Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Davon abgesehen wird das Zeugnisverweigerungsrecht, soweit ich das mitbekommen habe, im BKA Gesetz gekippt.
Ist jetzt etwas Offtopic, tut mir leid, aber...DAS bezweifele ich, abgesehen davon, dass das BKA-Gesetz wahrscheinlich erstmal selber kippt...
Von netzpolitik.org entnommen, §20c Absatz 3 des Entwurfs
(3) Unter den in den §52 bis §55 der StPO bezeichneten Vorraussetzungen ist der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand und die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.
Eins von den Fünf lässt sich immer irgendwie begründen.
Und das BKA-Gesetz kippt nur solange, bis Schäuble seinen Willen kriegt und Enthaltungen im Bundesrat nicht mehr auf die Gesamtstimmenzahl angezählt werden.
Die Gerichte konnten das völlig ohne Zweifel, sonst hätten sie keine Urteile wegen Mordes gefällt. Oder sassen die RAF-Mitglieder nicht wegen Mordes?Kein einziger Mord oder Anschlag der RAF ist eindeutig einem Täter zuzuordnen.
Und man kann nur schuldig eines Mordes sein, wenn man ihn gestanden hat?Keiner hat jemals eine Tat gestanden oder andere belastet.
Die Gerichte konnten das völlig ohne Zweifel, sonst hätten sie keine Urteile wegen Mordes gefällt. Oder sassen die RAF-Mitglieder nicht wegen Mordes?
Klar ist in mehreren Fällen wegen "Beteiligung" verurteilt worden, weil ihm mehr nicht nachweisbar war...
Christian Klar wurde 1985 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen neunfachen, gemeinschaftlich begangenen Mordes und elffachen Mordversuchs verurteilt.
Würde ich mit Beteiligung gleichsetzen. Alternativ Mordanklage "light".Wikipedia sagt dazu...gemeinschaftlich begangenen Mord...
Hat ja keiner behauptet. Nur konnte ihm keiner der Morde tatsächlich zweifelsfrei nachgewiesen bzw. ausschließlich ihm zugewiesen werden. Im Endeffekt sagen die Urteile: Die Opfer wurden von der RAF ermordet. Damit sind per Deffinition alle RAF-Mitglieder Mörder, sofern sie nicht zum Zeitpunkt des Todes außer Landes oder im Knast waren...Entschuldigung, er ist wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt worden. Niemand soll mir erzählen, er sässe nicht wegen Mordes im Gefängnis.
Die Gerichte konnten das völlig ohne Zweifel, sonst hätten sie keine Urteile wegen Mordes gefällt.
Damit sind per Deffinition alle RAF-Mitglieder Mörder,
Ach so, Deiner Meinung nach ist ein Einzeltäter ein "richtiger" Mörder, einer in einer Gruppe von mehreren Tätern aber nur ein "Mörder light". Danke für die Definition, die Opfer sehen das sicher genauso.Würde ich mit Beteiligung gleichsetzen. Alternativ Mordanklage "light".
Das sagen die Urteile mitnichten. Lies sie mal im Wortlaut. Du wirst Dinge finden wie:Im Endeffekt sagen die Urteile: Die Opfer wurden von der RAF ermordet. Damit sind per Deffinition alle RAF-Mitglieder Mörder, sofern sie nicht zum Zeitpunkt des Todes außer Landes oder im Knast waren.
Er ist nicht wegen Mordes verurteilt worden, nur weil er RAF-Mitglied war. Er ist verurteilt worden, weil er aktiv an der Tat beteiligt war und sie zum Teil sogar selber geplant hat. Es ist nicht klar bewiesen, ob er selber der Todesschütze war, aber das spielt bei einer Verurteilung wegen gemienschaftlichen Mordes keine Rolle.Vom Angeklagten Klar steht fest, dass er entweder Lenker oder Soziusfahrer des Motorrads war oder mit dem Alfa Romeo wartete.“ Tatbeteiligte waren neben Klar unter anderen Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Günter Sonnenberg. Am Tatort sollen nach Auffassung der Richter Klar, Sonnenberg und Folkerts gewesen sein. Nach Aussage Boocks und angeblich anderer früherer RAF-Mitglieder waren es indes Klar, Sonnenberg und Stefan Wisniewski.
Es gibt ganz viele Morde, die von einer Gruppe Täter begangen wurden, wo der tatsächliche Mörder nicht zweifelsfrei feststzustellen ist. Wenn zwei geplant gleichzeitig auf ein Opfer schiessen und nur einer trifft, sind dann beide freizusprechen, weil nicht klar ist, wer nun getroffen hat?Es gibt nur ganz wenige RAF-Morde, die einwandfrei einem einzelnen Täter zuzuordnen sind.
Lies doch selber: https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Klar#Morde_und_Mordversuche oder hier: https://www.faz.net/s/Rub594835B672...4DB2B86F6988176CCF~ATpl~Ecommon~Scontent.htmlNenn mir bitte einen Namen eines Opfers, dass Klar ermordet hat.
Es geht mir nicht um die Opfer oder deren Angehörigen. Die haben sicherlich ein moralische Anrecht darauf zu erfahren, wer der Mörder ist oder war. Rein rechtsstaatlich ist "gemeinschaftlicher Mord" keine EINDEUTIGE ANKLAGE und keine klar definierte Tat. Demogogisch könnte man auch Heckler und Koch dafür belangen, die verwendeten Waffen hergestellt zu haben...Ach so, Deiner Meinung nach ist ein Einzeltäter ein "richtiger" Mörder, einer in einer Gruppe von mehreren Tätern aber nur ein "Mörder light". Danke für die Definition, die Opfer sehen das sicher genauso.
Findest du da eine Aussage darüber, wer die drei Morde nun tatsächlich begangen hat? Ich nicht. Klar wird als möglicher Täter (Soziusfahrer) genannt, könnte aber auch Fluchtfahrer gewesen sein und damit beihilfe geleistet haben.Das sagen die Urteile mitnichten. Lies sie mal im Wortlaut. Du wirst Dinge finden wie:Vom Angeklagten Klar steht fest, dass er entweder Lenker oder Soziusfahrer des Motorrads war oder mit dem Alfa Romeo wartete.“ Tatbeteiligte waren neben Klar unter anderen Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Günter Sonnenberg. Am Tatort sollen nach Auffassung der Richter Klar, Sonnenberg und Folkerts gewesen sein. Nach Aussage Boocks und angeblich anderer früherer RAF-Mitglieder waren es indes Klar, Sonnenberg und Stefan Wisniewski.
und eben das sorgt dafür, das diese Verurteilung ein "Geschmäckle" hat. In einem Einzelfall würde man wahrscheinlich von Beihilfe sprechen...Er ist nicht wegen Mordes verurteilt worden, nur weil er RAF-Mitglied war. Er ist verurteilt worden, weil er aktiv an der Tat beteiligt war und sie zum Teil sogar selber geplant hat. Es ist nicht klar bewiesen, ob er selber der Todesschütze war, aber das spielt bei einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes keine Rolle.
Es gibt ganz viele Morde, die von einer Gruppe Täter begangen wurden, wo der tatsächliche Mörder nicht zweifelsfrei feststzustellen ist. Wenn zwei geplant gleichzeitig auf ein Opfer schiessen und nur einer trifft, sind dann beide freizusprechen, weil nicht klar ist, wer nun getroffen hat?
Es geht mir nicht um die Opfer oder deren Angehörigen. Die haben sicherlich ein moralische Anrecht darauf zu erfahren, wer der Mörder ist oder war. Rein rechtsstaatlich ist "gemeinschaftlicher Mord" keine EINDEUTIGE ANKLAGE und keine klar definierte Tat. Demogogisch könnte man auch Heckler und Koch dafür belangen, die verwendeten Waffen hergestellt zu haben...
Findest du da eine Aussage darüber, wer die drei Morde nun tatsächlich begangen hat? Ich nicht. Klar wird als möglicher Täter (Soziusfahrer) genannt, könnte aber auch Fluchtfahrer gewesen sein und damit beihilfe geleistet haben.
und eben das sorgt dafür, das diese Verurteilung ein "Geschmäckle" hat. In einem Einzelfall würde man wahrscheinlich von Beihilfe sprechen...
Nein, aber wenn EINER schießt und trifft, dann sollte der Schütze auch ermittelt werden, und nicht pauschal Urteile gesprochen werden - auch wenn mehrere Personen beteiligt waren.
Um nochmal klar zu sagen - ich halte Christian Klar nicht für unschuldig! Er war auf jeden Fall beteiligt an der Ermordung Bubacks. Er hat eindeutig am Überfall auf Schleyer teilgenommen und ist DIREKT an der Erschießung des Begleitkommandos beteiligt. Er HAT auf Ponto geschossen (auch wenn offensichtlich Mohnhaupt die Todesschützin war).
- 5. Januar 1977 – Versuchter Mord an einem schweizerischen Grenzbeamten in Riehen und einem Autofahrer, dessen Fahrzeug er rauben wollte
- 7. April 1977 – Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinem Fahrer und seinem Leibwächter
- 30. Juli 1977 – Mord an Jürgen Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank
- 25. August 1977 – Versuchter Raketenanschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft
- 5. September 1977 – Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Ermordung seines Fahrers und seiner drei Leibwächter
- 18. Oktober 1977 – Ermordung Hanns Martin Schleyers
- 19. November 1979 – Banküberfall in Zürich, Schüsse auf Polizisten und eine Passantin „in Tötungsabsicht“, erneut mit dem Ziel, ihr Fahrzeug zu rauben
- 15. September 1981 – Anschlag auf den Oberkommandierenden der amerikanischen Streitkräfte in Europa, Frederick J. Kroesen, seine Frau, seinen Fahrer und einen Begleiter
Aber das ändert nichts an der Tatsache, das einige Morde, die ihm zur Last gelegt werden, anders gelaufen sind als vom Gericht rekonstruiert.
Und dass das Rechtssystem im Fall der Terrorbekämpfung nicht erst unter Schäuble das eine oder andere Mal bis zum Bersten gebeugt und auslegt wurde.