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leider haben unsere bisherigen Mahnschreiben Sie nicht dazu bewogen, Ihre offene Schuld auszugleichen.
Sie schulden für die Nutzung von RotlichtVerzeichnis.Net immer noch einen Betrag von
EUR 96,50 (inkl. Mahnkosten).
Wir informieren Sie hiermit über die weiteren Folgen einer Zahlungsverweigerung:
Ihre Daten werden in der nächsten Woche an Auskunfteien (z.B. SCHUFA u.a.) weitergeleitet. Sie würden dort ggf. mit einem Negativmerkmal als Schuldner verzeichnet. Dies würde Ihre Kreditwürdigkeit und wirtschaftliche Begewungsfreiheit e r h e b l i c h einschränken.
Außerdem wird die Forderung gegen Sie gerichtlich geltend gemacht. Dabei würden mindestens folgende Zusatzkosten anfallen:
Verfahrensgebühr (RVG-VV3100): 32,50 EUR
Terminsgebühr (RVG VV3104): 30,00 EUR
Auslagen (RVG-VV7001, 7002): 12,50 EUR
USt. auf Kosten: 11,16 EUR
Gerichtskosten: 75,00 EUR
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Gesamt: 161,16 EUR
Sodann würde die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet. Dabei entstehen weitere, erhebliche Kosten und Unannehmlichkeiten (z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung und -sperre, Taschenpfändung).
Diese vergleichsweise hohen Kosten können Sie N U R durch eine sofortige Zahlung Ihrer Schuld umgehen:
Zahlen Sie zur Rücknahme des Inkassoverfahrens S O F O R T wie folgt (inkl. Mahngebühren):
Betrag: 96,50 (inkl. Mahnkosten)
quelle:Übrigens: Dienste-Anbieter und Inkassofirmen, die leichtfertig mit Schufa-Einträgen drohen, können sogar von Opfern gerichtlich dazu gezwungen werden, solche Drohungen zu unterlassen: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen", hat das Amtsgericht Plön (Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) festgestellt.
theoretisch müssten sie dir auch noch beweisen, dass du vor dem rechner saßt. das geht anhand einer IP eig. kaum. Vor allem wenn du in einem 5-Personen Haushalt wohnst.
Die Sippenhaft gibt es ja glücklicherweise nicht mehr.
Die wäre dann heute sowieso verjährt, exakt seit dem 31.12.2007.Da habe ich einen Brief von einem Inkassobüro bekommen worin eine Forderung von 126€ geltend gemacht wird aus einer Vertragsverlängerung aus dem Jahr 2004 (!).
also jemand hat mich mit meinen daten bei flirt- fever angemeldet. jetzt wollen die auch von mir knapp 80 euro haben. ich hab auch jetzt nach vielen mahnungen per e mail, wo ich nicht drauf reagiert hab, post von deren anwälte bekommen. was soll ich tun, darauf auch nicht reagieren? können die einen schufa eintrag machen?