Wirte mit kleinen Kneipen, die aufgrund räumlicher Verhältnisse keine Möglichkeit haben, Raucherbereiche einzurichten, sind die Verlierer dieses Nichtraucherschutzgesetzes ...
Und deshalb wird es in Bayern keine Möglichkeit dazugeben einen Raucherbereich einzurichten. So haben alle Gastronomien die gleichen Bedingungen.