da dieser Typ Betreiber den Weg zum Gericht so sehr scheut, wie der Teufel das Weihwasser.

LG
P
 
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen! Bin jetzt um einiges schlauer und kann endlich wieder in aller Ruhe schlafen gehen :ugly:

Danke!
 
theoretisch müssten sie dir auch noch beweisen, dass du vor dem rechner saßt. das geht anhand einer IP eig. kaum. Vor allem wenn du in einem 5-Personen Haushalt wohnst.
Die Sippenhaft gibt es ja glücklicherweise nicht mehr.
 
Ach, das Spielchen kenn ich auch. Das haben die bei meinem Mann auch probiert. War bei ihm zwar eine andere Seite, ist aber alles der gleiche Kram. Am besten ist, du reagierst gar nicht mehr drauf, egal was die schreiben oder womit die drohen. Erst, wenn etwas vom Gericht kommen sollte, dann mußt du aktiv werden. Aber das ist sehr unwahrscheinlich.
Wir haben damals alles immer nur ausgedruckt und abgeheftet (für den Fall der Fälle als Beweise). Haben wir aber bis jetzt nicht gebraucht, die haben von ganz alleine aufgegeben. Und das wird auch bei dir so sein.
Also keine Panik ;)
 
theoretisch müssten sie dir auch noch beweisen, dass du vor dem rechner saßt. das geht anhand einer IP eig. kaum. Vor allem wenn du in einem 5-Personen Haushalt wohnst.
Die Sippenhaft gibt es ja glücklicherweise nicht mehr.
Das sehen Richter leider ganz anders. Gerade bei Zivilverfahren im Urheberrecht (wo es um Filesharing geht) reicht den Richtern eine IP schon länger aus. :(

Marty
 
Das sehen Richter leider ganz anders. Gerade bei Zivilverfahren im Urheberrecht (wo es um Filesharing geht) reicht den Richtern eine IP schon länger aus. :(

Marty

Kommt auf den Richter an, einige haben es durchaus kapiert, dass eine IP kein Fingerabdruck sondern maximal ein Indiz ist. Die Anzahl derer (und damit auch die Anzahl der Urteile die das bestätigen) ist allerdings sehr gering.
 
Dynamische IP's werden doch vom Anbieter maximal 90 Tage lang gespeichert, also ich meine die Log-Dateien. Oder liege ich da falsch? Nach dieser Frist kann ja niemand mehr beweisen dass ich (auch wenns stimmen würde) diese IP-Adresse zu dem Zeitpunkt der "angeblichen" Anmeldung hatte oder?
 
Das sehen Richter leider ganz anders. Gerade bei Zivilverfahren im Urheberrecht (wo es um Filesharing geht) reicht den Richtern eine IP schon länger aus. :(

Marty

Naja, inzwischen gibt es da andere urteile, vorallem wie wollen die nachweisen woher ie die IP haben. Bei Filesaring machne die Screens, diese werden aber nicht als Beweis akzeptert, weil die sehr leicht gefälscht werden können...

Man kann nur bei solchen Seiten und Maschen sagen, auf keinen Fall zahlen. Zu einem Gerichtlichen MB wirds nie kommen, die sind nur drauf aus, das manche direkt bezahlen.
 
Man kann nur bei solchen Seiten und Maschen sagen, auf keinen Fall zahlen. Zu einem Gerichtlichen MB wirds nie kommen, die sind nur drauf aus, das manche direkt bezahlen.

Jepp.

Habe auch sowas bekommen, von Nachbarschaft24.com :D

Nicht zahlen und warten bis die ein GMB rausschicken, dann kriegste die an Arsch... aber soweit wird nie kommen, leider 8)
 
Jepp.

Habe auch sowas bekommen, von Nachbarschaft24.com :D

Nicht zahlen und warten bis die ein GMB rausschicken, dann kriegste die an Arsch... aber soweit wird nie kommen, leider 8)

Nachbarschaft24.com <--- Habe ich gerade vor 5 Minuten die erste Mahnung erhalten?

Also die drehen doch jetzt ma voll durch oder? Lächerlich...
 
Ich krieg öfter solche Mails...

Die landen bei mir gleich im Papierkorb.

@deniz:

Hast du die Mahnungen als Brief bekommen oder per Mail? Auf jeden Fall solltest du Widerspruch einlegen, da es als Schuldanerkenntnis gewertet wird, wenn du nicht widersprichst. Auf alle Fälle würd ich mit dem Zeug zur Verbraucherzentrale gehen. In deiner Stadt gibt es sicher eine.
 
Ich krieg öfter solche Mails...

Die landen bei mir gleich im Papierkorb.

@deniz:

Hast du die Mahnungen als Brief bekommen oder per Mail? Auf jeden Fall solltest du Widerspruch einlegen, da es als Schuldanerkenntnis gewertet wird, wenn du nicht widersprichst. Auf alle Fälle würd ich mit dem Zeug zur Verbraucherzentrale gehen. In deiner Stadt gibt es sicher eine.

Bis jetzt ist alles nur per eMail eingegangen. Wiederspruch habe ich bereits eingelegt, zurück kam eine eMail worin Rotlich VZ meinen Wiederspruch nicht anerkennt da sie ja die IP hätten und 100% vor Gericht beweisen könnten dass ich mich angemeldet hätte.
 
Wiederspruch sollte man erst beim Gerichtlichen Mahnverfahren einlegen. Bei welchen Per Mail würde ichs sicherlich nicht machen.

Außer man antwortet denen mit folgendem.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie
darauf hin, das ich mich bei ihrem Dienst nicht angemeldet habe, noch habe ich es besucht. Ich bitte Sie umgehend meine Emailadresse aus ihrem verteiler zu löschen auch jegliche anderen auf meine Person bezogenen Daten. Sollte ich weitere Emails oder andere Schreiben von ihnen erhalten, werde ich den Fall an den bundesdatschutzbeauftragten wegen Mißachtung des Bundesdatenschutzgesetzes weiter leiten. Sie sind dazu verpflichtet auf meinen Wunsch die Daten zu löschen.

MFG

XYZ

Ich habe bereits Emails weitergeletet an den zuständigen Beaftragten und es läuft ein Verfahren gegen die Seite von der ich Mails immer wieder erhalten habe....
 
@bubu

klappt dieses schreiben nur an "deutschsprachige" firmen oder geht dieses auch wenn mails aus dem ausland auftauchen?

gruß
 
Also ich meine es geht nach dem Wohnsitz desjenigen der im Impressum steht, bzw. des zuständigen der Domain.

Danach richtet sich, wer der zuständge beauftragte ist.

Ich wurde in meinem Fall vom Bremer zum Hessischen weitergegeben...

Wobei ich glaube das innerhalb der eu die bestimmungen ähnlich sein dürften, aber wissen tu ich es nicht.