Rotlicht VZ - Mahnungen/Inkasso/Schufa

*gg* Ich reihe mich dann mal ein. ich bin fast lachend vom Stuhl gefallen. Mal schauen, was die Herren antworten.
 
Guten Abend die Damen und Herren,

ich habe mir das alles mal durchgelesen, trotz allem habe ich jetzt wieder ein wenig bedenken bei dieser Sache. Ich erhielt so eben folgende eMail:

PHP:
leider haben unsere bisherigen Mahnschreiben Sie nicht dazu bewogen, Ihre offene Schuld auszugleichen.

Sie schulden für die Nutzung von RotlichtVerzeichnis.Net immer noch einen Betrag von

EUR 96,50 (inkl. Mahnkosten).

Wir informieren Sie hiermit über die weiteren Folgen einer Zahlungsverweigerung:

Ihre Daten werden in der nächsten Woche an Auskunfteien (z.B. SCHUFA u.a.) weitergeleitet. Sie würden dort ggf. mit einem Negativmerkmal als Schuldner verzeichnet. Dies würde Ihre Kreditwürdigkeit und wirtschaftliche Begewungsfreiheit e r h e b l i c h einschränken.

Außerdem wird die Forderung gegen Sie gerichtlich geltend gemacht. Dabei würden mindestens folgende Zusatzkosten anfallen:

Verfahrensgebühr (RVG-VV3100): 32,50 EUR
Terminsgebühr (RVG VV3104): 30,00 EUR
Auslagen (RVG-VV7001, 7002): 12,50 EUR
USt. auf Kosten: 11,16 EUR
Gerichtskosten: 75,00 EUR
-----------------------------------------
Gesamt: 161,16 EUR

Sodann würde die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet. Dabei entstehen weitere, erhebliche Kosten und Unannehmlichkeiten (z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung und -sperre, Taschenpfändung).

Diese vergleichsweise hohen Kosten können Sie N U R durch eine sofortige Zahlung Ihrer Schuld umgehen:

Zahlen Sie zur Rücknahme des Inkassoverfahrens S O F O R T wie folgt (inkl. Mahngebühren):

Betrag: 96,50 (inkl. Mahnkosten)

Was nun? Weiterhin keine Sorgen machen oder muss ich jetzt mal langsam mein Rechtsschutz in anspruch nehmen?

Mfg
Denis
 
a) Ignorieren, weil da eh ncihts kommen wird, das schreiben die nur um Unwissenden Angst zu machen.

b) Rechtschutz einschalten und fragen wie es aussieht, ob man die nicht sogar wegen Nötigugn oder ähnlichem Anzeigen kann.
 
Also ich hatte vor kurzem auch so einen ähnlichen Fall.
Ich hatte eine Domain die ich über die Denic gelöscht habe.
Nach zwei Tagen war die Domain komplett gelöscht.

1 Woche später kriegte ich von einer Webhosting-Firma eine Rechnung per Post über 60,- Euro Hostinggebühr für ein Jahr über diese Domain.

Ich also bei der Denic nachgeguckt.
Dort stand ich wieder als Domaininhaber drin und dieser Webhoster.
Habe dem Besitzer dann geschrieben das ich keinen Auftrag über diese Domain zu hosten gegeben habe und das ich einen Anwalt einschalten werde.
Der Herr hat mir mehrmals noch Emails geschrieben das ich den Auftrag gegeben hätte ( ich weiß ja auch nicht mehr was ich mache :evil: ).
Ich habe diese Emails einfach ignoriert und auf einmal war die Domain nach 3 Tagen wieder gelöscht !

Also am besten bei so etwas Einspruch einlegen, Emailverkehr sichern und abwarten.
Auf keinen Fall bei einer unberechtigten Forderung bezahlen !!! ;)
 
wie oft noch?
Wenn du dich da nicht angemeldet hast, hast du nichts zu befürchten.
Du musst erst tätig werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid per Post kommt. Da legst du dann Widerspruch ein und das war es auch schon.
 
Übrigens: Dienste-Anbieter und Inkassofirmen, die leichtfertig mit Schufa-Einträgen drohen, können sogar von Opfern gerichtlich dazu gezwungen werden, solche Drohungen zu unterlassen: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen", hat das Amtsgericht Plön (Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) festgestellt.
quelle:
https://www.computerbetrug.de/siche...n/kostenfallen-im-internet-fuer-eilige-leser/

Tjo, vielleicht solltest du mal deinen Rechtschutz bzgl. dessen verständigen. Schließlich haben die ja noch kein rechtskräftig festgestellte Forderung.
 
theoretisch müssten sie dir auch noch beweisen, dass du vor dem rechner saßt. das geht anhand einer IP eig. kaum. Vor allem wenn du in einem 5-Personen Haushalt wohnst.
Die Sippenhaft gibt es ja glücklicherweise nicht mehr.

So nicht ganz korrekt; irgendwer hat ja den Telefonanschluss bestellt. Hier geschieht eine Beweislastumkehr, derjenige, auf dessen Namen der Anschluss läuft, haftet. Und er muss dann beweisen, dass er es nicht war, sondern ein anderes Mitglied des Haushalts.
 
Tjo, da sind gerichte sich nicht so einig, auch nicht wie WLAN geschützt sein müssen. Da gabs vor kurzem auch wieder nen neues Urteil.

Aber wie gesagt, die werden nciht vor gericht gehen...
 
Hi...

Hab gerade den selben Spass mit probenfieber.de.
Da habe ich einen Brief von einem Inkassobüro bekommen worin eine Forderung von 126€ geltend gemacht wird aus einer Vertragsverlängerung aus dem Jahr 2004 (!).
Da ich nie bei diesem Dienst war hab ich m9ich nachdem ich mich ein wenig schlau gemacht hab auch an meinen Anwalt gewendet, der einen netten Brief aufgesetzt hat. Siehe da.... zwei Wochen später kam ein Brief von dem Inkassobüro mit der Androhung eines Mahnbescheides, man hätte ja meine IP Adresse von der Anmeldung, wolle sich aber gütlich einigen und verlangt nur noch die Hälfte....
Na da bin ich ja mal auf den Mahnbescheit gespannt.... Darauf hin heist es dann Widerspruch und Anzeige wegen Nötigung und Betruges...
 
Da habe ich einen Brief von einem Inkassobüro bekommen worin eine Forderung von 126€ geltend gemacht wird aus einer Vertragsverlängerung aus dem Jahr 2004 (!).
Die wäre dann heute sowieso verjährt, exakt seit dem 31.12.2007.

Da hätte ich keinen Anwalt mehr bemüht, vor allem, weil der ja auch bezahlt werden will.

Marty
 
Nicht nur das, woher wollen die denn noch die Zuordnung der IP haben wollen? Die ist schon längst gelöscht... Da sieht man wieder, das die auf die Unwissenheit der Leute setzen, diesen Inkassobüros sollte die Lizenz entzogen werden, und auch Anwälten, die das mitmachen...
 
Also.... nachdem mein Anwalt einen Brief verfasst hat und denen mit einer Anzeige wegen versuchten Betruges und Nötigung gedroht hat hat man von dem Verein nichts mehr gehört...
 
Hallo, kann mir auch mal jemand helfen? also jemand hat mich mit meinen daten bei flirt- fever angemeldet. jetzt wollen die auch von mir knapp 80 euro haben. ich hab auch jetzt nach vielen mahnungen per e mail, wo ich nicht drauf reagiert hab, post von deren anwälte bekommen. was soll ich tun, darauf auch nicht reagieren? können die einen schufa eintrag machen?
 
Steht doch schon alles hier.

Auf den Mahnbescheid warten, alles andere kannst du getrost ignorieren. Der Mahnbescheid wird aller Warscheinlichkeit nie kommen.
 
ja schon, aber meint ihr das die auch kein schufa eintrag machen wärend dessen? weil ich jetzt nämlich nen hauskredit brauche und soo, und wegen dem anwaltsschreiben, meint ihr das is alles feak?
 
also jemand hat mich mit meinen daten bei flirt- fever angemeldet. jetzt wollen die auch von mir knapp 80 euro haben. ich hab auch jetzt nach vielen mahnungen per e mail, wo ich nicht drauf reagiert hab, post von deren anwälte bekommen. was soll ich tun, darauf auch nicht reagieren? können die einen schufa eintrag machen?

Bisher hast Du das richtig gemacht, nicht zu antworten. Hast Du nur einen Brief bekommen oder einen Mahnbescheid? Vermutlich nur ein Mahnschreiben einer Kanzlei. Jetzt schreibst Du den Anwälten einen Brief, indem Du klar sagst, dass Du keinen Vertrag geschlossen hast und das wohl ein Irrtum sein muss. Sie sollten die Forderung beweisen, indem sie Dir mitteilen, wann Du wie diesen Vertrag geschlossen haben sollst.

Sie können dann keinen Schufa-Eintrag veranlassen, weil Schufa-Einträge nur für unbestrittene Forderungen gemeldet werden dürfen. Du hast mit einem Brief aber die Forderung bestritten.

Sollte danach von denen ein Brief kommen, indem steht, dass Du am Tag X mit der IP Y und mit E-Mail Z registriert worden bist und Du sicher bist, dass Du das nicht warst, schreibst Du noch einen Brief, wo Du das reinschreibst und die Kanzlei dann bitte auf den Klageweg verweist.

Wenn sie wirklich klagen oder einen Mahnbescheid schicken, diesem widersprechen und einen Anwalt aufsuchen.

Marty
 
das ist doch genau die masche. immer schön den "schuldner" unter druck setzen. bevor du nicht den gerichtlichen mahnbescheid hast (wenn denn überhaupt einer kommen sollte) NICHT reagieren. sonst gehen die dir nur nochmehr auch den sack.

zur schufa: höre auf marty!!!